Aufenthalt
Ausbildung wechseln oder abbrechen mit Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung (§ 16a AufenthG)
Die Aufenthaltserlaubnis für eine Berufsausbildung (§ 16a AufenthG) ist an Ausbildungsplatz und -betrieb gebunden: Ein Wechsel von Betrieb oder Ausbildungsberuf ist nur mit vorheriger Zustimmung der Ausländerbehörde und neuem Ausbildungsvertrag möglich, ein Abbruch muss der Ausländerbehörde gemeldet werden (Mitteilungspflicht des Ausbildungsbetriebs). Endet die Ausbildung aus Gründen, die man nicht zu vertreten hat, muss die Behörde vor einem Widerruf oder einer Verkürzung bis zu sechs Monate Zeit geben, einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen.
Wer mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung nach § 16a AufenthG den Ausbildungsbetrieb oder die Ausbildungsrichtung wechseln möchte, braucht vorher die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Ein Abbruch ist der Ausländerbehörde zu melden; mit dem offiziellen Ende der Ausbildung entfällt der Aufenthaltszweck. Welche Möglichkeit für den weiteren Aufenthalt besteht, hängt von den Umständen ab. 145
Wer das braucht
- Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Berufsausbildung nach § 16a AufenthG, die ihre Ausbildung wechseln oder ohne Abschluss beenden möchten. Visum und Aufenthaltstitel sind an Ausbildungsplatz und -betrieb gebunden. 15
- Die Aufenthaltserlaubnis erlaubt eine von der Ausbildung unabhängige Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche. Das ersetzt nicht die Zustimmung zu einem Betriebs- oder Berufswechsel. 15
- Klären Sie zuerst, ob das Problem am Betrieb oder am Ausbildungsberuf liegt. Bei Problemen mit der Ausbildung hilft die Ausbildungsberatung der Kammern (IHK, HWK, LWK); für die Neuorientierung gibt es die kostenlose Berufsberatung der Agentur für Arbeit. 3
Schritt für Schritt
- Prüfen Sie, ob Sie den Ausbildungsbetrieb, die Ausbildungsrichtung oder beides wechseln möchten. Ein Gespräch mit der Ausbilderin oder dem Ausbilder kann helfen, Probleme bei Aufgaben, Arbeitszeiten oder im Umgang miteinander zu klären. 3
- Wenn Sie wechseln wollen, suchen Sie einen neuen Ausbildungsplatz und legen Sie den neuen Ausbildungsvertrag der zuständigen Ausländerbehörde vor. Für einen Betriebs- oder Richtungswechsel ist deren vorherige Zustimmung erforderlich, auch bei einem Berufswechsel innerhalb desselben Unternehmens; der Aufenthaltstitel wird entsprechend angepasst. Vollziehen Sie den Wechsel nicht vor der Zustimmung. 45
- Wenn Sie die Ausbildung abbrechen, teilen Sie dies der Ausländerbehörde unverzüglich mit. Der Betrieb hat ebenfalls eine Mitteilungspflicht. Mit dem offiziellen Ende der Ausbildung ist der Aufenthalt nicht mehr rechtmäßig, wenn kein anderer Weg greift. 45
- Klären Sie mit der Behörde die nächste Möglichkeit: Soll die Aufenthaltserlaubnis aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, zurückgenommen, widerrufen oder verkürzt werden, muss Ihnen zuvor bis zu sechs Monate Zeit gegeben werden, einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen; laut IHK zu Rostock muss dabei der Lebensunterhalt gesichert sein, ein gesonderter Titelwechsel ist nicht nötig. 15
- Alternativ kommt eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines Ausbildungsplatzes in Betracht, wenn Sie unter 35 Jahre alt sind, Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, Sie einen zum Hochschulzugang berechtigenden Schulabschluss und ausreichende Deutschkenntnisse haben. Sie wird für bis zu neun Monate erteilt. Auch andere Aufenthaltstitel sind möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. 25
Unterlagen
- Für den Wechsel des Ausbildungsbetriebs oder der Ausbildungsrichtung ist ein neuer Ausbildungsvertrag vorzulegen. Die Ausländerbehörde passt den Aufenthaltstitel nach ihrer Zustimmung an. 5
- Verlängert sich die Ausbildung, etwa weil die Abschlussprüfung wiederholt wird, ist das der Ausländerbehörde anzuzeigen und die Verlängerung des Ausbildungsvertrags vorzulegen; der Aufenthaltstitel muss angepasst werden. 45
Kosten und Dauer
- Die Möglichkeit, einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen, besteht in dem genannten Fall für bis zu sechs Monate. Das ist keine allgemeine Suchfrist für jeden Ausbildungsabbruch. 1
- Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche wird für bis zu neun Monate erteilt. 2
- Die Beratung der Berufsberatung der Agentur für Arbeit ist kostenlos. 3
Fristen
- Holen Sie die Zustimmung der Ausländerbehörde vor dem Betriebs- oder Richtungswechsel ein. Teilen Sie einen Ausbildungsabbruch unverzüglich mit. 5
- Der Betrieb muss einen vorzeitigen Abbruch innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis darüber der zuständigen Ausländerbehörde melden. 4
Je nach Stadt
- München: Die IHK für München und Oberbayern weist Betriebe darauf hin, dass auch ein Wechsel des Ausbildungsberufs innerhalb desselben Unternehmens von der Ausländerbehörde genehmigt und im Aufenthaltstitel angepasst werden muss. Erst danach ist eine Weiterbeschäftigung möglich. 4
- Rostock: Die von der IHK zu Rostock veröffentlichte Übersicht für Mecklenburg-Vorpommern nennt für einen Betriebs- oder Richtungswechsel die vorherige Zustimmung der regional zuständigen Ausländerbehörde und einen neuen Ausbildungsvertrag. 5
- Münster: Für die Beantragung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis während der betrieblichen Ausbildung nennt die Stadt eine Gebühr von bis zu 100 Euro und verlangt einen Termin. Bei einer Bruttovergütung unter 1.050 Euro im Monat ist eine Verpflichtungserklärung oder ein Sperrkonto vorzulegen; zudem wird ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf B1-Niveau verlangt. Auch bei einer Ausbildung ohne Abschluss kann ein Wechsel des Aufenthaltszwecks möglich sein, jedoch nicht für eine vorübergehende Beschäftigung nach der Beschäftigungsverordnung. 7
Offizielle Quellen
- Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 8. Oktober 2026Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 16a Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung
- Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 8. Oktober 2026Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 17 Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes
- Bundesagentur für Arbeit · geprüft am 8. Oktober 2026Ausbildungswechsel oder -abbruch: So können Eltern helfen
- IHK für München und Oberbayern · geprüft am 8. Oktober 2026Checkliste: Azubis aus Drittstaaten – Hinweispflichten für Betriebe
- IHK zu Rostock (Fachkräfte-Service-Zentrale Mecklenburg-Vorpommern) · geprüft am 8. Oktober 2026Berufsausbildung § 16a AufenthG – Kurze Übersicht aufenthaltsrechtlicher Regelungen rund um die Berufsausbildung (Stand Juni 2026)
- Service Berlin · Berlin · geprüft am 8. Oktober 2026Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Aus- und Weiterbildung beantragen
- Stadt Münster (Ausländerbehörde) · Münster · geprüft am 8. Oktober 2026Aufenthaltsrecht: Während der Ausbildung