Bildung

Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz in Österreich: Ausbildung an Pflegeschulen, Pflegelehre und finanzielle Unterstützung

Neben dem FH-Studium gibt es in Österreich zwei Pflegeassistenzberufe: Die Ausbildung zur Pflegeassistenz dauert in Vollzeit ein Jahr (1.600 Stunden) an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege oder in einem Lehrgang, jene zur Pflegefachassistenz zwei Jahre (3.200 Stunden) an einer solchen Schule; seit 1. September 2023 gibt es zusätzlich die Pflegelehre mit drei (Pflegeassistenz) bzw. vier Jahren (Pflegefachassistenz) Lehrzeit. Drittstaatsangehörige können für eine Schule für Gesundheits- und Krankenpflege oder einen Pflegeassistenz-Lehrgang eine „Aufenthaltsbewilligung – Schüler“ beantragen (grundsätzlich vor der Einreise bei der Botschaft); Auszubildende ohne existenzsichernde AMS-Leistung können über die Länder einen Ausbildungsbeitrag von 658,40 Euro monatlich erhalten, arbeitslose oder karenzierte Personen ab 20 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen das Pflegestipendium des AMS.

Zuletzt aktualisiert: 8. Oktober 2026 · Entwurf – noch nicht redaktionell geprüft.

In Österreich führen sowohl Ausbildungen an Pflegeschulen als auch eine Pflegelehre zur Pflegeassistenz (PA) oder Pflegefachassistenz (PFA). Die beiden Berufe unterscheiden sich bei Aufgaben und Ausbildungsdauer; während der Ausbildung kommen je nach Situation unterschiedliche Formen finanzieller Unterstützung infrage. 5613

Wer das braucht

  • Dieser Überblick richtet sich an Menschen, die eine Ausbildung zur PA oder PFA beginnen möchten. Die PA unterstützt unter anderem bei Körperpflege, Mobilisation und Nahrungsaufnahme und misst Vitalzeichen. Die PFA übernimmt zusätzlich Aufgaben bei Diagnostik und Therapie im gesetzlich definierten Rahmen. Für die Berufsausübung sind eine abgeschlossene, gesetzlich anerkannte Ausbildung und die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister (GBR) erforderlich. 5
  • Wer arbeitslos oder für die Dauer der Ausbildung karenziert ist, kann unter weiteren Voraussetzungen ein Pflegestipendium des Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) für eine PA- oder PFA-Ausbildung an einer Schule oder in einem Lehrgang erhalten. Das gilt für Vollzeit- und Teilzeitausbildungen. Bei Ausbildungsbeginn muss das Ende der Ausbildungspflicht mindestens zwei Jahre zurückliegen. Außerdem ist ein Ausbildungsplatz im Rahmen einer der vom AMS genannten Fördermaßnahmen oder ein Wechsel vom Fachkräftestipendium erforderlich. 1

Schritt für Schritt

  1. Wählen Sie den Ausbildungsweg: Die PA-Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege oder in einem anerkannten Lehrgang dauert in der Regel ein Jahr; die PFA-Ausbildung an einer solchen Schule in der Regel zwei Jahre. Mit vorhandener PA-Qualifikation ist eine verkürzte PFA-Ausbildung möglich. 5
  2. Als Alternative können Sie eine Pflegelehre wählen. Dabei lernen Sie im Pflegebetrieb und in der Berufsschule. Die Lehre dauert für PA drei, für PFA vier Jahre und endet mit der jeweiligen Lehrabschlussprüfung. Tätigkeiten an Patientinnen und Patienten sind erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig. 6
  3. Wenn Sie ein Pflegestipendium anstreben, vereinbaren Sie die Ausbildung vor Beginn mit dem AMS; sie muss mindestens 25 Wochenstunden umfassen. Wenden Sie sich vor Ausbildungsbeginn an das AMS. Den Antrag können Sie persönlich bei Ihrem AMS oder online über MeinAMS stellen. 81
  4. Drittstaatsangehörige, die für die Ausbildung eine Aufenthaltsbewilligung – Schüler benötigen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, stellen den Erstantrag grundsätzlich persönlich vor der Einreise bei der für ihren Wohnsitz zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland. Bestimmte Personengruppen dürfen den Antrag in Österreich stellen. Für die Bewilligung muss das sechste Lebensjahr vollendet sein. 2

Kosten und Dauer

  • Lehrlinge erhalten von Beginn an ein Lehrlingseinkommen. Für die Pflegelehre nennt das Sozialministerium je nach Lehrjahr und Kollektivvertrag 890 bis 1.789 Euro. 67
  • Das Pflegestipendium wird für die Dauer der Ausbildung, höchstens vier Jahre, gewährt. Der Mindestbetrag liegt bei 1.650,30 Euro monatlich in Monaten mit 30 Tagen. Ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe einschließlich möglicher Familienzuschläge höher, wird dieser ungekürzt ausbezahlt. Belegbare Fahrt- und gegebenenfalls Unterkunftskosten können bis zu 100 Prozent übernommen werden. Während des Bezugs besteht Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. 18
  • Für Personen in einer Pflegeausbildung ohne existenzsichernde AMS-Leistung ist ein Ausbildungsbeitrag der Bundesländer vorgesehen. Das Sozialministerium nennt dafür 658,40 Euro monatlich. Für einen Antrag auf Aufenthaltsbewilligung – Schüler beträgt die Gebühr 218 Euro. 382

Fristen

  • Für den Erstantrag auf Aufenthaltsbewilligung – Schüler gibt es keine Antragsfrist. Ein Verlängerungsantrag muss persönlich vor Ablauf der Bewilligung, frühestens drei Monate davor, bei der zuständigen Niederlassungsbehörde eingebracht werden. 2

Je nach Stadt

  • Wien: Für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung ist die MA 35 zuständig. Der Ausbildungsbeitrag kann online beim Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds beantragt werden. 23
  • Graz: Für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung nennt die Bundesinformation das Amt der Steiermärkischen Landesregierung. 2

Offizielle Quellen

  1. Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) · geprüft am 8. Oktober 2026Pflegestipendium
  2. oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt) · geprüft am 8. Oktober 2026„Aufenthaltsbewilligung – Schüler“ – Antrag
  3. Sozialministerium (BMASGPK) · geprüft am 8. Oktober 2026Pflegepersonal
  4. Sozialministerium (BMASGPK) · geprüft am 8. Oktober 2026Pflege mit Zukunft – Informationen zu Pflege- und Sozialbetreuungsberufen
  5. Gesundheitsportal gesundheit.gv.at (Sozialministerium/BMASGPK) · geprüft am 8. Oktober 2026Allgemeine Informationen zu Pflegeberufen in Österreich
  6. Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) · geprüft am 8. Oktober 2026FAQs: Pflegelehre
  7. Sozialministerium (BMASGPK) · geprüft am 8. Oktober 2026Pflegereformpaket I (2022)
  8. Sozialministerium (BMASGPK) · geprüft am 8. Oktober 2026FAQ: Pflegestipendium / Weiterbildungsbeihilfe / Weiterbildungsteilzeitbeihilfe