Familie

Kita-Platz und Kita-Gutschein

Kinder haben ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kita oder Kindertagespflege; Platzvergabe und ggf. Gutscheine (z. B. in Berlin und Hamburg) regeln Stadt bzw. Bezirk.

Zuletzt aktualisiert: 5. Oktober 2026 · Entwurf – noch nicht redaktionell geprüft.

Für einen Betreuungsplatz in der Kita brauchen Familien je nach Stadt unterschiedliche Anträge und Verfahren. In Berlin und Hamburg gibt es einen Kita-Gutschein, in Köln, München und Stuttgart läuft die Suche und Anmeldung über städtische Verfahren oder direkt bei der Einrichtung. 12345

Wer das braucht

  • In Berlin brauchen Sie einen Kita-Gutschein, wenn Ihr Kind eine Kita oder Kindertagespflege besuchen soll. Der Gutschein legt den Betreuungsbedarf und den Stundenumfang fest. 1
  • In Hamburg beantragen Sie für die Kindertagesbetreuung einen Kita-Gutschein; damit kann die Kita frei gewählt werden. 2
  • In Köln können Sie Ihr Kind bereits unmittelbar nach der Geburt für einen Kindergartenplatz vormerken lassen. 3
  • In München melden Sie Ihr Kind über den kita finder+ oder direkt bei der gewünschten Kita an. 4
  • In Stuttgart melden Sie Ihr Kind bei der gewünschten Einrichtung an und klären das Verfahren dort vor Ort. 5

Schritt für Schritt

  • Berlin: Beantragen Sie den Kita-Gutschein online oder mit dem Antragsformular, füllen Sie die Angaben zu Kind, Betreuungsumfang und Betreuungspersonen aus, drucken Sie den Antrag aus und senden Sie ihn unterschrieben an das zuständige Jugendamt oder geben Sie ihn im Familienservicebüro Ihres Wohnortbezirks ab. Danach erhalten Sie den Kita-Gutschein per Post und schließen den Betreuungsvertrag ab. 1
  • Hamburg: Beantragen Sie den Kita-Gutschein online als Erstantrag oder Neuantrag. Der Antrag kann auch per Post, Fax oder E-Mail gesendet werden, wenn die Formulare mit Originalunterschrift eingescannt sind. 2
  • Köln: Sie können Ihr Kind online oder schriftlich in der Kindertageseinrichtung vormerken. Die Vergabe der städtischen Betreuungsplätze erfolgt zentral durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. 3
  • München: Legen Sie im kita finder+ ein Benutzerkonto an und bewerben Sie Ihr Kind in mehreren Einrichtungen oder direkt bei der Wunsch-Kita vor Ort. 4
  • Stuttgart: Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf, klären Sie das Anmeldeverfahren und erhalten Sie dort die Unterlagen für die ärztliche Untersuchung. Vor der Aufnahme schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. 5

Unterlagen

  • Berlin: Antrag auf Ausstellung oder Erweiterung eines Kita-Gutscheins; bei gemeinsamer Sorge zusätzlich die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten oder ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts; bei Pflegekindern eine Kopie des Pflegevertrags; bei Auskunftssperre eine Meldebescheinigung; für erweiterten Betreuungsbedarf und für Kinder unter einem Jahr Nachweise, dass Sie das Kind nicht selbst betreuen können. 1
  • Hamburg: vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag; bei Betreuungswunsch über 5 Stunden zusätzlich ein Fragebogen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, Kopien der Ausweise der mit dem Kind zusammen gemeldeten Sorgeberechtigten und Einkommensnachweise; bei mehr als 5 Stunden täglich oder vor Vollendung des 1. Lebensjahres zusätzlich Nachweise zu Arbeits- oder Kurszeiten. 2
  • München: Für die Anmeldung legen Sie die wichtigsten Daten zu sich und Ihrem Kind bereit; für den Masernnachweis vor Betreuungsbeginn sind gelbes Kinderuntersuchungsheft oder Impfpass, ein ärztliches Attest oder eine Bestätigung der vorherigen Einrichtung möglich. 4
  • Stuttgart: Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und Impfberatung sowie Nachweis über den Masernschutz. 5

Kosten und Dauer

  • Berlin: Gebühren: keine. Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 6 bis 8 Wochen. 1
  • Hamburg: Gebühren: siehe Link. Die Anträge werden in der Regel für maximal ein Jahr bewilligt. 2
  • Köln: Für die Vormerkung werden keine Gebühren erhoben. 3
  • München: Die Nutzung der Online-Anmeldung ist kostenlos. 4
  • Stuttgart: Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren sind unterschiedlich und werden vom Träger festgelegt. 5

Fristen

  • Berlin: Der Erstantrag soll frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate vor dem geplanten Betreuungsbeginn gestellt werden; für eine Erweiterung gibt es keine Frist. 1
  • Hamburg: Ein Neuantrag kann ein halbes Jahr vor Beginn der Betreuung gestellt werden. 2
  • München: Bitte melden Sie Ihr Kind bis spätestens 3. März 2027 an; für die Erstvergabe beginnt die Platzvergabe für das Kita-Jahr 2027/2028 am 4. März 2027. 4
  • Hamburg: Der Bewilligungszeitraum kann frühestens ab Antragseingang beginnen. 2

Je nach Stadt

  • Berlin: Zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. 1
  • Köln: Ein Platzangebot in einer städtischen Kita gibt es nur für in Köln gemeldete Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren; wenn Sie noch nicht in Köln wohnen, können Sie Ihr Kind schon vormerken lassen. 3
  • Stuttgart: Wenn Sie sich die Betreuung finanziell nicht leisten können, können Sie sich an das Jugendamt wenden und je nach Einzelfall eine Ermäßigung oder Übernahme der Beiträge beantragen. 5

Offizielle Quellen

  1. Service Berlin · Berlin · geprüft am 5. Oktober 2026Kita-Gutschein für eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen oder erweitern
  2. Freie und Hansestadt Hamburg (hamburg.de) · Hamburg · geprüft am 5. Oktober 2026Kindertagesbetreuung (Kita), Erstantrag / Neuantrag
  3. Stadt Köln · Köln · geprüft am 5. Oktober 2026Vormerkung eines Kindergartenplatzes
  4. Landeshauptstadt München · München · geprüft am 5. Oktober 2026Kita-Platzsuche im kita finder+ - Geschäftsbereich KITA
  5. Landeshauptstadt Stuttgart · Stuttgart · geprüft am 5. Oktober 2026Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden