Mobilität
Ausländischen Führerschein umschreiben
Mit Wohnsitz in Deutschland gilt ein Führerschein aus einem Nicht-EU-Staat nur befristet und muss bei der Fahrerlaubnisbehörde umgeschrieben werden; EU-Führerscheine gelten grundsätzlich weiter.
Wenn Sie einen ausländischen Führerschein aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen möchten, hängt das Verfahren vor allem vom Ausstellungsstaat und von Ihrem Wohnort ab. In den Quellen unterscheiden die Behörden zwischen Staaten der Anlage 11 und anderen Drittstaaten; davon hängen Unterlagen, Prüfungen und Gebühren ab. 12345
Wer das braucht
- Die Umschreibung betrifft Inhaberinnen und Inhaber eines ausländischen Führerscheins aus einem Staat außerhalb von EU und EWR. 12345
- Mit einem solchen Führerschein dürfen Sie in Deutschland nur für einen begrenzten Zeitraum fahren; mehrere Behörden nennen dafür sechs Monate nach Einreise oder Anmeldung. Danach muss der Führerschein umgeschrieben werden, wenn Sie weiter fahren möchten. 245
- Wenn der Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat stammt, gelten andere Vorgaben. 145
- Für Berlin unterscheidet die Behörde zusätzlich zwischen Staaten der Anlage 11 und anderen Drittstaaten. 1
Schritt für Schritt
- Prüfen Sie, ob Ihr Führerschein aus einem Drittstaat oder aus einem Staat der Anlage 11 stammt. Davon hängen Unterlagen und Prüfungen ab. 1345
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle. In Hamburg und Berlin wird die Dienstleistung mit Termin bearbeitet; in München und Stuttgart ist die persönliche Antragstellung vorgesehen. 1245
- Falls für Ihre Klasse eine Prüfung erforderlich ist, melden Sie sich über eine Fahrschule an und absolvieren die theoretische und praktische Prüfung. Köln nennt außerdem die Fahrschule als notwendige Angabe, Hamburg verweist auf die Vorbereitung in der Fahrschule. 2345
- Bringen Sie alle Unterlagen zum Termin mit. Fehlende Unterlagen können in Berlin nachgereicht werden; in Hamburg wird im Termin mitgeteilt, wenn weitere Unterlagen nötig sind. 12
- Nach der Bearbeitung erhalten Sie den deutschen Kartenführerschein; in Köln und München müssen Sie dann den ausländischen Führerschein abgeben. 34
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass. 1345
- Aufenthaltstitel, wenn Sie nicht EU-/EWR-Bürgerin oder -Bürger sind; Hamburg nennt alternativ eAT oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung. 12
- Aktuelles biometrisches Passfoto. Berlin verlangt ein Papierfoto; Köln erlaubt digitale Fotos nur am Serviceterminal im Kundenzentrum. 13
- Gültiger ausländischer Führerschein im Original. Er muss bei Antragstellung noch gültig sein; internationale Führerscheine werden nicht umgeschrieben. 134
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins, wenn er nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt ist; Köln nennt dafür unter anderem Automobilclubs sowie gerichtlich bestellte und allgemein vereidigte Übersetzer*innen. 134
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung, wenn Ihre Klasse das verlangt. Köln akzeptiert nur Präsenz-Schulungen. 12345
- Sehtest oder augenärztliche Unterlagen, je nach Klasse und Stadt. 12345
- Je nach Klasse C oder D können weitere ärztliche Gutachten, ein Führungszeugnis oder Nachweise zur beruflichen Qualifikation verlangt werden. 12345
- Berlin verlangt zusätzlich die Angabe von Fahrschule und Prüfstelle, wenn eine Prüfung vorgesehen ist; Köln verlangt bei Drittstaaten die Fahrschule. 13
Kosten und Dauer
- Berlin nennt 37,50 Euro ohne Prüfung und 45,10 Euro mit Prüfung. 1
- Hamburg nennt 37,50 bis 74,40 Euro, abhängig von Führerscheinklasse und Unterlagen; die genauen Kosten werden vor Ort festgelegt. 2
- Köln nennt 43,90 Euro prüfungspflichtig ohne Probezeit und 44,20 Euro prüfungspflichtig mit Probezeit. 3
- München nennt 37,50 Euro prüfungsfrei ohne Probezeit, 38,30 Euro prüfungsfrei mit Probezeit, 45,10 Euro prüfungspflichtig ohne Probezeit und 45,90 Euro prüfungspflichtig mit Probezeit. 4
- Stuttgart nennt 42,60 Euro für den Umtausch einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb der EU/des EWR ohne Probezeit. 5
- München nennt eine Bearbeitungszeit von bis zu 14 Wochen nach vollständiger Einreichung der Unterlagen. Hamburg nennt für die Herstellung des neuen Führerscheins etwa 3 bis 4 Wochen. 24
Fristen
- Die Fahrberechtigung mit einem ausländischen Führerschein besteht nach Einreise oder Anmeldung sechs Monate; Hamburg nennt 185 Tage. 245
- Berlin, Hamburg und Stuttgart nennen, dass es bei bestimmten Fällen auf den Ausstellungsstaat ankommt, ob Prüfungen nötig sind. 125
- Stuttgart nennt, dass die Frist auf Antrag um bis zu sechs Monate verlängert werden kann, wenn Sie nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate in Deutschland haben werden. 5
Je nach Stadt
- Berlin: Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde; der Antrag kann bei jeder der genannten Behörden gestellt werden. Berlin verlangt einen Hauptwohnsitz in Berlin und persönliche Vorsprache. 1
- Hamburg: Hauptwohnsitz in Hamburg erforderlich; zuständig sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord. 2
- Köln: Die Übersetzung darf nur von bestimmten Stellen gefertigt werden; außerdem nennt Köln besondere Anforderungen für Fotos und Erste-Hilfe-Nachweise. 3
- München: Hauptwohnsitz in München erforderlich; die Bearbeitung dauert derzeit bis zu 14 Wochen. 4
- Stuttgart: Antragstellung bei der Führerscheinstelle; dort wird die Einzelfrage im persönlichen Gespräch geklärt. 5
Offizielle Quellen
- Service Berlin · Berlin · geprüft am 5. Oktober 2026Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11)
- Freie und Hansestadt Hamburg (hamburg.de) · Hamburg · geprüft am 5. Oktober 2026Ausländischen Führerschein aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR umschreiben
- Stadt Köln · Köln · geprüft am 5. Oktober 2026Führerschein - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus sogenannten Drittstaaten
- Landeshauptstadt München · München · geprüft am 5. Oktober 2026Umschreibung eines ausländischen Führerscheins - Führerscheinstelle
- Landeshauptstadt Stuttgart · Stuttgart · geprüft am 5. Oktober 2026Führerschein - Umschreibung eines ausländischen Nicht-EU-Führerscheins (Drittstaat) / Umschreibung Anlage 11 / Umschreibung EU-Führerschein beantragen
- Landeshauptstadt Stuttgart · Stuttgart · geprüft am 5. Oktober 2026Driving license - Conversion of a foreign non-EU driving license (third country) / Appendix 11 conversion / Apply for EU driving license conversion