Familie
Geburt anmelden und Geburtsurkunde
Die Geburt eines Kindes in Deutschland wird beim Standesamt des Geburtsortes beurkundet, das die Geburtsurkunde ausstellt; oft übernimmt die Klinik die Anzeige.
Wenn ein Kind geboren wird, wird die Geburt beim Standesamt des Geburtsortes beurkundet; danach können Geburtsurkunden ausgestellt werden. Je nach Stadt läuft die Anzeige der Geburt etwas anders, vor allem bei Geburt im Krankenhaus, im Geburtshaus oder zu Hause. 1234
Wer das braucht
- Eltern müssen die Geburt ihres Kindes anzeigen; in Hamburg heißt das sorgeberechtigte Elternteil die Geburt melden muss. 2
- Bei einer Klinik- oder Geburtshausgeburt übernehmen die Einrichtung oder das Personal die Anzeige oft selbst. Das gilt in Berlin, Hamburg, Köln und München. 1234
- Bei einer Hausgeburt müssen die Eltern die Geburt selbst melden oder eine Hebamme beziehungsweise Ärztin oder ein Arzt reicht die Geburtsanzeige ein. 1234
- Für die Beurkundung werden Geburtsurkunden ausgestellt; für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkassenzwecke gibt es in Berlin, Hamburg, Köln und München kostenfreie Urkunden. 1234
Schritt für Schritt
- Prüfen Sie, ob das Kind im Krankenhaus, im Geburtshaus oder zu Hause geboren wurde. In Berlin, Hamburg, Köln und München hängt der Ablauf davon ab. 1234
- Bei einer Klinik- oder Geburtshausgeburt übermittelt die Einrichtung die Geburtsanzeige oder die Unterlagen an das Standesamt; in München und Köln können Eltern die Unterlagen oft in der Klinik abgeben. 1234
- Bei einer Hausgeburt reichen Sie die Geburtsanzeige und die Unterlagen selbst beim zuständigen Standesamt ein; in Berlin und München muss das innerhalb einer Woche geschehen. 14
- Das Standesamt prüft die Unterlagen und beurkundet die Geburt. Danach werden die Geburtsurkunden ausgegeben oder per Post zugesandt, je nach Stadt und Verfahren. 12345
- Wenn Sie weitere Geburtsurkunden für private Unterlagen brauchen, müssen Sie diese zusätzlich bestellen und bezahlen. 12345
Unterlagen
- Geburtsanzeige oder Geburtsbescheinigung. 1234
- Namenserklärung beider Elternteile über Vor- und Familiennamen des Kindes, wenn erforderlich; sie kann auch formlos, aber unterschrieben abgegeben werden. 134
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eltern. 134
- Geburtsurkunde der Mutter; in Berlin kann auch die des Vaters erforderlich sein. 13
- Eheurkunde oder andere Urkunden zum Personenstand der Mutter, je nach Familienstand. 134
- Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und diese Erklärungen abgegeben wurden. 134
- Bei ausländischen Urkunden kann eine Übersetzung durch eine in Deutschland öffentlich bestellte, beeidigte oder vereidigte Übersetzerin beziehungsweise einen solchen Übersetzer nötig sein; in Berlin kann auch eine Apostille oder Legalisation erforderlich sein. 134
Kosten und Dauer
- Berlin: Anzeige der Geburt kostenlos; Geburtsurkunde für private Unterlagen 12,00 Euro, internationale Geburtsurkunde 12,00 Euro, weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro. 1
- Hamburg: 19,50 Euro für die Geburtsurkunde, 8,50 Euro für jede weitere Urkunde im gleichen Bearbeitungsgang; die Urkunden für Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe sind kostenfrei. 2
- Köln: Die Beurkundung ist gebührenfrei; die erste zusätzliche Urkunde eines Formats kostet 10 Euro, jede weitere 5 Euro. 3
- München: Die Geburtsurkunde kostet 12 Euro pro Exemplar; die drei Urkunden für Kindergeld, Krankenkasse und Elterngeld sind gebührenfrei. 4
- Stuttgart: Geburtsurkunde, mehrsprachige Geburtsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister kosten jeweils 20 Euro. 5
- Hamburg nennt die Bearbeitungsdauer als vom Einzelfall abhängig; München nennt etwa 4 Wochen ab vollständigen Unterlagen. 24
Fristen
- Berlin und München: Bei Hausgeburt muss die Geburt innerhalb einer Woche gemeldet werden. 14
- Hamburg: Die Geburt ist binnen einer Woche ab dem Tag nach der Geburt anzuzeigen; bei Totgeburt spätestens am 3. Werktag nach der Geburt. 2
Je nach Stadt
- Berlin: Zuständig ist das Standesamt des Geburtsortes beziehungsweise Geburtsbezirks; der Wohnsitz der Eltern ist nicht entscheidend. 1
- Hamburg: Wenn die Geburt zu Hause oder an einem anderen Ort stattgefunden hat, können Hebamme oder eine andere anwesende Person anzeigen; bei außergewöhnlichen Geburtsorten wie Schiff oder Auto soll man sich an das Standesamt wenden. 2
- Köln: Bei einer Geburt im Kölner Krankenhaus wickeln die Kliniken die Formalitäten ab; bei Hausgeburt ist die persönliche Vorsprache eines Elternteils nach Terminabsprache erforderlich. 3
- München: Es gibt zwei zuständige Standesämter; welches zuständig ist, hängt vom Stadtbezirk ab. 4
- Stuttgart: Urkunden aus dem Geburtenregister erhält man beim Standesamt des Geburtsortes; Antrag online, persönlich oder in begründeten Fällen per Telefon oder E-Mail. 5
Offizielle Quellen
- Service Berlin · Berlin · geprüft am 5. Oktober 2026Geburt eines Kindes melden
- Freie und Hansestadt Hamburg (hamburg.de) · Hamburg · geprüft am 5. Oktober 2026Geburt anzeigen
- Stadt Köln · Köln · geprüft am 5. Oktober 2026Beurkundung von Geburten
- Landeshauptstadt München · München · geprüft am 5. Oktober 2026Geburtsurkunde – Neugeborene
- Landeshauptstadt Stuttgart · Stuttgart · geprüft am 5. Oktober 2026Geburtsurkunde - beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen