Bildung
BAföG (Ausbildungsförderung)
BAföG ist eine staatliche Förderung für Studium und schulische Ausbildung; Anträge gehen an das Amt für Ausbildungsförderung, z. B. beim Studierendenwerk, auch online über BAföG Digital.
BAföG ist eine staatliche Ausbildungsförderung für Jugendliche und junge Erwachsene, wenn die Eltern diese Ausbildung nicht finanzieren können. Gefördert wird die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen; seit 2019 kann auch ein Studium an einer privaten Berufsakademie gefördert werden. 1
Wer das braucht
- BAföG kommt in Betracht, wenn eine förderfähige Ausbildung begonnen wird und die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem Staatsangehörigkeit bzw. aufenthaltsrechtlicher Status, Alter, Eignung für die Ausbildung sowie privates Einkommen und Vermögen. 1
- Studierende, Schülerinnen und Schüler können den Antrag selbst stellen, wenn sie das 15. Lebensjahr vollendet haben. 2
- BAföG kann auch für eine Ausbildung im Ausland bezogen werden. 3
Schritt für Schritt
- Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, das von der Ausbildungsart abhängt. Für Studierende ist es das Studierendenwerk am Ort der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind. Für Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt der Stadt- oder Kreisverwaltung am Ort der Ausbildungsstätte zuständig. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler ist grundsätzlich das Amt am Wohnort der Eltern zuständig, in Einzelfällen am Wohnort des Auszubildenden. 2
- Den Antrag können Sie schriftlich oder elektronisch stellen. Möglich ist die Antragstellung über BAföG-Digital oder mit dem Antragsformblatt per Post oder E-Mail. Die Formblätter sind bei den Ämtern erhältlich und können online eingesehen, ausgefüllt und ausgedruckt werden. 2
- Reichen Sie den Antrag möglichst früh ein, damit die Förderung nicht erst später beginnt. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. 2
- Wenn Sie weiter gefördert werden wollen, stellen Sie vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen neuen Antrag. 2
Unterlagen
- Die Quellen nennen Formblätter für den Antrag; diese sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und online verfügbar. 2
- Für den Antrag können auch elektronische Angaben über BAföG-Digital genutzt werden. 2
- Bei bereits gestellten Anträgen können Unterlagen über die BAföG-App nachgereicht werden. 3
Kosten und Dauer
- Die Antragstellung über BAföG-Digital ist kostenlos. Auch die Formblätter und die persönliche Beratung beim BAföG-Amt sowie die BAföG-Hotline sind kostenlos. 3
- Bewilligt wird BAföG zunächst für ein Jahr. 2
- Die Förderung beginnt mit Aufnahme der Ausbildung, aber frühestens ab dem Beginn des Antragsmonats. 2
- Der Förderungshöchstbetrag beträgt 992 Euro; für Geförderte, die nebenbei arbeiten, gilt bis zur Minijobgrenze 2025 von 556 Euro keine Änderung an der Förderhöhe. 3
- Studierende erhalten BAföG zur Hälfte als zinsloses Darlehen, die andere Hälfte muss nicht zurückgezahlt werden. Schülerinnen und Schüler erhalten BAföG als Zuschuss. 3
- Für Förderungen ab 2019 ist die Rückzahlung auf 77 Darlehensraten begrenzt; die Regelrate liegt derzeit bei 130 Euro. 3
Fristen
- Geld gibt es ab dem Monat der Antragstellung; für frühere Monate wird kein BAföG gezahlt. Es ist daher sinnvoll, den Antrag spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns zu stellen. 3
- Wer weiter gefördert werden will, muss den Folgeantrag möglichst stellen, bevor die Förderung ausläuft. 2
- Für die Studienstarthilfe gilt eine andere Frist: Der Antrag kann bis zum Ende des Folgemonats nach Ausbildungsbeginn gestellt werden. 3
- Für Auslandsförderung sollte der Antrag mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt gestellt werden. 3