Aufenthalt

Familiennachzug (Ehegatten- und Kindernachzug)

Ehepartner und minderjährige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen zu Familienangehörigen nach Deutschland ziehen; das Visum wird bei der Auslandsvertretung beantragt, die Ausländerbehörde am Wohnort wirkt mit.

Zuletzt aktualisiert: 5. Oktober 2026 · Entwurf – noch nicht redaktionell geprüft.

Familiennachzug bedeutet, dass Ehepartnerinnen und Ehepartner oder minderjährige Kinder zu einer bereits in Deutschland lebenden Person nachziehen können. Je nach Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und Stadt gelten unterschiedliche Verfahrenswege und Voraussetzungen. 24567

Wer das braucht

  • Wenn Sie als deutsche Person mit einer ausländischen Ehepartnerin oder einem ausländischen Ehepartner in Deutschland leben möchten, muss die andere Person in der Regel zuerst ein Visum zur Familienzusammenführung (Ehegattennachzug) bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Für Staatsangehörige bestimmter Länder entfällt die Pflicht, nach der Einreise einen Aufenthaltstitel zu beantragen; andere können die Aufenthaltserlaubnis auch nach der Einreise einholen. 1
  • Wenn Sie zu einer in Deutschland lebenden ausländischen Person ziehen möchten, kommen als Familienangehörige vor allem Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie minderjährige Kinder in Betracht. 247
  • Für Ehegattennachzug gelten im Regelfall das vollendete 18. Lebensjahr beider Ehepartner und einfache Deutschkenntnisse auf A1-Niveau für die nachziehende Person. 2567
  • Minderjährige Kinder können zu den Eltern oder dem sorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland nachziehen. Für unter 16-Jährige nennt das BAMF keine weiteren Voraussetzungen. 2
  • Für den Nachzug zu bestimmten Personengruppen wie Fachkräften und anerkannten Flüchtlingen gelten Erleichterungen. 2

Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie, ob für die Einreise ein Visum nötig ist oder ob die Aufenthaltserlaubnis erst nach der Einreise beantragt werden kann. Das hängt von der Staatsangehörigkeit und dem Fall ab. 167
  2. Stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde oder Auslandsvertretung. In Berlin, Hamburg, Köln und München wird der Antrag online oder digital eingereicht; teils wird danach ein Termin zur persönlichen Vorsprache vergeben. 34567
  3. Reichen Sie die Nachweise vollständig ein. Je nach Stadt werden die Unterlagen vorab online hochgeladen oder zum Termin mitgebracht. 34567
  4. Warten Sie auf die Prüfung durch die Behörde. In Köln und München wird nach positiver Prüfung ein Termin zur persönlichen Vorsprache vergeben; in Hamburg und Berlin werden weitere Schritte nach der Prüfung mitgeteilt. 346
  5. Wenn der Antrag bewilligt wird, wird die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt oder abgeholt. 34

Unterlagen

  • Gültiger Reisepass oder Passersatz. 34567
  • Heiratsurkunde oder Urkunde über die Lebenspartnerschaft, bei Kindern Geburtsurkunde oder ein anderer Nachweis der Familienzugehörigkeit. 14567
  • Falls erforderlich: Visum zur Einreise. 34567
  • Nachweis über einfache deutsche Sprachkenntnisse A1, wenn dieser im jeweiligen Fall verlangt wird. 3567
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt. Je nach Fall kann das über Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder andere Nachweise erfolgen. 34567
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum. 34567
  • Nachweis über Krankenversicherung. 34567
  • Für ausländische Urkunden kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein; Hamburg, Köln und München nennen zusätzlich je nach Herkunftsland eine Apostille oder Legalisation. 456

Kosten und Dauer

  • In Berlin kostet die erstmalige Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als Etikett 56 Euro und als elektronischer Aufenthaltstitel 100 Euro; Verlängerungen kosten 49 Euro beziehungsweise 93 Euro. 3
  • In Hamburg kostet die Erteilung 100 Euro; Verlängerungen kosten 96 Euro bis zu 3 Monaten und 93 Euro bei mehr als 3 Monaten. 4
  • In Köln kostet die Ersterteilung 100 Euro, die Verlängerung 93 Euro; für Minderjährige fallen jeweils 50 Euro beziehungsweise 46,50 Euro an. In Stuttgart kostet die Ersterteilung 100 Euro und die Verlängerung 96 Euro bis zu 3 Monaten oder 93 Euro über 3 Monate; für Minderjährige fällt jeweils die Hälfte an. 57
  • In München beträgt der Gebührenrahmen 100 Euro für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr. 6
  • Berlin nennt nach der Vorsprache mindestens 4 Wochen bis zur Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels. Hamburg nennt in der Regel 2 bis 4 Wochen Lieferzeit der Bundesdruckerei. München nennt bis zu 4 Monate Bearbeitungszeit. 346

Fristen

  • In Hamburg sollen Sie den Antrag unverzüglich nach der Einreise oder spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Aufenthaltstitels stellen. 4
  • In München müssen Personen mit Visum den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf des Visums stellen; wer visafrei einreist, muss innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise beantragen. 6
  • Für Kinder ab 16 Jahren nennt das BAMF besondere Regeln: Ein Nachzug ohne weitere Voraussetzungen ist bei zeitlichem Zusammenhang mit der Einreise der Eltern möglich; sonst gelten zusätzliche Anforderungen. 2

Je nach Stadt

  • Köln: Zuständig ist die Abteilung Ausländerangelegenheiten – Integration in der Dillenburger Straße 56-66. Persönliche Besuche sind nur mit Termin und Einladungsschreiben möglich. 5
  • Hamburg: Der Hamburg Service verlangt die Nutzung des Online-Dienstes und nennt ausdrücklich, dass ein Familiennachzug in der Regel ausgeschlossen ist, wenn das Asylverfahren der Bezugsperson noch nicht abgeschlossen ist oder die Person geduldet oder ausreisepflichtig ist. 4
  • München: Visafreie Einreise ist möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen; nach der Einreise muss zuerst die Anmeldung im Bürgerbüro erfolgen. 6
  • Stuttgart: Für Kinder zwischen 16 und 18 Jahren nennt Stuttgart zusätzlich Einreise im Familienverbund, Deutschkenntnisse, positive Integrationsprognose oder einen Härtefall. 7

Offizielle Quellen

  1. Auswärtiges Amt · geprüft am 5. Oktober 2026Ich bin deutsche/r Staatsangehörige/r und möchte gemeinsam mit meinem/r ausländischen Ehepartner/in in Deutschland leben. Ist ein Visum erforderlich?
  2. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) · geprüft am 5. Oktober 2026Nachzug zu Drittstaatsangehörigen
  3. Service Berlin · Berlin · geprüft am 5. Oktober 2026Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen Ehegatten eines Ausländers beantragen
  4. Freie und Hansestadt Hamburg (hamburg.de) · Hamburg · geprüft am 5. Oktober 2026Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beim Hamburg Service beantragen oder verlängern
  5. Stadt Köln · Köln · geprüft am 5. Oktober 2026Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner*innen oder eingetragenen Lebenspartner*innen von ausländischen Staatsangehörigen
  6. Landeshauptstadt München · München · geprüft am 5. Oktober 2026Ehegattennachzug aus dem Ausland - Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung
  7. Landeshauptstadt Stuttgart · Stuttgart · geprüft am 5. Oktober 2026Aufenthaltserlaubnis für Familiennachzug beantragen