Aufenthalt
Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern
Drittstaatsangehörige beantragen eine Aufenthaltserlaubnis oder deren Verlängerung bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde; der passende Titel richtet sich nach dem Aufenthaltszweck.
Wenn Sie in Deutschland länger bleiben oder hier arbeiten möchten, brauchen Sie je nach Einreiseweg einen Aufenthaltstitel. Wer mit einem Visum eingereist ist, muss den Aufenthaltstitel in der Regel innerhalb der Gültigkeit des Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen; wer visumfrei eingereist ist und länger als 90 Tage bleiben will, muss ihn innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise beantragen 1.
Wer das braucht
- Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen oder wenn Sie eine Arbeit aufnehmen wollen, müssen Sie in der Regel vor der Einreise ein nationales Visum Typ D bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen 1.
- Nach der Einreise müssen Sie dann den passenden Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen 1.
- Für eine Beschäftigung brauchen ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-/Nicht-EWR-Staaten in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis mit Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit 6.
- Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Fachkräfte aus dem Ausland zur akademischen Beschäftigung 5.
Schritt für Schritt
- Prüfen Sie vor der Einreise, ob Sie ein Visum brauchen und ob Ihr Aufenthaltszweck ein nationales Visum Typ D erfordert 1.
- Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle ein; bei längerfristigen Aufenthalten muss der Visumantrag in der Regel persönlich gestellt werden 1.
- Nach der Einreise beantragen Sie den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde, bevor das Visum abläuft 16.
- Laden Sie die verlangten Unterlagen hoch oder reichen Sie sie ein; je nach Stadt erfolgt danach eine Einladung zur Vorsprache 3456.
- Kommen Sie zum Termin mit den Originalen und weiteren geforderten Nachweisen 3.
- Nach der Prüfung werden Fingerabdrücke, Unterschrift und ein biometrisches Foto für den elektronischen Aufenthaltstitel erfasst 3.
Unterlagen
- Gültiger Pass oder Passersatz 1356
- Nachweis des Lebensunterhalts und Krankenversicherungsschutzes 136
- Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebots, wenn Sie wegen Arbeit beantragen 356
- Für die Blaue Karte EU zusätzlich je nach Fall Nachweise zur Qualifikation, etwa Hochschulabschluss oder anerkannte Vergleichbarkeit, sowie bei Erstantrag das relevante Visum, falls erforderlich 5
- Für die Niederlassungserlaubnis in Berlin werden je nach Lebenssituation weitere Nachweise verlangt, zum Beispiel Mietvertrag, Krankenversicherungsnachweis, Altersvorsorge oder Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des GER 2
- Für Stuttgart werden bei der Verlängerung außerdem der ausgefüllte Antrag, Arbeits- und Verdienstbescheinigung sowie Wohnraumnachweis genannt 6
- Für Köln sollen Nachweise als PDF oder JPEG hochgeladen werden 4
Kosten und Dauer
- In Hamburg kostet die Verlängerung 96,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten und 93,00 EUR bei über 3 Monaten 3.
- In Köln liegen die Gebühren für Erwachsene bei 93 EUR bis 96 EUR; für Minderjährige sind sie halb so hoch 4.
- In Stuttgart kostet die Ersterteilung 100 EUR, die Verlängerung bis zu 3 Monaten 96 EUR und die Verlängerung über 3 Monate 93 EUR; für Minderjährige jeweils die Hälfte 6.
- Für die Blaue Karte EU beträgt die Verlängerungsgebühr 93 Euro 5.
- In Berlin dauert die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis nach der Vorsprache mindestens 4 Wochen 2.
- In Hamburg erfolgt die Bearbeitung direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind; die Lieferzeit der Bundesdruckerei beträgt danach in der Regel 2 bis 4 Wochen 3.
- Für Visumverfahren nennt das BAMF mehrere Monate Bearbeitungszeit als möglich 1.
- Für die Blaue Karte EU nennt München bis zu 7 Monate Bearbeitungszeit 5.
Fristen
- Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig, also noch während der Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels 46.
- In Hamburg sollen Sie den Antrag spätestens 8 Wochen vor Ablauf des noch gültigen Aufenthaltstitels stellen 3.
- In Stuttgart muss der Verlängerungsantrag vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gestellt werden 6.
- Wer visumfrei eingereist ist und länger bleiben will, muss den Aufenthaltstitel innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise beantragen 1.
- Bei der Blauen Karte EU müssen Sie vor Ablauf von Visum oder Aufenthaltstitel beantragen 5.
- Inhaber einer Blauen Karte EU müssen einen Arbeitsplatzwechsel in den ersten 12 Monaten anzeigen; nach den ersten 12 Monaten ist keine Anzeige mehr erforderlich 5.
Je nach Stadt
- Berlin: Für die Niederlassungserlaubnis nennt Service Berlin einen Quick-Check zur Lebensunterhaltsberechnung und umfangreiche Nachweise zu Einkommen, Versicherung, Altersvorsorge, Wohnraum und Sprachkenntnissen 2.
- Hamburg: Zuständig für bestimmte Beschäftigungsfälle ist das Hamburg Welcome Center for Professionals; der Antrag läuft online, danach folgt ein Termin 3.
- Köln: Der Antrag zur Verlängerung wird online gestellt, später gibt es eine schriftliche Termineinladung; die Gebühren können bar oder bargeldlos mit Karte bezahlt werden 4.
- München: Für die Blaue Karte EU können Antrag und Unterlagen online oder per Post eingereicht werden; nach der Prüfung erhalten Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache 5.
- Stuttgart: Für Beschäftigungsaufenthalte nennt die Stadt eine Online-Beantragung und für Verlängerungen einen schriftlichen Hinweis mit Termin vor Ablauf des Titels 6.
Offizielle Quellen
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) · geprüft am 5. Oktober 2026Einreisebestimmungen
- Service Berlin · Berlin · geprüft am 5. Oktober 2026Niederlassungserlaubnis (allgemein) beantragen
- Freie und Hansestadt Hamburg (hamburg.de) · Hamburg · geprüft am 5. Oktober 2026Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten in Deutschland Verlängerung beim Hamburg Welcome Center for Professionals beantragen - Hamburg Welcome Center
- Stadt Köln · Köln · geprüft am 5. Oktober 2026Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels
- Landeshauptstadt München · München · geprüft am 5. Oktober 2026Aufenthaltserlaubnis – Blaue Karte EU - Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung
- Landeshauptstadt Stuttgart · Stuttgart · geprüft am 5. Oktober 2026Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen