Arbeit

Rot-Weiß-Rot – Karte und Blaue Karte EU in Österreich

Fachkräfte aus Drittstaaten können mit der Rot-Weiß-Rot – Karte in Österreich arbeiten – etwa in Mangelberufen, als sonstige Schlüsselkräfte oder besonders Hochqualifizierte, meist über ein Punktesystem; für Hochqualifizierte gibt es auch die Blaue Karte EU.

Zuletzt aktualisiert: 6. Oktober 2026 · Entwurf – noch nicht redaktionell geprüft.

Die Rot-Weiß-Rot – Karte und die Blaue Karte EU sind Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die in Österreich arbeiten wollen. Je nach Qualifikation, Jobangebot und Voraussetzungen gibt es unterschiedliche Wege, den Antrag zu stellen. 12345

Wer das braucht

  • Eine Rot-Weiß-Rot – Karte gibt es unter anderem für Fachkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte, besonders Hochqualifizierte sowie für StudienabsolventInnen mit einem passenden Arbeitsplatzangebot; StudienabsolventInnen können nach Abschluss ihres Studiums zuerst ihre Aufenthaltsbewilligung „Student“ um zwölf Monate zur Arbeitsuche oder Unternehmensgründung verlängern. 1345
  • Eine Blaue Karte EU können Drittstaatsangehörige erhalten, wenn sie ein Hochschulstudium mit mindestens dreijähriger Studiendauer abgeschlossen haben, ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für mindestens sechs Monate in Österreich vorliegt, die Beschäftigung der Ausbildung entspricht und das Arbeitsmarktservice (AMS) dem Unternehmen keine gleich qualifizierten arbeitsuchend vorgemerkten Arbeitskräfte vermitteln kann. Für Tätigkeiten als Schlüsselkraft in der Informations- und Kommunikationstechnologie gilt alternativ auch eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung unter bestimmten Bedingungen. 2
  • Eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus kann beantragt werden, wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate zumindest 21 Monate unter den maßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt waren. Sie berechtigt zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. 1245

Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie, ob Ihre Kategorie passt: etwa Fachkraft in einem Mangelberuf, sonstige Schlüsselkraft, besonders Hochqualifizierte, StudienabsolventIn oder Blaue Karte EU. 12345
  2. Stellen Sie sicher, dass Sie die geforderte Punktezahl erreichen, wenn Ihre Kategorie ein Punktesystem vorsieht: 70 Punkte bei besonders Hochqualifizierten und 55 Punkte bei Fachkräften in Mangelberufen sowie sonstigen Schlüsselkräften. Für StudienabsolventInnen ist kein Punktesystem vorgesehen. 1345
  3. Stellen Sie den Antrag entweder persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland oder bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland ein; in manchen Fällen kann auch der Arbeitgeber den Antrag stellen. 1245
  4. Die Aufenthaltsbehörde leitet den Antrag an das Arbeitsmarktservice (AMS) weiter. Das AMS prüft je nach Titel, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, etwa Qualifikation, Entlohnung und Arbeitsmarktprüfung. 12345
  5. Bei positiver Prüfung stellt die Aufenthaltsbehörde den Titel aus. Die Rot-Weiß-Rot – Karte berechtigt zur befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Unternehmen; die Blaue Karte EU gilt ebenfalls für befristete Niederlassung und Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber. 12345

Unterlagen

  • Gültiges Reisedokument, etwa Reisepass. 12345
  • Lichtbild, nicht älter als ein halbes Jahr, Größe 45 x 35 mm. 12345
  • Nachweis über Krankenversicherung. 12345
  • Arbeitgebererklärung, wenn ein konkretes Arbeitsangebot erforderlich ist. 245
  • Nachweis des Studienabschlusses oder der Berufsausbildung, je nach Kategorie. 1245
  • Für die Blaue Karte EU außerdem Nachweise zum Abschluss eines dreijährigen Studiums oder, in der IT, zur einschlägigen Berufserfahrung sowie gegebenenfalls zur Berufszugangsberechtigung bei reglementierten Berufen. 2
  • Nicht in Deutsch oder Englisch verfasste Urkunden sind ins Deutsche oder Englische zu übersetzen; die Behörde kann verlangen, dass Dokumente beglaubigt werden. 24

Kosten und Dauer

  • Rot-Weiß-Rot – Karte: Antragsgebühr € 218. 2345
  • Blaue Karte EU: Antragsgebühr € 218. 2
  • Arbeitssuche-Visum für besonders Hochqualifizierte: Gebühr € 195. 3
  • Die Blaue Karte EU wird für 24 Monate ausgestellt. 2
  • Die Rot-Weiß-Rot – Karte wird je nach Kategorie grundsätzlich für 24 Monate ausgestellt. 245

Fristen

  • Wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung „Student“ haben und auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte umsteigen wollen, stellen Sie den Antrag persönlich und rechtzeitig, frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Aufenthaltstitels. 1
  • Bei einem Arbeitgeberwechsel mit Rot-Weiß-Rot – Karte gibt es eine Wartefrist von 45 Tagen ab Antragstellung; bei der Blauen Karte EU beträgt sie 30 Tage. Vollständig eingereichte Unterlagen sind dafür Voraussetzung. 12345
  • Wer bereits seit mindestens 12 Monaten auf Basis einer Blauen Karte EU in Österreich beschäftigt war, darf beim Arbeitgeberwechsel unmittelbar beginnen; die Arbeitsmarktprüfung entfällt dann. 2

Je nach Stadt

  • In Niederösterreich ist das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung zuständig. 1245
  • In allen anderen Bundesländern ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig. 1245
  • In Statutarstädten ist der Magistrat zuständig; in Wien die MA 35, in Graz das Amt der Steiermärkischen Landesregierung. 1245

Offizielle Quellen

  1. Bundesministerium für Inneres / BMEIA – Migrationsportal migration.gv.at · geprüft am 6. Oktober 2026StudienabsolventInnen
  2. Bundesministerium für Inneres / BMEIA – Migrationsportal migration.gv.at · geprüft am 6. Oktober 2026Blaue Karte EU
  3. Bundesministerium für Inneres / BMEIA – Migrationsportal migration.gv.at · geprüft am 6. Oktober 2026Besonders Hochqualifizierte
  4. Bundesministerium für Inneres / BMEIA – Migrationsportal migration.gv.at · geprüft am 6. Oktober 2026Fachkräfte in Mangelberufen
  5. Bundesministerium für Inneres / BMEIA – Migrationsportal migration.gv.at · geprüft am 6. Oktober 2026Sonstige Schlüsselkräfte