Soziales

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und finanzielle Hilfen in der Ausbildung

Die Agentur für Arbeit zahlt Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) als monatlichen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird, für eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Beruf, wenn man nicht bei den Eltern wohnt und der Betrieb zu weit entfernt ist oder man volljährig, verheiratet ist oder ein Kind hat; schulische Ausbildungen sind ausgeschlossen, und gezahlt wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsgestattung erhalten keine BAB, Geduldete erst nach 15 Monaten Aufenthalt (§ 60 SGB III); wer keine BAB bekommt, kann unter Umständen Wohngeld oder beim Jobcenter Leistungen für Auszubildende beantragen.

Zuletzt aktualisiert: 8. Oktober 2026 · Entwurf – noch nicht redaktionell geprüft.

Eine Ausbildung bringt neben der Vergütung auch Ausgaben für Wohnen, Lebensunterhalt und Fahrten mit sich.3 Wenn das Geld nicht reicht, kann die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) als monatlicher Zuschuss helfen; daneben kommen je nach Situation weitere Hilfen infrage.12

Wer das braucht

  • BAB kommt bei einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung infrage.1 Bei einer Berufsausbildung musst du außerhalb des Haushalts deiner Eltern wohnen. Grundsätzlich darf die Ausbildungsstätte von dort aus nicht in angemessener Zeit erreichbar sein; diese zweite Bedingung entfällt unter anderem, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist, verheiratet bist oder mit mindestens einem Kind zusammenlebst.7
  • Für eine schulische Ausbildung gibt es keine BAB. Auch wer bereits vergleichbare Leistungen einer anderen Behörde erhält, hat keinen BAB-Anspruch. Nach einer abgeschlossenen ersten Berufsausbildung mit mindestens zwei Jahren Ausbildungszeit kommt BAB für eine zweite Ausbildung nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht. Für Menschen mit Behinderung gelten besondere Regeln.14 Bei einer schulischen Ausbildung kann stattdessen unter bestimmten Voraussetzungen BAföG für Schülerinnen und Schüler möglich sein.2
  • Die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine allgemeine Voraussetzung für BAB. Für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz ist BAB während einer Berufsausbildung jedoch ausgeschlossen. Geduldete Personen können bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen BAB erhalten, wenn sie sich seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten.17

Schritt für Schritt

  1. Prüfe, ob deine Ausbildungsform und Wohnsituation zu den BAB-Voraussetzungen passen. Der BAB-Rechner bietet eine erste Orientierung zur möglichen Höhe; die Agentur für Arbeit prüft den tatsächlichen Anspruch im Antrag.1
  2. Beantrage BAB online nach Registrierung, persönlich bei der Agentur für Arbeit oder telefonisch unter 0800 4 5555 00.14
  3. Reiche die erforderlichen Unterlagen ein. Die Agentur für Arbeit berücksichtigt unter anderem deine Ausbildungsvergütung, Einkommen deiner Eltern oder deiner Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise deines Ehe- oder Lebenspartners, Freibeträge und Zusatzbedarfe. Du erhältst anschließend einen Bescheid über Bewilligung und Höhe oder Ablehnung.1
  4. Wenn BAB bewilligt wird, wird der Zuschuss monatlich auf dein Konto überwiesen. Nach dem üblichen ersten Bewilligungszeitraum von 18 Monaten kannst du die Weiterbewilligung für die restliche Ausbildungsdauer beantragen, auch online.1

Unterlagen

  • Für den BAB-Antrag brauchst du deine Ausbildungsunterlagen, darunter den Ausbildungsvertrag.1
  • Zum Einkommensnachweis brauchst du den Steuerbescheid oder die Jahreslohnbescheinigung für das vorletzte Kalenderjahr deiner Eltern und gegebenenfalls deiner Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise deines Ehe- oder Lebenspartners. Die Agentur für Arbeit kann weitere Unterlagen anfordern.1
  • Für den Mobilitätszuschuss lädst du den unterschriebenen Ausbildungsvertrag hoch, falls du ihn beim Antrag noch nicht eingereicht hast, und belegst deine Kosten mit Dokumenten.5

Kosten und Dauer

  • Die Höhe der BAB hängt unter anderem von deiner Ausbildungsvergütung, dem anzurechnenden Einkommen der Familie, Freibeträgen und Zusatzbedarfen ab; Einkommen über bestimmten Freibeträgen mindert die BAB. Bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme wird in der Regel kein Einkommen angerechnet.1
  • BAB ist ein Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst. Während einer Berufsausbildung wird er üblicherweise zunächst für 18 Monate bewilligt; bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme für die Dauer der Teilnahme.1
  • Wenn du keinen Anspruch auf BAB oder BAföG hast und nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, kann bei passenden Voraussetzungen Wohngeld infrage kommen. Bei einer finanziellen Notsituation können außerdem Leistungen für Auszubildende vom Jobcenter relevant sein; bei betrieblicher Ausbildung oder berufsvorbereitender Maßnahme sind BAB oder Ausbildungsgeld vorrangig zu beantragen.36
  • Für eine wohnortferne, förderfähige Ausbildung mit erforderlichem Umzug kann ein Mobilitätszuschuss für monatlich zwei Familienheimfahrten im ersten Ausbildungsjahr infrage kommen. Die Ausbildungsstätte muss außerhalb des üblichen Tagespendelbereichs liegen, mit mindestens zwei Stunden Wegezeit für Hin- und Rückfahrt. Dafür ist zunächst ein Beratungsgespräch nötig; ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.5
  • Kosten für Bewerbung, Vorstellungsgespräche oder einen für den Ausbildungsplatz nötigen Umzug können über das Vermittlungsbudget erstattet werden. Kläre das vorher mit deiner Berufsberatung; bereits entstandene Kosten können nicht nachträglich abgerechnet werden.2

Fristen

  • Beantrage BAB möglichst vor Beginn der Ausbildung oder Maßnahme: Rückwirkend wird es nur ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.1
  • Den Mobilitätszuschuss musst du spätestens am Tag vor Ausbildungsbeginn beantragen.5

Offizielle Quellen

  1. Bundesagentur für Arbeit · geprüft am 8. Oktober 2026Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  2. Bundesagentur für Arbeit · geprüft am 8. Oktober 2026Finanzielle Unterstützung für deine Ausbildung
  3. Bundesagentur für Arbeit · geprüft am 8. Oktober 2026Typische Kosten in der Ausbildung
  4. Bundesagentur für Arbeit · geprüft am 8. Oktober 2026Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) – Informationen für Jugendliche (Merkblatt)
  5. Bundesagentur für Arbeit · geprüft am 8. Oktober 2026Mobilitätszuschuss
  6. Bundesagentur für Arbeit · geprüft am 8. Oktober 2026Grundsicherung: Leistungen für Auszubildende
  7. Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 8. Oktober 2026Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) § 60 Förderungsberechtigter Personenkreis bei Berufsausbildung