Soziales
Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld)
Erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können, beantragen Grundsicherung (früher Bürgergeld) beim Jobcenter.
Grundsicherungsgeld ist die staatliche Leistung für Menschen, die wenig oder kein Geld für ihren Lebensunterhalt haben; zuständig ist das Jobcenter. Seit dem 01.07.2026 löst das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld ab, aber Formulare und Online-Services können weiter verwendet werden, und vereinzelt wird der Begriff „Bürgergeld“ noch benutzt. 1234
Wer das braucht
- Grundsicherungsgeld können Sie erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind. Dafür müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein und die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht haben, in Deutschland wohnen und hier Ihren Lebensmittelpunkt haben, mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können und hilfebedürftig sein. 4
- Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können. 4
- Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Grundsicherungsgeld erhalten, wenn er oder sie mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. 4
- Wenn Sie aus dem Ausland kommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Grundsicherungsgeld erhalten. Je nach Herkunft und Aufenthaltstitel gelten zusätzliche Voraussetzungen. 34
- Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, können Sie es unter anderem erhalten, wenn Sie selbständig oder abhängig beschäftigt sind, aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommen und zuvor in Deutschland beschäftigt waren und unfreiwillig arbeitslos sind, oder aus einem anderen Land kommen und einen Aufenthaltstitel haben, der zum Bezug berechtigt. 4
Schritt für Schritt
- Sie beantragen Grundsicherungsgeld bei Ihrem zuständigen Jobcenter. 14
- Online melden Sie sich zuerst bei Ihrem Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit an oder registrieren sich neu. Danach erstellen Sie den Antrag, geben Ihre persönlichen Daten ein und füllen weitere Angaben aus. 1
- Nachweise wie Mietkosten oder Einkommen laden Sie direkt im Online-Antrag hoch. Fehlen noch Unterlagen, können Sie diese online nachreichen. 1
- Erst wenn Ihrem Jobcenter alle notwendigen Nachweise vorliegen, kann der Antrag abschließend geprüft werden. Danach erhalten Sie den Bescheid. 1
- Wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragt haben, lädt Sie Ihr Jobcenter in der Regel zu einem Beratungsgespräch ein. Dabei geht es zum Beispiel um Ihre berufliche Zukunft und mögliche Unterstützung. 1
- Sie können den Antrag auch in Papierform, zum Beispiel per Post, einreichen. 1
- Das Jobcenter unterstützt auch bei Arbeitssuche, Beratung, Trainings, finanziellen Förderungen, Sprachkursen und anderen Problemen, die die Arbeitssuche erschweren. 23
Unterlagen
- Für den Online-Antrag müssen Sie Nachweise zu Ihren Angaben hochladen, zum Beispiel zu Mietkosten oder Einkommen. 1
- In den Quellen genannt werden außerdem Nachweise zu Einkommen und Vermögen, etwa Gehaltsabrechnungen, Leistungsbescheide, Kontoauszüge oder Wertpapiere, Nachweise über laufende Ausgaben, früheren Leistungsbezug sowie bei Antrag nach Beschäftigung Arbeitspapiere und eine Arbeitsbescheinigung. 4
- Sie müssen Ihr Einkommen angeben, wenn Sie einen Antrag auf Grundsicherungsgeld stellen. 4
- Zu Vermögen zählen unter anderem Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Schmuck, Kapitallebensversicherungen sowie Haus- und Grundeigentum. 4
- Wenn Sie wenig oder kein Deutsch sprechen, können Sie sich beraten lassen; informieren Sie das Jobcenter vorher, wenn Sie einen Dolmetscher brauchen. 3
Kosten und Dauer
- Die Antragsbearbeitung ist kostenfrei. 5
- Wenn Sie erstmals Bürgergeld beantragen und alle notwendigen Unterlagen mit dem Antrag einreichen, dauert die Bearbeitung circa 14 Tage. 5
- Die Höhe hängt unter anderem von Alter, Lebenssituation, Wohnkosten, Einkommen und Vermögen sowie den Personen ab, mit denen Sie zusammenleben. 5
Fristen
- Es gibt keine Frist. Die Leistungen werden erst ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben. 5
- Ihr Antrag kann erst abschließend geprüft werden, wenn alle notwendigen Nachweise vorliegen. 1
Je nach Stadt
- Hamburg: Für Personen über 25 Jahren nennt die Stadtseite zusätzliche Hinweise zu den Voraussetzungen, zur Antragstellung und zu Unterlagen. Dort heißt es unter anderem, dass Sie mindestens 25 Jahre alt sein, erwerbsfähig und hilfebedürftig sein müssen; der Antrag kann online oder schriftlich gestellt werden; und die Bearbeitung dauert bei Erstantrag mit vollständigen Unterlagen circa 14 Tage. 5
- Hamburg: Die Stadtseite nennt außerdem, dass bei fehlendem Termin ohne guten Grund oder bei ausbleibender Rückmeldung Leistungen gekürzt oder gestrichen werden können. 5
Offizielle Quellen
- Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter · geprüft am 5. Oktober 2026Grundsicherungsgeld online beantragen
- Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter · geprüft am 5. Oktober 2026Jobcenter.digital – Unterstützung durch Grundsicherungsgeld
- Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter · geprüft am 5. Oktober 2026Jobcenter: Infos für Menschen aus dem Ausland
- Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter · geprüft am 5. Oktober 2026Grundsicherungsgeld: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen
- Freie und Hansestadt Hamburg (hamburg.de) · Hamburg · geprüft am 5. Oktober 2026Bürgergeld für Personen über 25 Jahren beantragen