Wohnen

Wohnsitzanmeldung in Österreich (Meldezettel)

Wer in Österreich eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von drei Tagen mit dem Meldezettel bei der Meldebehörde anmelden.

Zuletzt aktualisiert: 6. Oktober 2026 · Entwurf – noch nicht redaktionell geprüft.

Wenn Sie in Österreich eine Wohnung, ein Haus oder ein Zimmer beziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz anmelden. Das gilt für den Hauptwohnsitz und für einen weiteren Wohnsitz (Nebenwohnsitz), und zwar auch für Kinder unter 18 Jahren, die mit Ihnen gemeinsam leben 12.

Wer das braucht

  • Meldepflichtig sind Menschen, die in Österreich Unterkunft nehmen 1.
  • Die Anmeldung muss nach der tatsächlichen Unterkunftnahme erfolgen 1.
  • Wenn Sie einen neuen Hauptwohnsitz anmelden, kann die zuständige Meldebehörde den alten Hauptwohnsitz gleichzeitig abmelden 1.
  • Für minderjährige Kinder melden die Pflege- oder Erziehungsberechtigten an; für Personen mit Erwachsenenvertretung gelten besondere Vertretungsregeln 13.

Schritt für Schritt

  1. Füllen Sie den Meldezettel vollständig und leserlich aus, wenn Sie persönlich, postalisch oder mit Boten anmelden 1.
  2. Der Unterkunftgeber (die Person, die tatsächlich Unterkunft gewährt) unterschreibt den Meldezettel 13.
  3. Reichen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde ein oder nutzen Sie das digitale Amtsservice, wenn Sie dafür zugelassen sind 123.
  4. Die Behörde trägt die neue Adresse im Zentralen Melderegister ein und Sie erhalten eine Bestätigung der Meldung 3.
  5. Wenn Sie bereits einmal in Österreich gemeldet waren, können Volljährige mit ID Austria oder EU Login den Wohnsitz auch online anmelden; für eigene minderjährige Kinder geht das nur, wenn sie gemeinsam mit dem anmeldenden Elternteil am bisherigen Hauptwohnsitz gemeldet sind 13.

Unterlagen

  • Meldezettel 13
  • Öffentliche Urkunden mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit, zum Beispiel Reisepass und Geburtsurkunde 1
  • Für ausländische Staatsbürger*innen: Reisedokument, zum Beispiel Reisepass; in Wien wird auch die aktuelle Karte aus dem Asylverfahren genannt 13
  • Eventuell Nachweise für akademische Grade oder bestimmte Bezeichnungen 13
  • Für Minderjährige: je nach Fall Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Nachweise über Obsorge bzw. Pflege und Erziehung 3
  • Wenn Sie nicht persönlich anmelden, müssen Originaldokumente oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigte Abschriften mitgeschickt oder mitgegeben werden 1
  • Bei postalischer Anmeldung übernehmen die Behörden kein Risiko für den Postweg 13

Kosten und Dauer

  • Die Anmeldung ist kostenlos 13.
  • Für die Meldebestätigung in Wien gelten Gebühren: 21 Euro Antragsgebühr, 6 Euro Beilagengebühr pro Bogen, 21 Euro Zeugnisgebühr, 3 Euro Bundesverwaltungsabgabe; bei einer Privathaushaltsbestätigung 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe 4.
  • Wenn die Meldebestätigung für die Sozialversicherung benötigt wird, entfallen in Wien alle Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben 4.

Fristen

  • Die Anmeldung muss innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft erfolgen 123.
  • Eine Anmeldung vor dem Einzug ist nicht erlaubt 3.
  • Wenn nur eine Abmeldung ohne gleichzeitige Anmeldung erfolgt, gilt die Frist von drei Tagen vor oder nach dem Auszug 2.
  • Für eine Ummeldung, also die Änderung der Wohnsitzqualität, nennt die Quelle einen Monat 2.

Je nach Stadt

  • Wien: Sie können sich in jedem Meldeservice anmelden, unabhängig vom Bezirk 3.
  • Wien: Für die Anmeldung nennt die Stadt Wien zusätzlich das Meldeservice in den Magistratischen Bezirksämtern; für ein Kind ist auch das Standesamt im Geburtsbezirk genannt 3.
  • Wien: Eine Online-Meldebestätigung kann über das ZMR beantragt werden, wenn Sie elektronisch signieren können und eine Online-Zahlungsmöglichkeit haben 4.
  • Wien: Im 9. und 19. Bezirk ist die Zahlung nur mit Bankomat- oder Kreditkarte möglich 4.
  • Wien: Vor dem 1. März 2002 abgemeldete Wohnsitze können nur bei der jeweils zuständigen Gemeinde beantragt werden 4.

Offizielle Quellen

  1. oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt, Digitales Amt) · geprüft am 6. Oktober 2026Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes"
  2. oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt, Digitales Amt) · geprüft am 6. Oktober 2026Bei der Behörde melden
  3. Stadt Wien (MA 35 / Meldeservice) · Wien · geprüft am 6. Oktober 2026Anmelden eines Wohnsitzes
  4. Stadt Wien (MA 35 / Meldeservice) · Wien · geprüft am 6. Oktober 2026Meldebestätigung