Arbeit
Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Österreich (Nostrifizierung, Berufsanerkennung)
Je nach Ziel gibt es in Österreich eine Bewertung durch ENIC NARIC Austria, die Nostrifizierung eines Studienabschlusses oder die Berufsanerkennung für reglementierte Berufe wie die Pflege; die Anlaufstellen (AST) beraten kostenlos.
Wer in Österreich mit einem ausländischen Abschluss arbeiten oder studieren will, braucht je nach Ziel unterschiedliche Anerkennungsverfahren. In Österreich gibt es keine einheitlichen Regeln für die formale Anerkennung ausländischer Qualifikationen; das Verfahren hängt davon ab, wofür die Qualifikation gebraucht wird. 2
Wer das braucht
- Für reglementierte Berufe ist eine formale Anerkennung nötig, bevor Sie den Beruf ausüben dürfen. Dazu gehören je nach Beruf die berufliche Anerkennung, die automatische Anerkennung oder die Anzeige grenzüberschreitender Dienstleistungen. 234
- Für Schul- und Reifezeugnisse gibt es die Nostrifikation; im Hochschulbereich gibt es die Nostrifizierung, wenn ein ausländischer akademischer Grad einem österreichischen Abschluss gleichgehalten werden soll. 23
- Für nicht-reglementierte Berufe kann eine Bewertung ausländischer Hochschulqualifikationen helfen, den Abschluss am Arbeitsmarkt einzuordnen; sie ist keine formale Anerkennung. 23
- Im Gesundheitsbereich gelten eigene Anerkennungsverfahren; für bestimmte nichtärztliche Gesundheitsberufe gibt es ein allgemeines Anerkennungsverfahren und für Krankenpflegeberufe ein verkürztes Verfahren (One-Stop). 4
Schritt für Schritt
- Prüfen Sie, wofür Sie den Abschluss in Österreich brauchen: Berufszulassung, Studium oder Arbeitsmarkt. 2
- Wählen Sie das passende Verfahren: berufliche Anerkennung, Nostrifikation, Nostrifizierung oder Bewertung. 2
- Klären Sie die zuständige Stelle: bei reglementierten Berufen hängt sie von Herkunftsland und Beruf ab; für die Bewertung von Hochschulqualifikationen ist ENIC NARIC AUSTRIA zuständig; im Gesundheitsbereich können das Bundesministerium oder je nach Beruf die Fachhochschulen bzw. Landesbehörden zuständig sein. 234
- Reichen Sie den Antrag über die vorgesehene Stelle ein; für die Bewertung von Hochschulqualifikationen erfolgt die Antragstellung online über www.aais.at. 3
- Wenn Ihr Abschluss in einen reglementierten Beruf führt, folgen Sie dem Verfahren der zuständigen Stelle; im Gesundheitsbereich kann dafür auch ein persönlicher Termin oder ein schriftlicher Antrag vorgesehen sein. 4
Unterlagen
- Für die Bewertung von Hochschulqualifikationen benötigt ENIC NARIC AUSTRIA alle zusammenhängenden Hochschulabschlüsse; wenn Sie etwa den Master bewerten lassen, soll auch der dazugehörige Bachelor vorgelegt werden. Für mehrere aufeinander aufbauende Abschlüsse ist nur ein Antrag zu stellen. 3
- Für bestimmte nichtärztliche Gesundheitsberufe sind je nach Verfahren Diplom oder Zeugnis, Nachweise zur Ausbildung und bei Namensänderung entsprechende Nachweise nötig. 4
- Wenn kein Wohnsitz in Österreich nachgewiesen werden kann, ist im Gesundheitsbereich eine Zustellbevollmächtigung nötig. 4
- Für Bescheinigungen im Gesundheitsbereich sind Originale oder beglaubigte Abschriften erforderlich; unbeglaubigte Fotokopien werden dort nicht anerkannt. 4
Kosten und Dauer
- Die Bewertung ausländischer Hochschulqualifikationen kostet 150 Euro für bis zu zwei Qualifikationen pro Antrag; jede weitere Qualifikation kostet 50 Euro zusätzlich. 3
- Die Bezahlung erfolgt ausschließlich mit Kreditkarte. 3
- Für eine Zweitschrift oder ein Duplikat eines Bescheides im Gesundheitsbereich werden Verwaltungsgebühren von etwa 80 Euro eingehoben. 4
- Für eine Bescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG im Gesundheitsbereich beträgt die Bearbeitungsdauer etwa 2 bis 3 Wochen; dafür fallen Verwaltungsgebühren von etwa 80 Euro an. 4
- Im verkürzten Anerkennungsverfahren (One-Stop) im Krankenpflegebereich erhalten Sie die Anerkennung bei Vorlage der notwendigen Unterlagen binnen einer Stunde. 4
Fristen
- Das verkürzte Anerkennungsverfahren (One-Stop) im Krankenpflegebereich findet jeden Dienstag statt, außer an gesetzlichen Feiertagen, und nur nach vorheriger Terminvereinbarung. 4
- Für den physischen Parteienverkehr im Bereich der nichtärztlichen Gesundheitsberufe ist ebenfalls eine Terminvereinbarung erforderlich. 4
- Für die Nostrifizierung im Hochschulbereich darf derselbe Nostrifizierungsantrag nur einmal an einer österreichischen Hochschule gestellt werden. 2
Offizielle Quellen
- AST – Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen · geprüft am 6. Oktober 2026AST – Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen
- berufsanerkennung.at (Bundesministerium, Anerkennungsportal) · geprüft am 6. Oktober 2026Verfahren zur Anerkennung
- OeAD – Agentur für Bildung und Internationalisierung · geprüft am 6. Oktober 2026ENIC NARIC AUSTRIA – Anerkennung von Hochschulqualifikationen
- Sozialministerium (BMASGPK) · geprüft am 6. Oktober 2026Anerkennung (Berufe)