Arbeit

Arbeitsbewilligung in der Schweiz für Drittstaatsangehörige

Drittstaatsangehörige werden nur als qualifizierte Fachkräfte zugelassen, im Rahmen von Kontingenten und mit Vorrang für inländische Arbeitskräfte; den Antrag stellt der Arbeitgeber.

Zuletzt aktualisiert: 6. Oktober 2026 · Entwurf – noch nicht redaktionell geprüft.

Wenn Sie aus einem Drittstaat stammen und in der Schweiz arbeiten möchten, gelten besondere Zulassungsregeln. Grundsätzlich werden nur gut qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen, und das Verfahren ist an mehrere Voraussetzungen gebunden. 12

Wer das braucht

  • Diese Informationen gelten für Personen aus Staaten ausserhalb von EU/EFTA, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten. 12
  • Zugelassen werden können Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie andere qualifizierte Arbeitskräfte; als qualifiziert gelten in erster Linie Personen mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und mehrjähriger Berufserfahrung. 12
  • Für einen längeren Aufenthalt werden zusätzlich Integrationskriterien berücksichtigt: berufliche und soziale Anpassungsfähigkeit, Sprachkenntnisse und Alter sollen eine nachhaltige Integration erwarten lassen. 12

Schritt für Schritt

  1. Der Arbeitgeber reicht das Gesuch um Arbeitsbewilligung ein. Im Kanton Zürich läuft das über das Amt für Wirtschaft (AWI). 34
  2. Die Behörden prüfen, ob die Zulassung dem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz entspricht. 23
  3. Es muss nachgewiesen werden, dass auf dem inländischen Arbeitsmarkt und auf den Arbeitsmärkten der EU/EFTA keine geeigneten Personen mit Vorrang verfügbar sind. Der Arbeitgeber muss Suchbemühungen belegen. 12
  4. Die Stellen sind grundsätzlich den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden; eine Ausschreibung im European Employment System (EURES) ist ebenfalls notwendig. 2
  5. Wenn die arbeitsmarktlichen Voraussetzungen erfüllt sind, folgt im Kanton Zürich ein arbeitsmarktlicher Vorentscheid durch das AWI; danach geht das Dossier an das Staatssekretariat für Migration (SEM) und anschliessend an das Migrationsamt. 4
  6. Wenn die betroffene Person im Ausland ist und der Entscheid gutgeheissen wird, kann die Auslandvertretung zur Visumausstellung ermächtigt werden. 4
  7. Nach der Einreise erfolgt in Zürich die Anmeldung auf der Gemeinde und danach die persönliche Vorsprache zur Erfassung der biometrischen Daten. 4

Unterlagen

  • Für die Beurteilung der Qualifikation brauchen die Behörden Lebenslauf, Diplome und Arbeitszeugnisse. 2
  • Sie benötigen Kopien der Dokumente in Originalsprache sowie übersetzt in eine Schweizer Amtssprache oder in Englisch. 2
  • Der Arbeitgeber muss Nachweise über die Suchbemühungen vorlegen, zum Beispiel Zeitungsinserate, Bestätigungen von Personalvermittlern oder andere Dokumente. 2
  • Bei selbständiger Erwerbstätigkeit im Kanton Zürich sind ein Businessplan oder eine Planbilanz zwingend einzureichen; hilfreich sind auch allfällige Miet- oder Kreditverträge. 3

Kosten und Dauer

Fristen

  • Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufsgruppen, Tätigkeitsbereiche oder Wirtschaftsregionen, in denen die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote 5 Prozent erreicht oder überschreitet. 2
  • Im Kanton Zürich muss vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit eine Bewilligung vorliegen; Drittstaatsangehörige benötigen ab dem ersten Tag eine Bewilligung. 34
  • Die 8-Tage-Regelung gilt nicht in bestimmten Bereichen; dort ist bereits beim Stellenantritt eine Bewilligung erforderlich. Dazu gehören unter anderem Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Gastgewerbe und Reinigungsgewerbe in Betrieben und Haushalten, Überwachungs- und Sicherheitsdienst, Reisendengewerbe und Erotikgewerbe. 4
  • Für kurzfristige Erwerbstätigkeit von insgesamt vier Monaten innerhalb von 12 Monaten ist in den genannten Fällen keine Anmeldung und kein Ausländerausweis nötig; visumspflichtige Personen brauchen zusätzlich ein Visum. 4

Je nach Stadt

  • Zürich: Das AWI erlässt den arbeitsmarktlichen Vorentscheid, das Migrationsamt stellt danach die Aufenthaltsbewilligung aus. Arbeitsbewilligungen können über EasyGov beantragt werden; im Verfahren wird die betroffene Person nach der Einreise auf der Gemeinde angemeldet und zur biometrischen Erfassung aufgeboten. 4
  • Zürich: Für Stellenantritte, Entsendungen und selbständige Erwerbstätigkeit nennt die kantonale Seite zusätzliche Hinweise zu den jeweiligen Voraussetzungen. Bei Drittstaatsangehörigen im Stellenantritt gilt, dass die Bewilligung von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber beantragt wird. 3

Offizielle Quellen

  1. Staatssekretariat für Migration SEM · geprüft am 6. Oktober 2026Nicht-EU/EFTA-Angehörige
  2. Staatssekretariat für Migration SEM · geprüft am 6. Oktober 2026Grundlagen zur Arbeitsmarktzulassung
  3. Kanton Zürich, Amt für Wirtschaft (AWI) · Zürich · geprüft am 6. Oktober 2026Drittstaatsangehörige
  4. Kanton Zürich, Migrationsamt · Zürich · geprüft am 6. Oktober 2026Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit für Drittstaatsangehörige