Soziales
Finanzierungsnachweis und Sperrkonto
Wer zum Studium, für einen Schulbesuch oder einen Sprachkurs nach Deutschland kommt, muss nachweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist – meist mit einem Sperrkonto über einen festgelegten Jahresbetrag.
Für ein Visum zum Studium in Deutschland brauchst du meist einen Finanzierungsnachweis schon bei der Antragstellung. Ein Sperrkonto ist eine häufig genutzte Form davon. Welche Form anerkannt wird, solltest du bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Land prüfen. 23
Wer das braucht
- Wenn du von außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nach Deutschland kommst und ein Visum zum Studium beantragst, brauchst du in der Regel einen Finanzierungsnachweis. 23
- Du brauchst ihn spätestens dann, wenn du in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragst. 3
- Als Nachweis kommen unter anderem Leistungen der Eltern, ein Sicherheitsbetrag auf einem gesperrten Konto, eine Verpflichtungserklärung von jemandem mit Wohnsitz in Deutschland oder ein Stipendium in Betracht. 23
Schritt für Schritt
- Prüfe früh, welche Form des Finanzierungsnachweises die zuständige deutsche Auslandsvertretung in deinem Land verlangt. 23
- Wenn du ein Sperrkonto nutzen willst, wähle einen Anbieter selbst aus; ein Sperrkonto kann bei einer Bank oder einem ähnlichen Dienstleister eröffnet werden und oft online. 1
- Reiche die nötigen Unterlagen beim Anbieter ein; bei manchen Banken müssen Formulare und Passkopie von der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat beglaubigt werden, und bei Onlinebanken läuft das Verfahren oft digital. 3
- Nach Annahme deiner Unterlagen richtet die Bank das Sperrkonto ein; bei Onlineanbietern dauert das ungefähr eine Woche, in manchen Fällen länger. 3
- Wenn du in Deutschland angekommen bist, bekommst du dort bei einer Filiale deine EC-Karte und deine Zugangsdaten zum Online-Banking; auf das Sperrkonto darf jeden Monat nur ein bestimmter Betrag abgehoben werden. 13
Unterlagen
- Für den Finanzierungsnachweis können je nach gewählter Form unterschiedliche Nachweise verlangt werden; die deutsche Auslandsvertretung in deinem Land sagt dir, welche Form anerkannt wird. 23
- Für manche Sperrkonto-Anbieter brauchst du ausgefüllte Formulare und eine Kopie deines Reisepasses; in einzelnen Fällen müssen diese Unterlagen von der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat beglaubigt werden. 3
- Wenn du ein Sperrkonto eröffnest, musst du einen Sperrbegünstigten angeben. Das ist vor der Visumerteilung oder vor Nutzung des Visums die Auslandsvertretung, nach der Einreise die zuständige Ausländerbehörde. 1
Kosten und Dauer
- Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der angenommene jährliche Regelbedarf für den Finanzierungsnachweis 11.904 Euro, also 992 Euro pro Monat. 23
- Das Geld auf dem Sperrkonto ist gesperrt, bis du eingereist bist; monatlich ist nur ein bestimmter Betrag verfügbar. 13
- Die Gebühren für das Sperrkonto kommen zusätzlich zum gesperrten Betrag dazu. 1
- Für die Einrichtung eines Sperrkontos nennt die Quelle einmalige Gebühren von 50 bis 150 Euro. 3
- Ein Sperrkonto wird in der Regel für ein Jahr angelegt, außer dein geplanter Aufenthalt ist kürzer. 1
Fristen
- Den Finanzierungsnachweis musst du meistens schon beim Visumantrag vorlegen. 3
- Wenn du ein Sperrkonto brauchst, solltest du die Unterlagen früh anfordern, weil die Einrichtung je nach Anbieter und Zeitpunkt dauern kann. 3
- Das Auswärtige Amt empfiehlt, den Anbieter nach sorgfältiger Recherche auszuwählen. 1
- Wenn du das Sperrkonto schließen willst, muss der Sperrvermerk aufgehoben werden; das geht nur mit Zustimmung des Sperrbegünstigten. 1
Offizielle Quellen
- Auswärtiges Amt · geprüft am 5. Oktober 2026Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland für Studierende vor der Einreise - Auswärtiges Amt
- DAAD · geprüft am 5. Oktober 2026Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten - DAAD
- Study in Germany (DAAD/BMFTR) · geprüft am 5. Oktober 2026Finanzierungsnachweis | Study in Germany