Familie

Geburt anmelden und Geburtsurkunde

Die Geburt eines Kindes in Deutschland wird beim Standesamt des Geburtsortes beurkundet, das die Geburtsurkunde ausstellt; oft übernimmt die Klinik die Anzeige.

Zuletzt aktualisiert: 5. Oktober 2026 · Entwurf – noch nicht redaktionell geprüft.

Wenn ein Kind geboren wird, wird die Geburt beim Standesamt des Geburtsortes beurkundet; danach können Geburtsurkunden ausgestellt werden. Je nach Stadt läuft die Anzeige der Geburt etwas anders, vor allem bei Geburt im Krankenhaus, im Geburtshaus oder zu Hause. 1234

Wer das braucht

  • Eltern müssen die Geburt ihres Kindes anzeigen; in Hamburg heißt das sorgeberechtigte Elternteil die Geburt melden muss. 2
  • Bei einer Klinik- oder Geburtshausgeburt übernehmen die Einrichtung oder das Personal die Anzeige oft selbst. Das gilt in Berlin, Hamburg, Köln und München. 1234
  • Bei einer Hausgeburt müssen die Eltern die Geburt selbst melden oder eine Hebamme beziehungsweise Ärztin oder ein Arzt reicht die Geburtsanzeige ein. 1234
  • Für die Beurkundung werden Geburtsurkunden ausgestellt; für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkassenzwecke gibt es in Berlin, Hamburg, Köln und München kostenfreie Urkunden. 1234

Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie, ob das Kind im Krankenhaus, im Geburtshaus oder zu Hause geboren wurde. In Berlin, Hamburg, Köln und München hängt der Ablauf davon ab. 1234
  2. Bei einer Klinik- oder Geburtshausgeburt übermittelt die Einrichtung die Geburtsanzeige oder die Unterlagen an das Standesamt; in München und Köln können Eltern die Unterlagen oft in der Klinik abgeben. 1234
  3. Bei einer Hausgeburt reichen Sie die Geburtsanzeige und die Unterlagen selbst beim zuständigen Standesamt ein; in Berlin und München muss das innerhalb einer Woche geschehen. 14
  4. Das Standesamt prüft die Unterlagen und beurkundet die Geburt. Danach werden die Geburtsurkunden ausgegeben oder per Post zugesandt, je nach Stadt und Verfahren. 12345
  5. Wenn Sie weitere Geburtsurkunden für private Unterlagen brauchen, müssen Sie diese zusätzlich bestellen und bezahlen. 12345

Unterlagen

  • Geburtsanzeige oder Geburtsbescheinigung. 1234
  • Namenserklärung beider Elternteile über Vor- und Familiennamen des Kindes, wenn erforderlich; sie kann auch formlos, aber unterschrieben abgegeben werden. 134
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eltern. 134
  • Geburtsurkunde der Mutter; in Berlin kann auch die des Vaters erforderlich sein. 13
  • Eheurkunde oder andere Urkunden zum Personenstand der Mutter, je nach Familienstand. 134
  • Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und diese Erklärungen abgegeben wurden. 134
  • Bei ausländischen Urkunden kann eine Übersetzung durch eine in Deutschland öffentlich bestellte, beeidigte oder vereidigte Übersetzerin beziehungsweise einen solchen Übersetzer nötig sein; in Berlin kann auch eine Apostille oder Legalisation erforderlich sein. 134

Kosten und Dauer

  • Berlin: Anzeige der Geburt kostenlos; Geburtsurkunde für private Unterlagen 12,00 Euro, internationale Geburtsurkunde 12,00 Euro, weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro. 1
  • Hamburg: 19,50 Euro für die Geburtsurkunde, 8,50 Euro für jede weitere Urkunde im gleichen Bearbeitungsgang; die Urkunden für Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe sind kostenfrei. 2
  • Köln: Die Beurkundung ist gebührenfrei; die erste zusätzliche Urkunde eines Formats kostet 10 Euro, jede weitere 5 Euro. 3
  • München: Die Geburtsurkunde kostet 12 Euro pro Exemplar; die drei Urkunden für Kindergeld, Krankenkasse und Elterngeld sind gebührenfrei. 4
  • Stuttgart: Geburtsurkunde, mehrsprachige Geburtsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister kosten jeweils 20 Euro. 5
  • Hamburg nennt die Bearbeitungsdauer als vom Einzelfall abhängig; München nennt etwa 4 Wochen ab vollständigen Unterlagen. 24

Fristen

  • Berlin und München: Bei Hausgeburt muss die Geburt innerhalb einer Woche gemeldet werden. 14
  • Hamburg: Die Geburt ist binnen einer Woche ab dem Tag nach der Geburt anzuzeigen; bei Totgeburt spätestens am 3. Werktag nach der Geburt. 2

Je nach Stadt

  • Berlin: Zuständig ist das Standesamt des Geburtsortes beziehungsweise Geburtsbezirks; der Wohnsitz der Eltern ist nicht entscheidend. 1
  • Hamburg: Wenn die Geburt zu Hause oder an einem anderen Ort stattgefunden hat, können Hebamme oder eine andere anwesende Person anzeigen; bei außergewöhnlichen Geburtsorten wie Schiff oder Auto soll man sich an das Standesamt wenden. 2
  • Köln: Bei einer Geburt im Kölner Krankenhaus wickeln die Kliniken die Formalitäten ab; bei Hausgeburt ist die persönliche Vorsprache eines Elternteils nach Terminabsprache erforderlich. 3
  • München: Es gibt zwei zuständige Standesämter; welches zuständig ist, hängt vom Stadtbezirk ab. 4
  • Stuttgart: Urkunden aus dem Geburtenregister erhält man beim Standesamt des Geburtsortes; Antrag online, persönlich oder in begründeten Fällen per Telefon oder E-Mail. 5

Offizielle Quellen

  1. Service Berlin · Berlin · geprüft am 5. Oktober 2026Geburt eines Kindes melden
  2. Freie und Hansestadt Hamburg (hamburg.de) · Hamburg · geprüft am 5. Oktober 2026Geburt anzeigen
  3. Stadt Köln · Köln · geprüft am 5. Oktober 2026Beurkundung von Geburten
  4. Landeshauptstadt München · München · geprüft am 5. Oktober 2026Geburtsurkunde – Neugeborene
  5. Landeshauptstadt Stuttgart · Stuttgart · geprüft am 5. Oktober 2026Geburtsurkunde - beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen