Soziales

Wohngeld beantragen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbstgenutzten Wohneigentums für Haushalte mit geringem Einkommen; beantragt wird es bei der Wohngeldstelle der Kommune.

Zuletzt aktualisiert: 5. Oktober 2026 · Entwurf – noch nicht redaktionell geprüft.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit wenig Einkommen. Sie müssen den Antrag stellen; Wohngeld wird nicht automatisch gezahlt. Je nach Stadt können Antragstellung, Unterlagen und Kontaktwege etwas anders organisiert sein. 12345

Wer das braucht

  • Wohngeld als Mietzuschuss ist für Personen gedacht, die Wohnraum selbst nutzen und zur Miete wohnen, zum Beispiel als Mieterin oder Mieter, Untermieterin oder Untermieter oder in einem Heim. 12345
  • Wohngeld als Lastenzuschuss ist für Personen gedacht, die selbst bewohntes Wohneigentum haben und die Belastung dafür tragen. 134
  • Kein Wohngeld gibt es, wenn die Unterkunftskosten bereits durch andere Sozialleistungen gedeckt sind, etwa durch Bürgergeld oder Grundsicherung. 235
  • In Berlin sind Haushalte ausgeschlossen, zu denen ausschließlich Personen gehören, denen dem Grunde nach BAföG, BAB oder Leistungen aus MobiPro-EU zustehen; wenn solche Leistungen als Darlehen gewährt werden, besteht kein Wohngeldausschluss. 2

Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie vorab mit einem Wohngeldrechner unverbindlich, ob ein Anspruch in Frage kommt. 1245
  2. Stellen Sie den Antrag schriftlich, online oder je nach Stadt auch mit einem Papierformular. 235
  3. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Wohngeldstelle ein. 235
  4. Die Behörde prüft Ihren Antrag und fordert bei Bedarf weitere Unterlagen an. 3
  5. Sie erhalten einen Bescheid; bei Bewilligung wird Wohngeld ausgezahlt. 3

Unterlagen

  • Antrag auf Wohngeld. 245
  • Ausweisdokumente in Kopie von allen Personen im Haushalt. 2
  • Nachweis über das Aufenthaltsrecht; bei EU-Staatsangehörigen genügt in der Regel die Kopie des Ausweisdokuments, bei Staatsangehörigen aus Drittstaaten ein Nachweis über den Aufenthaltstitel. 2
  • Mietvertrag oder bei Folgeanträgen je nach Stadt ein Nachweis über die aktuelle mietvertragliche Situation sowie Nachweise über Mietzahlungen. 245
  • Nachweise über Einkommen aller Haushaltsmitglieder, zum Beispiel Verdienstbescheinigungen, Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder Bescheide über Transferleistungen. 2345
  • Je nach Fall zusätzliche Nachweise, zum Beispiel zu Schwerbehinderung, Pflegegrad, Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltsverpflichtungen. 235

Kosten und Dauer

  • Die Antragstellung ist gebührenfrei. 2345
  • In Hamburg wird der Antrag so schnell wie möglich bearbeitet; die Dauer hängt davon ab, wie vollständig die Angaben und Nachweise sind. 3
  • In Köln kam es laut Stadt wegen hoher Nachfrage zu längeren Bearbeitungszeiten; bestehende Ansprüche werden dort rückwirkend ab Antragseingang ausgezahlt. 4
  • In München wird ebenfalls auf aktuell lange Bearbeitungszeiten hingewiesen; fehlende Unterlagen verlängern die Bearbeitung. 5
  • In Berlin wird Wohngeld in der Regel für 12 Monate bewilligt. 2
  • In Hamburg gilt die Bewilligung in der Regel 12 Monate. 3
  • In Köln ist Wohngeld zeitlich befristet bewilligt; dort ist auch von rund 2 Monaten vor Ablauf für einen neuen Antrag die Rede. 4
  • In München gilt der Bewilligungszeitraum je nach Einkommen für ein bis zwei Jahre. 5

Fristen

  • In Berlin wird Wohngeld ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. 2
  • In Hamburg sollte der Antrag spätestens am letzten Tag des Monats gestellt werden, ab dem Sie Wohngeld beantragen möchten. 3
  • In München wird das Wohngeld rückwirkend ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingegangen ist. 5
  • Für eine Weiterzahlung müssen Sie jeweils einen neuen Antrag stellen. 2345

Je nach Stadt

  • Berlin: Online-Antrag möglich; Zuständigkeit liegt beim Bürgeramt oder Wohnungsamt im Wohnbezirk. 2
  • Hamburg: Antrag schriftlich, online oder per Wohngeld-App möglich; es gibt eine persönliche Checkliste in der Antragstellung. 3
  • Köln: Antrag online, per E-Mail, Post oder Fax; persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, Beratung aber telefonisch möglich. 4
  • München: Antrag online oder mit Papierformular; persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich. 5

Offizielle Quellen

  1. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) · geprüft am 5. Oktober 2026BMWSB Wohngeld für Mieter
  2. Service Berlin · Berlin · geprüft am 5. Oktober 2026Wohngeld - Mietzuschuss beantragen
  3. Freie und Hansestadt Hamburg (hamburg.de) · Hamburg · geprüft am 5. Oktober 2026Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
  4. Stadt Köln · Köln · geprüft am 5. Oktober 2026Wohngeld
  5. Landeshauptstadt München · München · geprüft am 5. Oktober 2026Wohngeld – Mietzuschuss für Mietwohnungen - Fachbereich Wohngeld