Arbeit
Arbeitsuchend/arbeitslos melden und Arbeitslosengeld
Wer seinen Job verliert, muss sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend und arbeitslos melden; dort wird auch Arbeitslosengeld beantragt.
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis bald endet oder Sie bereits ohne Beschäftigung sind, müssen Sie zwei Dinge unterscheiden: arbeitsuchend melden und arbeitslos melden. Für Arbeitslosengeld ist die Arbeitslosmeldung wichtig; die frühzeitige Arbeitsuchendmeldung hilft zusätzlich bei der Stellensuche und kann finanzielle Nachteile vermeiden 123.
Wer das braucht
- Sie sollten sich arbeitsuchend melden, wenn Ihr Arbeitsverhältnis bald endet, zum Beispiel durch Kündigung oder weil ein befristeter Vertrag nicht verlängert wird 1.
- Sie müssen sich arbeitslos melden, wenn Sie ohne Beschäftigung sind und Arbeitslosengeld erhalten möchten 23.
- Arbeitslos sind Sie, wenn Sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und sich selbst um eine versicherungspflichtige Beschäftigung bemühen 23.
- Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt die Arbeitslosmeldung nicht 12.
Schritt für Schritt
- Melden Sie sich arbeitsuchend, sobald Sie wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis bald endet. Am besten tun Sie das sofort, spätestens 3 Monate vor Ende der Beschäftigung. Wenn Sie kurzfristig erfahren, dass Sie Ihre Stelle verlieren, melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend 1.
- Melden Sie sich arbeitslos, sobald Arbeitslosigkeit eingetreten ist. Das ist frühestens 3 Monate vor Beginn möglich und spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit nötig 23.
- Sie können sich arbeitsuchend und arbeitslos online melden. Für die Online-Arbeitslosmeldung müssen Sie sich mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion ausweisen 12.
- Wenn Sie sich nicht online ausweisen können, melden Sie sich persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit 2.
- Den Antrag auf Arbeitslosengeld können Sie nach der Arbeitslosmeldung online stellen; die Arbeitslosmeldung gilt als Tag der Antragstellung, sofern Sie nichts anderes erklären 3.
Unterlagen
- Für die Online-Arbeitslosmeldung brauchen Sie ein Datum Ihrer voraussichtlichen Arbeitslosigkeit und einen Ausweis mit freigeschalteter Online-Funktion 2.
- Dafür kommen ein deutscher Personalausweis, ein elektronischer Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte nach dem eID-Gesetz in Frage 2.
- Bei persönlicher Arbeitslosmeldung bringen Sie Ihren Personalausweis mit aktueller Wohnanschrift mit. Stattdessen können Sie auch Reisepass oder Ersatzdokument mit aktueller Meldebescheinigung mitbringen 2.
- Für persönliche Termine wird ein Ausweisdokument mit aktueller Meldeadresse verlangt 2.
- Für den Antrag auf Arbeitslosengeld sind gesonderte Unterlagen erforderlich, zum Beispiel der Arbeitslosengeldantrag 3.
Kosten und Dauer
- Die Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung sind online möglich 12.
- Die Arbeitslosmeldung ist Voraussetzung für Arbeitslosengeld; gezahlt wird es frühestens ab dem Tag der Arbeitslosmeldung, wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind 23.
- Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt grundsätzlich 60 Prozent des Leistungsentgelts, mit Kind 67 Prozent 3.
- Die Anspruchsdauer hängt von versicherungspflichtigen Zeiten und dem Alter ab. Unter 50 Jahren sind bis zu 12 Monate möglich; ab 58 Jahren können es bis zu 24 Monate sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind 3.
- Für befristete Beschäftigungen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine verkürzte Anwartschaftszeit gelten 3.
Fristen
- Arbeitsuchend: spätestens 3 Monate vor Ende der Beschäftigung, bei kurzfristiger Kenntnis innerhalb von 3 Tagen 1.
- Arbeitslos: frühestens 3 Monate vorher, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit 23.
- Wenn die Agentur für Arbeit am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit geschlossen ist, melden Sie sich am nächsten Öffnungstag; die Rückwirkung wird geprüft 2.
- Wenn Ihre Arbeitslosigkeit mehr als 6 Wochen unterbrochen wird, ist die Arbeitslosmeldung nicht mehr gültig; danach müssen Sie sich erneut arbeitslos melden 2.
- Eine Sperrzeit kann bis zu 12 Wochen dauern, unter anderem wenn Sie sich nicht frühzeitig arbeitsuchend melden 3.
Je nach Stadt
Offizielle Quellen
- Bundesagentur für Arbeit · geprüft am 5. Oktober 2026Wie Sie sich arbeitsuchend melden
- Bundesagentur für Arbeit · geprüft am 5. Oktober 2026Wie Sie sich arbeitslos melden
- Bundesagentur für Arbeit · geprüft am 5. Oktober 2026Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Antrag
- Bundesagentur für Arbeit · geprüft am 5. Oktober 2026Arbeitsuchend melden und Arbeitslosengeld erhalten