Aufenthalt

Einbürgerung (deutsche Staatsangehörigkeit)

Ausländerinnen und Ausländer mit längerem rechtmäßigem Aufenthalt können die deutsche Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerungsbehörde ihres Wohnorts beantragen.

Zuletzt aktualisiert: 5. Oktober 2026 · Entwurf – noch nicht redaktionell geprüft.

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eingebürgert werden. Dafür stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde; ab dem 16. Geburtstag können Sie den Antrag selbst stellen, für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen die Eltern den Antrag. 12

Wer das braucht

  • Die Einbürgerung ist für Personen gedacht, die dauerhaft in Deutschland leben und die deutsche Staatsangehörigkeit noch nicht besitzen. 12
  • Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht nach den allgemeinen Angaben vor allem dann, wenn Sie seit fünf Jahren gewöhnlich, dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben und weitere Voraussetzungen erfüllen. 12
  • Zur Einbürgerung gehören in der Regel ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. 12
  • Wenn eine Voraussetzung nicht erfüllt ist, kann in bestimmten Fällen eine Ermessenseinbürgerung möglich sein. 1

Schritt für Schritt

  1. Klären Sie zuerst bei der zuständigen Behörde, ob Sie einen Anspruch auf Einbürgerung haben und welche Stelle für Sie zuständig ist. Das kann die Einbürgerungsbehörde, die Ausländerbehörde, die Stadt- oder Kreisverwaltung oder eine Migrationsberatung sein. 12
  2. Es kann helfen, vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch bei der Behörde zu führen. 1
  3. Stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde; in Berlin soll der Antrag online gestellt werden, in München ebenfalls als Online-Antrag. 36
  4. Reichen Sie die verlangten Unterlagen ein und beachten Sie mögliche Nachforderungen der Behörde. 367
  5. Für den Nachweis der Kenntnisse über Rechts- und Gesellschaftsordnung wird in der Regel der Einbürgerungstest genutzt; ein Integrationskurs-Zertifikat kann unter bestimmten Bedingungen als Nachweis anerkannt werden. 12

Unterlagen

  • Gültiger Pass oder Ausweisdokument mit Lichtbild; Berlin nennt Pass oder ID-Karte, Stuttgart nennt Pass oder Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis. 37
  • Nachweise zur Identität und Staatsangehörigkeit sowie geeignete amtliche Urkunden, falls erforderlich. 1
  • Nachweise zu Personenstand und Familie, zum Beispiel Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder oder Sorgerechtsentscheidungen; bei ausländischen Urkunden ist je nach Stadt eine Übersetzung erforderlich. 357
  • Nachweise zur wirtschaftlichen Situation, je nach Lebenslage zum Beispiel Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise, Bescheide über Leistungen oder Rentenbescheid. 357
  • Nachweis über Deutschkenntnisse, zum Beispiel durch ein B1-Zertifikat, einen deutschen Schulabschluss oder einen erfolgreichen deutschsprachigen Bildungsabschluss. 13567
  • Nachweis der Kenntnisse über Rechts- und Gesellschaftsordnung, zum Beispiel durch den Einbürgerungstest oder einen deutschen Schulabschluss. 127

Kosten und Dauer

  • Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro. 1257
  • In Köln wird die Gebühr bar oder per Karte bezahlt; Kartenzahlung wird bevorzugt. 5
  • In Berlin muss die Gebühr vor dem Absenden des Online-Antrags bezahlt werden; dort sind Kreditkarte oder PayPal möglich. 3
  • In München beträgt die Bearbeitungszeit 18 Monate und länger. 6
  • In Stuttgart beträgt die Bearbeitungszeit derzeit mindestens 21 Monate. 7
  • Für den Einbürgerungstest kostet die Teilnahme 25 Euro. 1

Fristen

  • Nach den allgemeinen Angaben muss der Einbürgerungstest mindestens 17 von 33 Fragen richtig sein; die Fragen enthalten auch 3 landesbezogene Fragen. 2
  • Das BAMF wertet aktuell Tests bis Prüfungsdatum 09.07.2026 aus. 1
  • Ein Auslandsaufenthalt bis zu sechs Monaten ist für die Einbürgerung nicht hinderlich; in München gilt auch ein längerer Auslandsaufenthalt unter bestimmten Bedingungen nicht als schädlich. 6

Je nach Stadt

  • Köln: Die Stadt nennt derzeit eine Wartezeit auf einen Termin von ungefähr 12 Monaten und teilt mit, dass sie sich etwa 5 Monate vor einem freien Termin meldet. 5
  • München: Der Antrag wird online gestellt; dafür ist ein BundID- oder BayernID-Konto erforderlich, ein Online-Ausweis ist nicht zwingend notwendig. 6
  • Stuttgart: Die Stadt nennt eine Online-Antragstellung und zusätzlich die Möglichkeit, Unterlagen per Post einzureichen; bei einem erforderlichen persönlichen Termin meldet sich die Behörde direkt. 7
  • Hamburg: Die Stadt bietet einen digitalen Einbürgerungsantrag, einen Quick-Check vorab und ein Serviceportal für Fragen und das Nachreichen von Unterlagen. 4

Offizielle Quellen

  1. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) · geprüft am 5. Oktober 2026Einbürgerung
  2. Bundesministerium des Innern (BMI) · geprüft am 5. Oktober 2026Einbürgerung
  3. Service Berlin · Berlin · geprüft am 5. Oktober 2026Einbürgerung - Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen
  4. Freie und Hansestadt Hamburg (hamburg.de) · Hamburg · geprüft am 5. Oktober 2026Einbürgerungsangelegenheiten
  5. Stadt Köln · Köln · geprüft am 5. Oktober 2026Einbürgerung in den deutschen Staatsverband
  6. Landeshauptstadt München · München · geprüft am 5. Oktober 2026Einbürgerung - Einbürgerungsbehörde
  7. Landeshauptstadt Stuttgart · Stuttgart · geprüft am 5. Oktober 2026Einbürgerung für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen
  8. Landeshauptstadt Stuttgart · Stuttgart · geprüft am 5. Oktober 2026Apply for naturalization for foreigners with naturalization entitlement