Arbeit

Arbeitsuchend/arbeitslos melden und Arbeitslosengeld

Wer seinen Job verliert, muss sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend und arbeitslos melden; dort wird auch Arbeitslosengeld beantragt.

Zuletzt aktualisiert: 5. Oktober 2026 · Entwurf – noch nicht redaktionell geprüft.

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis bald endet oder Sie bereits ohne Beschäftigung sind, müssen Sie zwei Dinge unterscheiden: arbeitsuchend melden und arbeitslos melden. Für Arbeitslosengeld ist die Arbeitslosmeldung wichtig; die frühzeitige Arbeitsuchendmeldung hilft zusätzlich bei der Stellensuche und kann finanzielle Nachteile vermeiden 123.

Wer das braucht

  • Sie sollten sich arbeitsuchend melden, wenn Ihr Arbeitsverhältnis bald endet, zum Beispiel durch Kündigung oder weil ein befristeter Vertrag nicht verlängert wird 1.
  • Sie müssen sich arbeitslos melden, wenn Sie ohne Beschäftigung sind und Arbeitslosengeld erhalten möchten 23.
  • Arbeitslos sind Sie, wenn Sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und sich selbst um eine versicherungspflichtige Beschäftigung bemühen 23.
  • Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt die Arbeitslosmeldung nicht 12.

Schritt für Schritt

  1. Melden Sie sich arbeitsuchend, sobald Sie wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis bald endet. Am besten tun Sie das sofort, spätestens 3 Monate vor Ende der Beschäftigung. Wenn Sie kurzfristig erfahren, dass Sie Ihre Stelle verlieren, melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend 1.
  2. Melden Sie sich arbeitslos, sobald Arbeitslosigkeit eingetreten ist. Das ist frühestens 3 Monate vor Beginn möglich und spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit nötig 23.
  3. Sie können sich arbeitsuchend und arbeitslos online melden. Für die Online-Arbeitslosmeldung müssen Sie sich mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion ausweisen 12.
  4. Wenn Sie sich nicht online ausweisen können, melden Sie sich persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit 2.
  5. Den Antrag auf Arbeitslosengeld können Sie nach der Arbeitslosmeldung online stellen; die Arbeitslosmeldung gilt als Tag der Antragstellung, sofern Sie nichts anderes erklären 3.

Unterlagen

  • Für die Online-Arbeitslosmeldung brauchen Sie ein Datum Ihrer voraussichtlichen Arbeitslosigkeit und einen Ausweis mit freigeschalteter Online-Funktion 2.
  • Dafür kommen ein deutscher Personalausweis, ein elektronischer Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte nach dem eID-Gesetz in Frage 2.
  • Bei persönlicher Arbeitslosmeldung bringen Sie Ihren Personalausweis mit aktueller Wohnanschrift mit. Stattdessen können Sie auch Reisepass oder Ersatzdokument mit aktueller Meldebescheinigung mitbringen 2.
  • Für persönliche Termine wird ein Ausweisdokument mit aktueller Meldeadresse verlangt 2.
  • Für den Antrag auf Arbeitslosengeld sind gesonderte Unterlagen erforderlich, zum Beispiel der Arbeitslosengeldantrag 3.

Kosten und Dauer

  • Die Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung sind online möglich 12.
  • Die Arbeitslosmeldung ist Voraussetzung für Arbeitslosengeld; gezahlt wird es frühestens ab dem Tag der Arbeitslosmeldung, wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind 23.
  • Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt grundsätzlich 60 Prozent des Leistungsentgelts, mit Kind 67 Prozent 3.
  • Die Anspruchsdauer hängt von versicherungspflichtigen Zeiten und dem Alter ab. Unter 50 Jahren sind bis zu 12 Monate möglich; ab 58 Jahren können es bis zu 24 Monate sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind 3.
  • Für befristete Beschäftigungen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine verkürzte Anwartschaftszeit gelten 3.

Fristen

  • Arbeitsuchend: spätestens 3 Monate vor Ende der Beschäftigung, bei kurzfristiger Kenntnis innerhalb von 3 Tagen 1.
  • Arbeitslos: frühestens 3 Monate vorher, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit 23.
  • Wenn die Agentur für Arbeit am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit geschlossen ist, melden Sie sich am nächsten Öffnungstag; die Rückwirkung wird geprüft 2.
  • Wenn Ihre Arbeitslosigkeit mehr als 6 Wochen unterbrochen wird, ist die Arbeitslosmeldung nicht mehr gültig; danach müssen Sie sich erneut arbeitslos melden 2.
  • Eine Sperrzeit kann bis zu 12 Wochen dauern, unter anderem wenn Sie sich nicht frühzeitig arbeitsuchend melden 3.

Je nach Stadt

Offizielle Quellen

  1. Bundesagentur für Arbeit · geprüft am 5. Oktober 2026Wie Sie sich arbeitsuchend melden
  2. Bundesagentur für Arbeit · geprüft am 5. Oktober 2026Wie Sie sich arbeitslos melden
  3. Bundesagentur für Arbeit · geprüft am 5. Oktober 2026Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Antrag
  4. Bundesagentur für Arbeit · geprüft am 5. Oktober 2026Arbeitsuchend melden und Arbeitslosengeld erhalten