Bildung

Lehre in Österreich: Lehrvertrag, Probezeit, Lehrlingseinkommen, Berufsschule und Lehrabschlussprüfung

Eine Lehre dauert in Österreich je nach Lehrberuf zwei bis vier Jahre und findet zu etwa 80 Prozent im Lehrbetrieb und zu 20 Prozent in der Berufsschule statt; Grundlage ist ein schriftlicher Lehrvertrag, den der Betrieb binnen drei Wochen bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer anmeldet, die ersten drei Monate sind Probezeit, und das Lehrlingseinkommen richtet sich nach dem Kollektivvertrag. Am Ende steht die Lehrabschlussprüfung (Anmeldung bei der Lehrlingsstelle frühestens sechs Monate vor Ende der Lehrzeit); ein Lehrverhältnis kann nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen vorzeitig aufgelöst werden, und mit der Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura) lässt sich zusätzlich die Studienberechtigung erwerben.

Zuletzt aktualisiert: 8. Oktober 2026 · Entwurf – noch nicht redaktionell geprüft.

Eine Lehre in Österreich verbindet die Ausbildung im Lehrbetrieb mit Unterricht in der Berufsschule. Grundlage ist ein schriftlicher Lehrvertrag; nach der Lehrzeit kann die Lehrabschlussprüfung abgelegt werden. 19

Wer das braucht

  • Eine Lehre kommt für Personen nach Erfüllung der neunjährigen Schulpflicht infrage. Der Lehrvertrag wird mit einem Lehrbetrieb für einen Lehrberuf aus der Lehrberufsliste geschlossen. 6911
  • Für minderjährige Lehrlinge unter 18 Jahren ist beim Vertragsabschluss zusätzlich die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person erforderlich. 9

Schritt für Schritt

  1. Nach der Zusage für eine Lehrstelle teilt der Lehrbetrieb mit, welche Unterlagen zur Unterzeichnung mitzubringen sind. Lehrling und Lehrberechtigte oder Lehrberechtigter unterschreiben den Vertrag; der Lehrling erhält ein Exemplar. 9
  2. Das Lehrverhältnis beginnt am vereinbarten Tag. Der Lehrbetrieb meldet den Lehrvertrag binnen drei Wochen nach Beginn bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (WKO) zur Eintragung an und informiert den Lehrling. Auch die Anmeldung bei Berufsschule und Sozialversicherung übernimmt der Lehrbetrieb. 1911
  3. Die Ausbildung findet überwiegend im Betrieb statt: Etwa 80 Prozent der Ausbildungszeit entfallen auf den Lehrbetrieb, etwa 20 Prozent auf die Berufsschule. Der Unterricht kann ganzjährig, lehrgangsmäßig oder saisonmäßig organisiert sein. Bei Lehrlingen unter 18 Jahren zählt die Berufsschulzeit zur Arbeitszeit; diese darf grundsätzlich acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Lehrlinge haben Anspruch auf fünf Wochen Urlaub im Jahr. 1211
  4. Während der ersten drei Monate können beide Seiten das Lehrverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich auflösen. Erfüllt der Lehrling in dieser Zeit seine Schulpflicht an einer lehrgangsmäßigen Berufsschule, ist die Auflösung während der ersten sechs Wochen der Ausbildung im Betrieb möglich. Bei einer Auflösung durch minderjährige Lehrlinge ist die Zustimmung der Eltern oder der gesetzlichen Vertretung nötig. 10
  5. Nach erfolgreicher Beendigung der Lehrzeit kann die Lehrabschlussprüfung abgelegt werden. Die Anmeldung erfolgt bei der Lehrlingsstelle der WKO im jeweiligen Bundesland. 15

