Aufenthalt

Daueraufenthalt – EU in Österreich

Nach mehreren Jahren ununterbrochener Niederlassung und mit erfüllter Integrationsvereinbarung kann der unbefristete Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ beantragt werden.

Zuletzt aktualisiert: 6. Oktober 2026 · Entwurf – noch nicht redaktionell geprüft.

Der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Österreich. Für diesen Titel müssen die allgemeinen Voraussetzungen für Aufenthaltstitel vorliegen; zusätzlich sind die speziellen Voraussetzungen zum Aufenthalt und zur Integrationsvereinbarung zu erfüllen. 2

Wer das braucht

  • Drittstaatsangehörige, die den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ beantragen wollen, müssen Modul 2 der Integrationsvereinbarung bei Antragstellung erfüllt haben. 23
  • Dafür ist grundsätzlich ein ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt zur Niederlassung in Österreich in den letzten fünf Jahren nötig. Als Niederlassung zählen unter anderem Aufenthalte mit „Rot-Weiß-Rot – Karte“, „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“, „Niederlassungsbewilligung“, „Niederlassungsbewilligung – Künstler“, „Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“, „Niederlassungsbewilligung – Forscher“, „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“, „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“, „EU“ oder „Familienangehöriger“; auch bestimmte Zeiten als Asylberechtigte*r oder mit subsidiärem Schutz werden angerechnet. 24
  • Es gibt besondere Fälle, in denen ein Antrag ebenfalls möglich ist, etwa bei langem rechtmäßigem Aufenthalt als Asylberechtigte*r oder subsidiär Schutzberechtigte*r, bei Aufenthalt mit Legitimationskarte oder bei bestimmten früheren Titeln mit unionsrechtlichem Aufenthaltsrecht. 24

Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, insbesondere die Fünfjahresfrist und Modul 2 der Integrationsvereinbarung. 23
  2. Stellen Sie den Antrag persönlich bei der zuständigen Niederlassungsbehörde an Ihrem Wohnsitz. In Wien ist dafür die MA 35 zuständig. 24
  3. In Wien buchen Personen mit bestimmten Aufenthaltstiteln einen Termin in einer Außenstelle der MA 35; für Erstanträge mit Asylstatus oder Legitimationskarte gelten eigene Referate. 4
  4. Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein. Die Behörde prüft die Voraussetzungen; die Bearbeitungsdauer hängt auch davon ab, ob die Unterlagen vollständig sind. 2
  5. Wenn der Titel erteilt wird, holen Sie ihn persönlich bei der zuständigen Behörde ab. 2

Unterlagen

  • Gültiges Reisedokument, etwa Reisepass. 24
  • Lichtbild, höchstens sechs Monate alt; in Wien ein aktuelles biometrisches Passfoto. 24
  • Nachweis über eine ortsübliche Unterkunft, etwa Mietvertrag, Kaufvertrag oder Wohnrechtsvereinbarung. 24
  • Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes, der alle Risiken abdeckt bzw. in Österreich leistungspflichtig ist. 24
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts, etwa Lohnzettel, Lohnbestätigungen, Dienstverträge oder Pensions- und Versicherungsleistungen. 24
  • Nachweis über die Erfüllung von Modul 2 der Integrationsvereinbarung. 24
  • In Wien benötigen Personen ab 18 Jahren zusätzlich eine aktuelle Selbstauskunft aus der Evidenz eines Gläubigerschutzverbandes; für Selbstständige und bestimmte Schutzberechtigte gelten weitere zusätzliche Nachweise. 4
  • Im Einzelfall kann die Behörde weitere Urkunden verlangen. 2

Kosten und Dauer

  • Die Antragsgebühr beträgt 275 Euro. 2
  • In Wien kostet der Daueraufenthalt EU 275 Euro, ebenso jede Verlängerung der Karte; bei einem Kombiantrag sind die Kosten höher. Die Gebühren sind bei Antragstellung zu bezahlen. 4
  • Für Anträge, die vor dem 1. Jänner 2026 eingebracht wurden, gelten in Wien abweichende Gebühren: 257 Euro für Kinder unter 6 Jahren und 277 Euro für Personen ab 6 Jahren. 4
  • Der Titel ist unbefristet, die Karte dazu ist fünf Jahre gültig. 4

Fristen

  • Den Antrag müssen Sie während der Gültigkeit Ihres derzeitigen Aufenthaltstitels einbringen. 2
  • Modul 2 muss bei Antragstellung bereits erfüllt sein. 23
  • Bei einem Antrag mit Legitimationskarte in Wien muss der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf oder Zurücklegung der Karte gestellt werden. 4
  • Der Aufenthaltstitel erlischt, wenn sich die Person länger als zwölf aufeinander folgende Monate außerhalb des EWR-Gebietes aufhält; bei früheren Inhaber*innen einer „Blaue Karte EU“ und deren Familienangehörigen gilt eine Frist von 24 Monaten. 2

Je nach Stadt

  • Wien: Zuständig ist die MA 35. In Wien gibt es für bestimmte Antragsteller*innen Außenstellen, eigene Referate für Erstanträge mit Asylstatus oder Legitimationskarte sowie eine telefonische Terminbuchung unter +43 1 4000-3535. 4
  • Wien: Beim Antrag werden Fingerabdrücke abgenommen; das gilt auch für Kinder ab 6 Jahren. 4

Offizielle Quellen

  1. Bundesministerium für Inneres / BMEIA – Migrationsportal migration.gv.at · geprüft am 6. Oktober 2026Integrationsvereinbarung
  2. oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt, Digitales Amt) · geprüft am 6. Oktober 2026Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt – EU"
  3. oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt, Digitales Amt) · geprüft am 6. Oktober 2026Integrationsvereinbarung
  4. Stadt Wien (MA 35 / Meldeservice) · Wien · geprüft am 6. Oktober 2026Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU beantragen