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Visum und Aufenthalt für Fachkräfte (Fachkräfteeinwanderung)

Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung oder Studium können ein Visum zur Erwerbstätigkeit bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen; nach der Einreise erteilt die Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel.

Zuletzt aktualisiert: 5. Oktober 2026 · Entwurf – noch nicht redaktionell geprüft.

Für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung gibt es in Deutschland eigene Regeln für Visum und Aufenthaltstitel. Je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsort läuft der Antrag vor der Einreise über die deutsche Auslandsvertretung oder nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde bzw. Servicestelle 235.

Wer das braucht

  • Wenn Sie als Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger zum Zweck der Beschäftigung nach Deutschland kommen, brauchen Sie in der Regel vor der Einreise ein Visum 5.
  • Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen 2.
  • Für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung wird ein deutscher, anerkannter ausländischer oder einem deutschen vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss verlangt 35.
  • Für reglementierte Berufe, zum Beispiel im Gesundheits-, Rechtsberatungs- oder Lehrbereich, ist zusätzlich eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich 35.
  • Eine qualifizierte Beschäftigung setzt außerdem ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen Arbeitsvertrag voraus 35.

Schritt für Schritt

  1. Beantragen Sie, wenn nötig, das Visum für die Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung 25.
  2. Melden Sie nach der Einreise Ihren Wohnsitz an; München nennt dafür das Bürgerbüro 5.
  3. Stellen Sie den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf Ihres Visums oder Aufenthaltstitels; in München ist bei visafreier Einreise eine Antragstellung innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise vorgesehen 5.
  4. Reichen Sie die Unterlagen online oder per Post ein, wenn die Stadt dies anbietet; Berlin nennt dafür einen Online-Antrag 35.
  5. Nach Prüfung erhalten Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache 35.

Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular 35
  • Gültiger Pass oder Passersatz 5
  • Gültiges Visum zur Einreise, wenn erforderlich, sowie Einreisestempel bei Erstantrag 35
  • Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot 35
  • Nachweis des Hochschulabschlusses; bei ausländischem Zeugnis kann eine beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung nötig sein 35
  • Nachweis der Anerkennung oder Vergleichbarkeit, zum Beispiel über anabin oder eine Zeugnisbewertung der ZAB 35
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis 3
  • Berufsausübungserlaubnis, wenn der Beruf reglementiert ist 35
  • Nachweis der Krankenversicherung 345
  • Nachweis des Wohnsitzes; Berlin nennt Meldebestätigung oder Mietvertrag mit Einzugsbestätigung 3
  • Bei Verlängerung: Nachweise zur aktuellen Tätigkeit oder Gehaltsnachweise 35
  • München nennt außerdem ein aktuelles biometrisches Passfoto 5

Kosten und Dauer

  • Berlin nennt Gebühren von 100 Euro für die erstmalige Erteilung und 93 Euro für die Verlängerung als elektronischer Aufenthaltstitel; für türkische Staatsangehörige gelten 46 Euro ab 24 Jahren und 27,60 Euro bis 24 Jahre 3.
  • Berlin nennt für die Ausstellung als Etikett 56 Euro bei Ersterteilung und 49 Euro bei Verlängerung 3.
  • Berlin nennt 6,00 Euro zusätzlich für ein digitales Passfoto am Selbstbedienungsterminal vor Ort 3.
  • München nennt Gebühren von 100 Euro für die Ersterteilung und 93 Euro für die Verlängerung; für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige 46 Euro ab 24 Jahren oder 27,60 Euro bis 24 Jahre 5.
  • Berlin nennt eine Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen für den elektronischen Aufenthaltstitel nach Ausstellungstermin 3.
  • München nennt eine Bearbeitungszeit von bis zu 7 Monaten 5.

Fristen

  • Der Antrag ist in München vor Ablauf des Visums oder Aufenthaltstitels zu stellen; bei visafreier Einreise innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise 5.
  • Berlin nennt für Inhaberinnen und Inhaber eines nationalen D-Visums oder einer aktuellen Aufenthaltserlaubnis, dass die Antragstellung frühestens 4 Monate vor Ablauf möglich ist 3.
  • Für Visa zum längerfristigen Aufenthalt gilt grundsätzlich die Beantragung vor der Einreise; in bestimmten Fällen kann der Aufenthaltstitel auch nach der Einreise eingeholt werden 2.
  • In Berlin wird die Aufenthaltserlaubnis für bis zu vier Jahre erteilt; hat der Arbeitsvertrag eine kürzere Dauer oder ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet, wird sie für weniger als vier Jahre erteilt 3.
  • München nennt ebenfalls vier Jahre als Gültigkeitsdauer; bei kürzerem Arbeitsvertrag gilt sie so lange wie dieser 5.

Je nach Stadt

  • Berlin: Die Antragstellung läuft über den Online-Antrag „Befristeter Aufenthaltstitel zur Beschäftigung“. Berlin nennt für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung sowie besondere Voraussetzungen ab 45 Jahren, wenn das Gehalt nicht mindestens 55.770 Euro im Jahr 2026 beträgt 3.
  • Köln: Zuständig ist das Bezirksausländeramt des Stadtteils, in dem Sie wohnen. Köln nennt als Unterlagen unter anderem Mietvertrag, zwei aktuelle Passfotos und bei Bedarf die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; für die Beschäftigungserlaubnis fallen keine Gebühren an 4.
  • München: Zuständig ist die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung. München nennt die Wohnsitzanmeldung im Bürgerbüro nach der Einreise, die Einreichung von Unterlagen online oder per Post und den Termin nach Prüfung des Antrags 5.

Offizielle Quellen

  1. Auswärtiges Amt · geprüft am 5. Oktober 2026Längerfristige Aufenthalte: Arbeitsaufnahme und Erwerbstätigkeit
  2. Auswärtiges Amt · geprüft am 5. Oktober 2026Längerfristige Aufenthalte über 90 Tage (nationale Visa)
  3. Service Berlin · Berlin · geprüft am 5. Oktober 2026Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
  4. Stadt Köln · Köln · geprüft am 5. Oktober 2026Aufenthaltserlaubnis für die nichtselbständige Erwerbstätigkeit
  5. Landeshauptstadt München · München · geprüft am 5. Oktober 2026Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung - Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung