Mobilität
Fahrzeug zulassen (Kfz-Zulassung)
Kraftfahrzeuge müssen bei der Zulassungsbehörde des Wohnorts zugelassen werden, vor Ort oder online (i-Kfz); dabei werden Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung ausgegeben.
Wenn Sie ein Neufahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es zugelassen werden. Nach der Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und ein Kennzeichen; erst dann dürfen Sie das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen und auf öffentlichen Flächen abstellen 12.
Wer das braucht
- Das gilt für ein neues Kraftfahrzeug, das fabrikneu ist oder noch nie zugelassen war, auch wenn es ein Anhänger ist 12.
- In Berlin muss Ihr Hauptwohnsitz in Berlin liegen; bei Unternehmen oder Vereinen muss der Sitz oder eine Niederlassung in Berlin sein 1.
- In Hamburg muss Ihr Hauptwohnsitz in Hamburg liegen; bei Unternehmen muss der Betriebssitz oder die Niederlassung in Hamburg liegen 2.
- In Stuttgart erfolgt die Zulassung eines Neuwagens bei der Kfz-Zulassungsstelle, nicht im Bürgerbüro 5.
Schritt für Schritt
- Stellen Sie den Antrag online oder vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde 125.
- Für den Online-Antrag brauchen Sie je nach Stadt ein Nutzerkonto und eine digitale Identifizierung; in Berlin sind das BundID oder Gastzugang zur BundID plus Online-Ausweisfunktion (eID) oder ein Elster-Zertifikat für juristische Personen, in Hamburg wird der Online-Dienst i-Kfz angeboten und in Stuttgart können Sie die Zulassung von zu Hause aus beginnen 125.
- Geben Sie die erforderlichen Daten im Portal ein oder bringen Sie Ihre Unterlagen zum Termin mit 15.
- Nach der Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungspapiere und das Kennzeichen 125.
- Lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen und bringen Sie sie an; in Berlin dürfen Sie mit ungesiegelten Kennzeichen nur zusammen mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis fahren 1. In Stuttgart werden die Kennzeichenschilder abgestempelt 5.
Unterlagen
- Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung 25
- Bei Berlin vor Ort: Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung; online: eID-fähiger Ausweis mit PIN 1
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), in Berlin auch mit Sicherheitscodes für den Online-Antrag 125
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Papier oder Datenbestätigung bzw. Vollgutachten 125
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code / eVB-Nummer) 125
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer 125
- Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweisdokumente der beteiligten Personen 125
- Bei Firmen oder Vereinen: Nachweise wie Handelsregister- oder Vereinsregisterauszug 12
- In Stuttgart kann bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Bank übersendet werden; das Fahrzeug muss in bestimmten Fällen zur Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer vorgeführt werden 5
Kosten und Dauer
- Berlin: vor Ort mindestens 30,60 Euro, online 22,22 Euro; zusätzliche Kosten für Kennzeichenschilder werden nicht von der Zulassungsbehörde genannt 1.
- Hamburg: 26,30 Euro bis 60,00 Euro 2.
- Hamburg gibt an, dass die Neuzulassung in der Regel sofort erfolgt 2.
Fristen
- In Stuttgart dürfen Sie für Fahrten auf öffentlichen Straßen erst nach der Zulassung fahren 5.
Je nach Stadt
- Berlin: Online-Antrag über BundID oder Gastzugang, mit eID oder Elster-Zertifikat; vorläufiger Zulassungsnachweis ist Teil des Verfahrens 1.
- Hamburg: Online-Dienst i-Kfz; Terminbuchung vor Ort mit Bestätigung per E-Mail; Neuzulassung in der Regel sofort 2.
- Stuttgart: Zulassung nur bei der Kfz-Zulassungsstelle; Kennzeichen können bei einem Schilderhersteller Ihrer Wahl geprägt und dann in der Zulassungsstelle abgestempelt werden 5.
Offizielle Quellen
- Service Berlin · Berlin · geprüft am 5. Oktober 2026Kraftfahrzeug - Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Freie und Hansestadt Hamburg (hamburg.de) · Hamburg · geprüft am 5. Oktober 2026Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Stadt Köln · Köln · geprüft am 5. Oktober 2026Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges
- Landeshauptstadt München · München · geprüft am 5. Oktober 2026Erneute Anmeldung eines Fahrzeugs - KfZ Zulassungsstelle
- Landeshauptstadt Stuttgart · Stuttgart · geprüft am 5. Oktober 2026Kraftfahrzeug zulassen - erstmalig (Neuwagen)