Aufenthalt
Aufenthaltstitel und Visum D für Österreich aus Vietnam
Aufenthaltstitel für Österreich werden in der Regel vor der Einreise bei der österreichischen Vertretung im Ausland beantragt; vietnamesische Urkunden müssen dafür vollständig diplomatisch beglaubigt sein.
Wer als Studierende/r aus Vietnam nach Österreich ein Visum D oder einen Aufenthaltstitel beantragen will, muss den Antrag vor der Einreise oder bei der zuständigen Behörde stellen. Für Aufenthaltstitel gelten außerdem allgemeine Voraussetzungen wie Krankenversicherung, Unterkunft und gesicherter Lebensunterhalt; welche davon im konkreten Fall nötig sind, hängt vom Aufenthaltstitel ab. 23
Wer das braucht
- Ein Visum D ist für Aufenthalte in Österreich von 91 Tagen bis maximal 6 Monate vorgesehen; es berechtigt zur Einreise und zum Aufenthalt in Österreich. 3
- Ein Visum C gilt für Aufenthalte bis zu 90 Tagen und berechtigt grundsätzlich zur Einreise und zum Aufenthalt in allen Schengenstaaten bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. 3
- Für einen Aufenthaltstitel müssen die allgemeinen und besonderen Erteilungsvoraussetzungen vorliegen und es darf kein Erteilungshindernis bestehen. 2
- Für die Blaue Karte EU und die Rot-Weiß-Rot – Karte muss der gesicherte Lebensunterhalt nicht nachgewiesen werden. 2
Schritt für Schritt
- Prüfen Sie, ob Sie ein Visum C, ein Visum D oder einen Aufenthaltstitel brauchen. Visum D und Visum C müssen vor der Einreise persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Wohnsitzstaat beantragt werden. 3
- Stellen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen. Für Aufenthaltstitel kann der Antrag auch im Inland persönlich bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde gestellt werden, wenn Sie rechtmäßig eingereist sind und sich rechtmäßig aufhalten. 1
- Bei Anträgen auf Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blaue Karte EU können Sie den Antrag auch bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde in Ihrem Heimatstaat bzw. im Staat, in dem Sie niedergelassen sind, stellen. 1
- Nach der Einreise müssen Sie sich innerhalb von drei Werktagen bei der Meldebehörde an Ihrem Wohnort anmelden, außer Sie bleiben maximal 2 Monate in einem Beherbergungsbetrieb. 3
Unterlagen
- Gültiges Reisedokument. 23
- Lichtbild, nicht älter als ein halbes Jahr, 45 x 35 mm. 2
- Nachweis über Krankenversicherung, die in Österreich leistungspflichtig ist und alle Risiken abdeckt. 2
- Nachweis eines Rechtsanspruchs auf Unterkunft, wenn der jeweilige Aufenthaltstitel das verlangt. 2
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts, wenn der jeweilige Aufenthaltstitel das verlangt. 2
- Für Visum D: Zulassungsbescheid oder Aufnahmebestätigung der österreichischen Hochschule, Unterkunftsnachweis, Nachweis der Unterhaltsmittel, Reisekrankenversicherung und Flug-, Bus- oder Bahnreservierung. 3
- Für Dokumente aus Vietnam ist eine volle diplomatische Beglaubigung vorgesehen. 4
- Wenn Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen sie übersetzt werden; die Universität Wien verlangt Übersetzungen durch allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Übersetzer*innen. 4
- Die Behörde kann weitere Urkunden verlangen und Urkunden in beglaubigter Form sowie in deutscher Übersetzung anfordern. 2
Kosten und Dauer
- Für Studierende ist das Visum C oder Visum D bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Wohnsitzstaat gebührenfrei. 3
- Die Bearbeitung eines Antrags auf einen Aufenthaltstitel dauert in etwa 8 Wochen; die Dauer hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und den Kapazitäten der Behörde ab. 12
Fristen
- Ein Visumsantrag kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Reisetermin eingebracht werden und sollte spätestens 15 Kalendertage vor dem geplanten Aufenthalt gestellt werden. 3
- Wenn Ihr Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte noch läuft und Ihr Visum vor Ende des Verfahrens abläuft, können Sie bei persönlicher Antragstellung in Österreich den Ausgang des Verfahrens dort abwarten. 1
- Wenn Sie als besonders Hochqualifizierte/r innerhalb von sechs Monaten keinen passenden Arbeitsplatz finden, müssen Sie ausreisen; ein neues Arbeitsuche-Visum kann erst nach 12 Monaten ausgestellt werden. 1
Je nach Stadt
- München: Wenn Studierende bereits mit einem Aufenthaltstitel eines anderen Schengenstaates im Schengenraum sind, kann ein Visum für die Einreise nach Österreich nur bei den österreichischen Vertretungsbehörden in Bratislava, Ljubljana oder München beantragt werden. 3
Offizielle Quellen
- Bundesministerium für Inneres / BMEIA – Migrationsportal migration.gv.at · geprüft am 6. Oktober 2026Fragen & Antworten
- oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt, Digitales Amt) · geprüft am 6. Oktober 2026Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln
- OeAD – Agentur für Bildung und Internationalisierung · geprüft am 6. Oktober 2026Visum C oder Visum D
- Universität Wien – Studienservice · geprüft am 6. Oktober 2026Beglaubigung