Aufenthalt
Daueraufenthalt – EU in Österreich
Nach mehreren Jahren ununterbrochener Niederlassung und mit erfüllter Integrationsvereinbarung kann der unbefristete Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ beantragt werden.
Der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Österreich. Für diesen Titel müssen die allgemeinen Voraussetzungen für Aufenthaltstitel vorliegen; zusätzlich sind die speziellen Voraussetzungen zum Aufenthalt und zur Integrationsvereinbarung zu erfüllen. 2
Wer das braucht
- Drittstaatsangehörige, die den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ beantragen wollen, müssen Modul 2 der Integrationsvereinbarung bei Antragstellung erfüllt haben. 23
- Dafür ist grundsätzlich ein ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt zur Niederlassung in Österreich in den letzten fünf Jahren nötig. Als Niederlassung zählen unter anderem Aufenthalte mit „Rot-Weiß-Rot – Karte“, „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“, „Niederlassungsbewilligung“, „Niederlassungsbewilligung – Künstler“, „Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“, „Niederlassungsbewilligung – Forscher“, „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“, „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“, „EU“ oder „Familienangehöriger“; auch bestimmte Zeiten als Asylberechtigte*r oder mit subsidiärem Schutz werden angerechnet. 24
- Es gibt besondere Fälle, in denen ein Antrag ebenfalls möglich ist, etwa bei langem rechtmäßigem Aufenthalt als Asylberechtigte*r oder subsidiär Schutzberechtigte*r, bei Aufenthalt mit Legitimationskarte oder bei bestimmten früheren Titeln mit unionsrechtlichem Aufenthaltsrecht. 24
Schritt für Schritt
- Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, insbesondere die Fünfjahresfrist und Modul 2 der Integrationsvereinbarung. 23
- Stellen Sie den Antrag persönlich bei der zuständigen Niederlassungsbehörde an Ihrem Wohnsitz. In Wien ist dafür die MA 35 zuständig. 24
- In Wien buchen Personen mit bestimmten Aufenthaltstiteln einen Termin in einer Außenstelle der MA 35; für Erstanträge mit Asylstatus oder Legitimationskarte gelten eigene Referate. 4
- Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein. Die Behörde prüft die Voraussetzungen; die Bearbeitungsdauer hängt auch davon ab, ob die Unterlagen vollständig sind. 2
- Wenn der Titel erteilt wird, holen Sie ihn persönlich bei der zuständigen Behörde ab. 2
Unterlagen
- Gültiges Reisedokument, etwa Reisepass. 24
- Lichtbild, höchstens sechs Monate alt; in Wien ein aktuelles biometrisches Passfoto. 24
- Nachweis über eine ortsübliche Unterkunft, etwa Mietvertrag, Kaufvertrag oder Wohnrechtsvereinbarung. 24
- Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes, der alle Risiken abdeckt bzw. in Österreich leistungspflichtig ist. 24
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts, etwa Lohnzettel, Lohnbestätigungen, Dienstverträge oder Pensions- und Versicherungsleistungen. 24
- Nachweis über die Erfüllung von Modul 2 der Integrationsvereinbarung. 24
- In Wien benötigen Personen ab 18 Jahren zusätzlich eine aktuelle Selbstauskunft aus der Evidenz eines Gläubigerschutzverbandes; für Selbstständige und bestimmte Schutzberechtigte gelten weitere zusätzliche Nachweise. 4
- Im Einzelfall kann die Behörde weitere Urkunden verlangen. 2
Kosten und Dauer
- Die Antragsgebühr beträgt 275 Euro. 2
- In Wien kostet der Daueraufenthalt EU 275 Euro, ebenso jede Verlängerung der Karte; bei einem Kombiantrag sind die Kosten höher. Die Gebühren sind bei Antragstellung zu bezahlen. 4
- Für Anträge, die vor dem 1. Jänner 2026 eingebracht wurden, gelten in Wien abweichende Gebühren: 257 Euro für Kinder unter 6 Jahren und 277 Euro für Personen ab 6 Jahren. 4
- Der Titel ist unbefristet, die Karte dazu ist fünf Jahre gültig. 4
Fristen
- Den Antrag müssen Sie während der Gültigkeit Ihres derzeitigen Aufenthaltstitels einbringen. 2
- Modul 2 muss bei Antragstellung bereits erfüllt sein. 23
- Bei einem Antrag mit Legitimationskarte in Wien muss der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf oder Zurücklegung der Karte gestellt werden. 4
- Der Aufenthaltstitel erlischt, wenn sich die Person länger als zwölf aufeinander folgende Monate außerhalb des EWR-Gebietes aufhält; bei früheren Inhaber*innen einer „Blaue Karte EU“ und deren Familienangehörigen gilt eine Frist von 24 Monaten. 2
Je nach Stadt
- Wien: Zuständig ist die MA 35. In Wien gibt es für bestimmte Antragsteller*innen Außenstellen, eigene Referate für Erstanträge mit Asylstatus oder Legitimationskarte sowie eine telefonische Terminbuchung unter +43 1 4000-3535. 4
- Wien: Beim Antrag werden Fingerabdrücke abgenommen; das gilt auch für Kinder ab 6 Jahren. 4
Offizielle Quellen
- Bundesministerium für Inneres / BMEIA – Migrationsportal migration.gv.at · geprüft am 6. Oktober 2026Integrationsvereinbarung
- oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt, Digitales Amt) · geprüft am 6. Oktober 2026Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt – EU"
- oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt, Digitales Amt) · geprüft am 6. Oktober 2026Integrationsvereinbarung
- Stadt Wien (MA 35 / Meldeservice) · Wien · geprüft am 6. Oktober 2026Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU beantragen