Unterlagen

  • Für den Lehrvertrag sind das Abschlusszeugnis der letzten Schulklasse und Nachweise über bereits abgelegte Ausbildungen vorzulegen. Drittstaatsangehörige benötigen zusätzlich eine arbeitsmarktrechtliche Bewilligung. Welche Unterlagen im Einzelfall mitzubringen sind, teilt der Lehrbetrieb mit. 9
  • Für die Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung werden das Abschlusszeugnis der Berufsschule beziehungsweise einer die Lehrzeit ersetzenden Schule sowie ein Nachweis über die Bezahlung der Prüfungsgebühr durch den Lehrbetrieb benötigt. Gegebenenfalls kommen eine Heiratsurkunde, ein Adoptionsvertrag oder ein Staatsbürgerschaftsnachweis hinzu. 5

Kosten und Dauer

  • Der Abschluss des Lehrvertrags kostet den Lehrling nichts. Das Lehrlingseinkommen richtet sich nach dem Lehrjahr und dem geltenden Kollektivvertrag. 911
  • Die Lehrzeit beträgt je nach Lehrberuf zwei bis vier Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen können frühere Lehrzeiten, Schul- oder Ausbildungszeiten angerechnet werden. 4
  • Für die Lehrabschlussprüfung entstehen dem Lehrling in der Regel keine Kosten. Beim ersten Antritt zahlt der Lehrbetrieb die Prüfungsgebühr von 137 Euro; dieser Betrag gilt für 2025. Ein zweiter oder dritter Antritt ist kostenlos. Bei einer außerordentlichen Prüfung ohne bestehendes Lehrverhältnis zahlt die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat die Gebühr selbst. 5

Fristen

  • Die Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung ist außer in Sonderfällen frühestens sechs Monate vor Ende der Lehrzeit möglich. Den genauen Prüfungstermin muss die Lehrlingsstelle spätestens drei Wochen vor der Prüfung mitteilen. 5
  • Die Lehrzeit endet grundsätzlich am letzten Ausbildungstag laut Lehrvertrag. Wird die Lehrabschlussprüfung schon vorher bestanden, endet sie mit Ablauf der Prüfungswoche. 4
  • Ein vorzeitiger Prüfungsantritt kann schon zu Beginn des letzten Lehrjahres beantragt werden, wenn der Lehrbetrieb einverstanden ist oder das Lehrverhältnis einvernehmlich oder ohne Verschulden des Lehrlings vorzeitig aufgelöst wurde. Die Berufsschule muss dafür bereits positiv abgeschlossen sein. 5

Offizielle Quellen

  1. oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt) – Inhalt: BMWET · geprüft am 8. Oktober 2026Ablauf der Lehrausbildung (Berufsausbildung, Lehrabschluss)
  2. oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt) – Inhalt: BMWET · geprüft am 8. Oktober 2026Arbeitsbedingungen für Lehrlinge
  3. Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) · geprüft am 8. Oktober 2026Die Lehre – Duale Berufsausbildung in Österreich (Broschüre 2025)
  4. oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt) – Inhalt: BMWET · geprüft am 8. Oktober 2026Dauer der Lehrausbildung
  5. oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt) – Inhalt: BMWET · geprüft am 8. Oktober 2026Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung
  6. oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt) – Inhalt: BMWET · geprüft am 8. Oktober 2026Lehrberuf (Duale Ausbildung)
  7. BMWET und Wirtschaftskammer Österreich – Lehrberufsliste Online · geprüft am 8. Oktober 2026Lehrberufsliste Online – Überblick
  8. oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt) – Inhalt: BMWET · geprüft am 8. Oktober 2026Berufsmatura (Lehre mit Matura)
  9. oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt) – Inhalt: BMWET · geprüft am 8. Oktober 2026Abschluss eines Lehrvertrags
  10. Wirtschaftskammer Österreich (WKO) · geprüft am 8. Oktober 2026Vorzeitige Auflösung von Lehrverhältnissen: Diese Lösungsmöglichkeiten gibt es
  11. Wirtschaftskammer Österreich (WKO) · geprüft am 8. Oktober 2026Rechtliche Bestimmungen zum Lehrvertrag