Bildung
Zulassung an österreichischen Universitäten mit ausländischem Schulabschluss
Wer mit einem Schulabschluss aus Vietnam an einer öffentlichen Universität in Österreich studieren will, beantragt die Zulassung direkt bei der Universität innerhalb der Antragsfrist; geprüft werden die Gleichwertigkeit des Reifezeugnisses und die Deutschkenntnisse, gegebenenfalls werden Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben. Ordentliche Studierende aus Drittstaaten mit Aufenthaltsbewilligung „Student“ zahlen grundsätzlich 726,72 Euro Studienbeitrag pro Semester.
Wer mit einem ausländischen Schulabschluss ein Bachelor- oder Diplomstudium in Österreich beginnen möchte, stellt einen Antrag auf Zulassung. Welche Schritte gelten, hängt vom Ausstellungsland des Reifezeugnisses, vom gewählten Studium und von der Universität ab; bei manchen Studien ist vor der Zulassung ein Aufnahme- oder Eignungsverfahren vorgesehen. 1112
Wer das braucht
- Diese Orientierung richtet sich an Studieninteressierte mit einem Schulabschluss aus einem EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder einem Drittstaat. Die Universität Wien unterscheidet bei Studien ohne Aufnahme- oder Eignungsverfahren die Schritte nach dem Ausstellungsland des Reifezeugnisses. 11
- Bei Studien mit Aufnahmeverfahren erfolgt die Auswahl vor der Zulassung. Termine und Ablauf können je nach Programm unterschiedlich sein. 12
Schritt für Schritt
- Wählen Sie Universität und Studium und prüfen Sie, ob ein Aufnahme- oder Eignungsverfahren stattfindet. An der Universität Wien hängen davon und von Ihrer Vorbildung die erforderlichen Schritte ab. 11
- Stellen Sie den Antrag auf Zulassung innerhalb der Antragsfrist. An der Universität Wien müssen Sie anschließend innerhalb der Zulassungsfrist die erforderlichen Schritte abschließen und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. 8
- Reichen Sie die für Ihren Fall erforderlichen Nachweise in der verlangten Form ein. An der TU Wien geben Sie die Unterlagen postalisch oder persönlich ab; elektronisch übermittelte Anträge werden nicht bearbeitet. An der JKU Linz wählen Sie Ihr Studium in JKU MyAdmission und stellen den Antrag persönlich; eine Antragstellung über eine Agentur ist rechtswidrig. 52
- Schließen Sie nach der Prüfung die Zulassung nach den Vorgaben Ihrer Universität ab. Die TU Wien verschickt den Zulassungsbescheid nach Abschluss der Prüfung per Post. An der Universität Wien warten Personen mit Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land bei Studien mit Aufnahme- oder Eignungsverfahren ihren Zulassungsbescheid ab und teilen dann innerhalb der Zulassungsfrist über den Servicedesk mit, dass sie das Studium beginnen möchten. 510
Unterlagen
- An der TU Wien sind eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises und ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf Niveau A2 oder C1 in beglaubigter Kopie angeführt. Wer bereits studiert oder ein Studium abgeschlossen hat, reicht zusätzlich einen Studiennachweis in beglaubigter und gegebenenfalls übersetzter Kopie ein. Nicht-EU-/EWR-Bürgerinnen und -Bürger mit österreichischer Adresse benötigen dort außerdem eine Meldebestätigung. 5
- Für nicht in Österreich ausgestellte Dokumente gelten an der TU Wien Beglaubigungsvorschriften. Unterlagen, deren Original nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt ist, müssen dort amtlich übersetzt und untrennbar mit dem Original verbunden sein. Die Übersetzung soll erst nach einer erforderlichen Beglaubigung erfolgen. 5
- Die JKU verlangt in MyAdmission Angaben und Nachweise zur Vorbildung als PDF sowie ein Portraitfoto für die JKU Card als JPEG. Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen nach der Beglaubigung von einer gerichtlich beeideten Übersetzerin oder einem gerichtlich beeideten Übersetzer übersetzt werden. 2
- Für die Bewerbung zu einem deutschsprachigen Bachelorstudium an der WU ist ein höchstens zwei Jahre alter Deutschnachweis auf mindestens Niveau A2 erforderlich. Für die Zulassung zum ordentlichen Studium ist spätestens bei der persönlichen Zulassung ein anerkannter Nachweis auf Niveau C1 oder ein anderer dafür anerkannter Nachweis vorzulegen; die dort genannten C1-Zertifikate gelten drei Jahre ab dem Prüfungsdatum. 14
