Gesundheit
Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
In Deutschland besteht eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung; je nach Beschäftigung und Einkommen ist man in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat versichert.
In Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungssysteme: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) 23. Wer neu versichert werden muss oder über einen Wechsel nachdenkt, sollte zuerst prüfen, welchem System die eigene Situation zugeordnet ist 23.
Wer das braucht
- Alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Deutschland müssen eine Krankenversicherung haben 23.
- Wer keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat, ist in der GKV versicherungspflichtig, wenn die Person zuletzt gesetzlich versichert war oder dem gesetzlichen System zuzuordnen ist 3.
- Andernfalls besteht Zugang zur PKV, und auch dort muss eine Krankenversicherung abgeschlossen werden 23.
- In der GKV gibt es Pflichtmitgliedschaft, freiwillige Mitgliedschaft und Familienversicherung 4.
- Eine freiwillige Mitgliedschaft ist grundsätzlich nach einer bisherigen Pflicht- oder Familienversicherung möglich; unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einer erstmaligen Beschäftigung im Inland 4.
- In der GKV sind unter anderem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Arbeitsentgelt über 603 Euro monatlich und unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze pflichtversichert 4.
Schritt für Schritt
- Prüfen Sie, ob Sie zuletzt gesetzlich oder privat versichert waren 3.
- Wenn Sie zuletzt gesetzlich versichert waren, wenden Sie sich an Ihre frühere Krankenkasse oder deren Rechtsnachfolgerin 3.
- Wenn Sie zuletzt privat versichert waren, wenden Sie sich an Ihre frühere private Krankenversicherung, an ein anderes Versicherungsunternehmen oder an eine Verbraucherberatung 3.
- Wenn Sie bisher weder gesetzlich noch privat versichert waren, können Sie sich an jede gesetzliche Krankenkasse wenden, um zu klären, ob Sie der GKV oder der PKV zuzuordnen sind 3.
- Ein Wechsel von der GKV in die PKV ist nur für bestimmte Personen möglich, die nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen, zum Beispiel für Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze 1.
- Freiwillige Mitglieder der GKV können in die PKV wechseln; die Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet ab dem Monat der Kündigung gegenüber der neuen Krankenkasse 1.
- Wenn Ihre Versicherungspflicht in der GKV endet, informiert Sie die Krankenkasse über das Ende der Versicherungspflicht und die Austrittsmöglichkeit 14.
- Erklären Sie den Austritt innerhalb von zwei Wochen nach diesem Hinweis, ist ein sofortiger Wechsel in die PKV möglich 14.
- Wenn später wieder Versicherungspflicht in der GKV entsteht, kann wieder in eine beliebige gesetzliche Krankenkasse gewechselt werden; bei einer Pflichtversicherung besteht gegenüber dem privaten Krankenversicherungsunternehmen ein Sonderkündigungsrecht zum Beginn der Pflichtversicherung 1.
Kosten und Dauer
- Die GKV finanziert sich nach dem Solidarprinzip: Die Beiträge richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit, die Leistungen sind für alle gleich 23.
- Für die GKV gilt 2026 eine Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro, also 6.450 Euro monatlich 14.
- Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren, gilt 2026 eine abweichende Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.750 Euro im Jahr 4.
- Für Pflichtversicherte in der GKV liegt die Geringfügigkeitsgrenze 2026 bei 603 Euro monatlich 4.
- Beitragsfrei familienversichert sind Kinder, Ehegattinnen und -gatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner unter bestimmten Voraussetzungen 4.
- Die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern endet grundsätzlich mit 18 Jahren, bei nicht erwerbstätigen Kindern mit 23 Jahren, bei Schul- oder Berufsausbildung oder Freiwilligendienst mit 25 Jahren 4.
- Studierende zahlen nach Ende der Familienversicherung längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres einen Beitrag von derzeit 87,38 Euro zur Krankenversicherung zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags 4.
Fristen
- Wenn freiwillige Mitglieder der GKV in die PKV wechseln, ist die Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich 1.
- Wenn die Krankenkasse auf das Ende der Versicherungspflicht hinweist, ist ein sofortiger Wechsel in die PKV möglich, wenn der Austritt innerhalb von zwei Wochen erklärt wird 14.
- Wenn der Austritt nicht erklärt wird, setzt sich die bisherige Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort 14.
- Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, wenn das Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet und auch im folgenden Kalenderjahr darüber liegen wird 14.
- Die Rückkehr von der PKV in die GKV ist an enge Voraussetzungen gebunden; sie ist unter anderem ausgeschlossen für Personen ab Vollendung des 55. Lebensjahres, wenn weitere Voraussetzungen vorliegen 1.
Je nach Stadt
Offizielle Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG) · geprüft am 5. Oktober 2026Wechsel zwischen GKV und PKV
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG) · geprüft am 5. Oktober 2026Statutory health insurance (SHI)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG) · geprüft am 5. Oktober 2026Ratgeber: Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG) · geprüft am 5. Oktober 2026Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung