Soziales
Bankkonto eröffnen (Basiskonto)
Verbraucherinnen und Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU haben gegenüber Banken einen Anspruch auf ein Basiskonto; die Aufsicht darüber führt die BaFin.
Ein Basiskonto (Basiskonto) ist ein Zahlungskonto mit besonderen Schutzvorschriften. Es funktioniert wie ein Girokonto und ist für viele Menschen verfügbar, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, auch ohne festen Wohnsitz oder als Asylsuchende oder Geduldete 12.
Wer das braucht
- Anspruch auf ein Basiskonto haben grundsätzlich Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten und in Deutschland noch kein Zahlungskonto besitzen 12.
- Dazu zählen auch Menschen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Geduldete, also Personen ohne Aufenthaltstitel, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können 12.
- Ein Basiskonto kann auf Wunsch auch als Pfändungsschutzkonto (Pfändungsschutzkonto) geführt werden 12.
Schritt für Schritt
- Beantragen Sie das Basiskonto ausdrücklich als Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) oder vereinbaren Sie dies mit Ihrer Bank 12.
- Nutzen Sie dafür das vorgesehene Antragsformular. Sie bekommen es bei der Bank vor Ort, per Post oder auf der Website der Bank; die Verwendung des Formulars ist nicht verpflichtend, erleichtert aber die Antragstellung 12.
- Die Bank muss den Eingang Ihres Antrags bestätigen 12.
- Sobald das Formular vollständig ausgefüllt ist, hat die Bank zehn Geschäftstage Zeit, Ihren Antrag zu prüfen und Ihnen ein Basiskonto anzubieten 12.
- Wenn die Bank ablehnt, können Sie bei der BaFin ein Verwaltungsverfahren beantragen, vor dem Zivilgericht klagen oder sich an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle wenden 12.
- Für das Verwaltungsverfahren bei der BaFin reichen Sie eine Kopie Ihres Antrags bei der Bank und, falls vorhanden, die Ablehnungsnachricht ein 12.
Unterlagen
- Für die Identitätsprüfung brauchen Sie ein gültiges Ausweisdokument 12.
- Akzeptiert werden unter anderem:
- gültige amtliche Ausweise mit Lichtbild, die die Pass- und Ausweispflicht in Deutschland erfüllen, einschließlich deutscher oder ausländerrechtlich anerkannter Pässe, Personalausweise sowie Pass- oder Ausweisersatzpapiere 12
- Aufenthaltsgestattung nach § 63 Asylgesetz (AsylG) 12
- Duldungsbescheinigung nach § 60a Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) 12
- Ankunftsnachweis nach § 63a AsylG 12
- Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 AufenthG reicht nicht aus 12.
- Für Menschen ohne festen Wohnsitz genügt eine postalische Anschrift, zum Beispiel bei Angehörigen, Freundinnen oder Freunden oder einer Beratungsstelle 12.
Kosten und Dauer
- Die Bank darf für die Führung eines Basiskontos nur angemessene Entgelte verlangen; diese orientieren sich an marktüblichen Entgelten und dem Nutzerverhalten 12.
- Wenn Sie bei der BaFin ein Verwaltungsverfahren beantragen, ist dieses gebührenfrei 12.
- Die BaFin bestätigt den Eingang Ihres Antrags und prüft den Fall; die Bank muss Ihnen dann ein Basiskonto anbieten, wenn sie Ihren Antrag zu Unrecht abgelehnt hat 12.
Fristen
- Nach Eingang des vollständig ausgefüllten Formulars hat die Bank zehn Geschäftstage Zeit zur Prüfung und zum Angebot eines Basiskontos 12.
- Eine Kündigung des Basiskontos ist nur unter den gesetzlich geregelten Bedingungen möglich; wenn die Bank ein Kündigungsrecht vereinbart hat, gilt eine Frist von mindestens zwei Monaten 12.
- Auch ohne vereinbartes Kündigungsrecht kann die Bank in bestimmten Fällen mit einer Frist von mindestens zwei Monaten kündigen; in einigen Fällen ist eine außerordentliche Kündigung ohne Frist möglich 12.