- Länder- und abschlussbezogene Anforderungen können hinzukommen: Für Vorbildungen aus bestimmten Ländern verlangt die Universität Wien besondere Nachweise, etwa über eine nationale Hochschulaufnahmeprüfung mit Apostille. 9
Kosten und Dauer
- An öffentlichen Universitäten beträgt der Studienbeitrag für bestimmte Gruppen ordentlicher Studierender 363,36 Euro pro Semester, wenn sie die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten. Andere ordentliche Studierende aus Drittstaaten mit einer Aufenthaltsberechtigung für Studierende zahlen grundsätzlich 726,72 Euro pro Semester. 14
- Der Studienbeitrag ist für jedes Semester im Voraus zu entrichten. Die Antragstellung an der JKU Linz ist kostenlos; an der TU Wien kann die Prüfung eines Zulassungsantrags 10 bis 12 Wochen dauern. 245
Fristen
- An der Universität Wien gelten für Bachelor- und Diplomstudien unterschiedliche Antragsfristen nach Staatsangehörigkeit sowie gegebenenfalls nach Studium und Aufnahme- oder Eignungsverfahren. Die Antragsfrist darf nicht versäumt werden, damit das Zulassungsverfahren abgeschlossen werden kann. 8
- Die TU Wien empfiehlt, vollständige Anträge für das Wintersemester von Anfang Februar bis Ende Juli (EU/EWR) beziehungsweise vom 16. Jänner bis 15. Juli (Nicht-EU/EWR) einzureichen, für das Sommersemester von Anfang August bis Ende Jänner beziehungsweise vom 16. Juli bis 15. Jänner. Die persönliche Einschreibung mit Zulassungsbescheid ist bis 31. Oktober für das Wintersemester beziehungsweise bis 31. März für das Sommersemester möglich. 5
Je nach Stadt
- Linz: Nicht-EU/EWR-Bürgerinnen und -Bürger stellen den Antrag an der JKU ein halbes Jahr vor Studienbeginn: vom 6. Februar bis 31. März für das Wintersemester und vom 6. September bis 31. Oktober für das Sommersemester. Für die Antragsperiode vom 6. September bis 31. Oktober 2026 nimmt die JKU notariell angefertigte Kopien korrekt beglaubigter Originaldokumente oder die korrekt beglaubigten Originale samt erforderlichen Übersetzungen entgegen. 2
- Wien: Für Bachelor- und Diplomstudien ohne Aufnahme- oder Eignungsverfahren nennt die Universität Wien Antragsfristen vom 22. Juni bis 5. September 2026 (Wintersemester 2026/27) und vom 16. November 2026 bis 5. Februar 2027 (Sommersemester 2027) für EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige und gleichgestellte Drittstaatsangehörige sowie vom 22. Juni bis 3. August 2026 und vom 16. November 2026 bis 7. Jänner 2027 für Nicht-EU-/EWR-Staatsangehörige. Für Sport- und Bewegungswissenschaft sowie Studien mit Aufnahme- oder Eignungsverfahren können andere Fristen gelten. An der WU läuft die allgemeine Zulassungsfrist für Bachelorstudien vom 9. Juli bis 5. September 2026 (Wintersemester 2026/27) und vom 7. Jänner bis 5. Februar 2027 (Sommersemester 2027). 815
- Innsbruck: Die Universität Innsbruck führt für Schulabschlüsse aus EU-/EWR-Staaten und aus Drittstaaten getrennte Zulassungsinformationen. 7
Offizielle Quellen
- Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) · geprüft am 7. Oktober 2026Studien- und Lehrgangsbeiträge
- Johannes Kepler Universität Linz · geprüft am 7. Oktober 2026Anmeldung zum Bachelor- oder Diplomstudium.
- Johannes Kepler Universität Linz · geprüft am 7. Oktober 2026Organisatorisches für internationale Studierende.
- oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt) · geprüft am 7. Oktober 2026Studienbeitrag
- TU Wien · geprüft am 7. Oktober 2026Zulassung mit internationalem Reifezeugnis
- TU Wien · geprüft am 7. Oktober 2026ÖH-Beitrag und Studienbeitrag
- Universität Innsbruck · geprüft am 7. Oktober 2026Zulassung zum Studium
- Universität Wien · geprüft am 7. Oktober 2026Fristen
- Universität Wien · geprüft am 7. Oktober 2026Länderspezifische Voraussetzungen für die Zulassung
- Universität Wien · geprüft am 7. Oktober 2026Bachelor-/Diplomstudium: Zulassungsverfahren abschließen
- Universität Wien · geprüft am 7. Oktober 2026Zulassung zu Bachelor- und Diplomstudien
- Wirtschaftsuniversität Wien · geprüft am 7. Oktober 2026Aufnahme- und Bewerbungsverfahren
- Wirtschaftsuniversität Wien · geprüft am 7. Oktober 2026Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten
- Wirtschaftsuniversität Wien · geprüft am 7. Oktober 2026Sprachnachweise
- Wirtschaftsuniversität Wien · geprüft am 7. Oktober 2026Zulassungsfristen für die Erstzulassung