Steuern
Einkommensteuererklärung (ELSTER)
Die Einkommensteuererklärung wird beim Finanzamt abgegeben, in der Regel elektronisch über das Portal Mein ELSTER; in manchen Fällen ist sie Pflicht, sonst freiwillig.
ELSTER ist das Online-Angebot der Steuerverwaltungen, mit dem Sie Ihre Steuererklärungen, Anträge und Nachrichten elektronisch an das Finanzamt übermitteln können. Für den Zugang zu Mein ELSTER brauchen Sie ein ELSTER-Benutzerkonto; dort können Sie Formulare im Browser ausfüllen und abgeben. 1
Wer das braucht
- Mein ELSTER ist für Privatpersonen gedacht, die Steuererklärungen, Anträge und Nachrichten elektronisch einreichen möchten. Dazu gehört auch die Einkommensteuererklärung. 1
- einfachELSTERplus ist geeignet für Personen, die in Deutschland wohnen, ein ELSTER-Benutzerkonto haben, Arbeitnehmer sind, keine Angaben zu Kindern machen möchten und ihre Einkommensteuererklärung selbst erledigen möchten. 1
- einfachELSTER ist speziell für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre. 1
- Wenn Sie Einkünfte aus freiberuflicher, gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit haben, müssen Sie die Einkommensteuererklärung authentifiziert elektronisch mit Mein ELSTER übermitteln. 3
- Die vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses Serviceangebot und kann die Vorbereitung erleichtern. Dafür ist eine Registrierung mit Identifikationsnummer in Mein ELSTER nötig. 12
Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich bei Mein ELSTER. Dafür erhalten Sie ein elektronisches Zertifikat zur Authentifizierung; die Registrierung kann bis zu zwei Wochen dauern. 34
- Melden Sie sich an und wählen Sie die Einkommensteuererklärung aus. In Mein ELSTER können Sie Formulare im Browser ausfüllen und abgeben. 1
- Nutzen Sie bei Bedarf die vorausgefüllte Steuererklärung, um Bescheinigungen abzurufen. 12
- Reichen Sie Ihre Erklärung elektronisch über Mein ELSTER oder mit einer unterstützenden kommerziellen Software ein. 3
- Wenn Sie Belege haben, bewahren Sie diese auf. Seit 2017 müssen Belege normalerweise nicht mehr mitgeschickt werden; das Finanzamt fordert sie nur bei Bedarf an. 34
- Mit MeinELSTER+ können Sie Belege fotografieren und in Ihr ELSTER-Benutzerkonto hochladen. 1
Unterlagen
- Für den Zugang zu Mein ELSTER brauchen Sie ein ELSTER-Benutzerkonto. 1
- Für die vorausgefüllte Steuererklärung brauchen Sie die Identifikationsnummer. 2
- Für die Authentifizierung erhalten Sie bei der Registrierung ein Zertifikat. 34
- Belege müssen Sie in der Regel nicht beifügen, aber aufbewahren und auf Anforderung einreichen. 34
- Ausnahmen bei den Belegen nennt Berlin unter anderem den erstmaligen Nachweis für den Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung sowie bestimmte Steuerbescheinigungen und Bescheinigungen über anrechenbare ausländische Steuern. 34
Kosten und Dauer
- Die vorausgefüllte Steuererklärung ist kostenlos. 12
- Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen dauern. 34
- In Berlin beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Einkommensteuererklärungen 7 bis 9 Wochen, unabhängig davon, ob sie per Papier oder ELSTER abgegeben wurden. 34
Fristen
- Wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind, müssen Sie die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. 3
- Das Finanzamt kann auf Antrag eine Fristverlängerung gewähren. 3
- Für die freiwillige Abgabe gilt eine vierjährige Frist; diese Frist ist nicht verlängerbar. 4
Je nach Stadt
- Berlin: Die Stadt nennt für die Papierabgabe kostenlose Formulare bei den Berliner Finanzämtern; eine Übermittlung per E-Mail ist nicht möglich. 34
- Berlin: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer wird mit 7 bis 9 Wochen angegeben. 34
- Berlin: Grundsätzlich ist das Finanzamt des Wohnsitzes zuständig. 34
Offizielle Quellen
- ELSTER (Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes) · geprüft am 5. Oktober 2026Privatpersonen
- ELSTER (Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes) · geprüft am 5. Oktober 2026Private individuals
- Service Berlin · Berlin · geprüft am 5. Oktober 2026Einkommensteuer - Erklärung abgeben (Pflichtveranlagung)
- Service Berlin · Berlin · geprüft am 5. Oktober 2026Einkommensteuer - Erklärung freiwillig abgeben (Antragsveranlagung)