Aufenthalt
Nach der Ausbildung: Aufenthalt als Fachkraft, Arbeitsplatzsuche und Niederlassungserlaubnis
Nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung in Deutschland wird auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für bis zu 18 Monate erteilt, in der jede Erwerbstätigkeit erlaubt ist; mit einem passenden Arbeitsplatz wechselt man in die Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft mit Berufsausbildung (§ 18a AufenthG). Wer eine inländische Berufsausbildung abgeschlossen hat, kann schon nach zwei Jahren mit einem Fachkraft-Titel, 24 Monaten Rentenbeiträgen und ausreichenden Deutschkenntnissen eine Niederlassungserlaubnis erhalten (§ 18c AufenthG).
Nach einer Ausbildung in Deutschland hängt der nächste Aufenthaltstitel davon ab, ob Sie bereits einen Arbeitsplatz haben oder zunächst eine Stelle suchen. Mit Arbeitsplatz kommt die Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft mit Berufsausbildung infrage, ohne Arbeitsplatz die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. Später ist eine unbefristete Niederlassungserlaubnis möglich 1237.
Wer das braucht
- Wer eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland während eines Aufenthalts nach § 16a AufenthG erfolgreich abgeschlossen hat, erhält auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Eigene Regeln gelten nach einer Assistenz- oder Helferausbildung im Gesundheits- und Pflegewesen 3.
- Als Fachkraft mit Berufsausbildung gilt, wer eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine gleichwertige ausländische Berufsqualifikation hat. Für einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung braucht es ein konkretes Arbeitsplatzangebot und in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; ist für den Beruf eine Berufsausübungserlaubnis nötig, muss sie erteilt oder zugesagt sein 1.
Schritt für Schritt
- Haben Sie einen Arbeitsplatz in Ihrem Ausbildungsberuf gefunden, beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft (§ 18a AufenthG) 17.
- Suchen Sie noch eine Stelle, beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche (§ 20 AufenthG). Mit ihr dürfen Sie jede Erwerbstätigkeit ausüben, auch selbstständig 367.
- Finden Sie während der Suche eine passende Stelle, können Sie schon vor Ablauf in die Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft wechseln. Finden Sie keinen angemessenen Arbeitsplatz, müssen Sie Deutschland in der Regel verlassen 7.
- Später können Sie eine Niederlassungserlaubnis als Fachkraft beantragen. Grundsätzlich brauchen Sie dafür seit drei Jahren einen Aufenthaltstitel nach §§ 18a, 18b, 18d oder 18g AufenthG, einen passenden Arbeitsplatz, mindestens 36 Monate Rentenbeiträge oder vergleichbare Vorsorge und ausreichende Deutschkenntnisse sowie weitere gesetzliche Voraussetzungen. Nach einer erfolgreich abgeschlossenen inländischen Berufsausbildung verkürzen sich die Zeiten auf zwei Jahre und 24 Monate 2.
Unterlagen
- Für den Beschäftigungstitel: Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot, Nachweis der Qualifikation (deutscher Berufsabschluss nach mindestens zweijähriger Ausbildung oder Anerkennungsbescheid), die vom Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und, falls nötig, die Berufsausübungserlaubnis 5.
- Für die Arbeitsplatzsuche: Ausbildungszeugnis, Reisepass bzw. Passkopien, aktuelle Aufenthaltserlaubnis sowie Nachweise über Wohnsitz bzw. Mietvertrag, gesicherten Lebensunterhalt und Krankenversicherung 67.
Kosten und Dauer
- Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach einer qualifizierten Berufsausbildung gilt bis zu 18 Monate; eine Verlängerung darüber hinaus ist ausgeschlossen. Nach einer Assistenz- oder Helferausbildung im Gesundheits- und Pflegewesen sind es bis zu zwölf Monate mit einer einmaligen Verlängerung um bis zu sechs Monate bei gesichertem Lebensunterhalt 3.
- Die Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft nach § 18a wird für vier Jahre erteilt; ist das Arbeitsverhältnis oder die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit kürzer befristet, für diesen Zeitraum plus sechs Monate, höchstens vier Jahre 1.
Fristen
- Wer bei der ersten Erteilung eines Titels nach § 18a das 45. Lebensjahr vollendet hat, braucht grundsätzlich ein Gehalt von mindestens 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung oder den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung; Ausnahmen sind bei öffentlichem Interesse möglich 1.
Je nach Stadt
- Berlin: Beide Anträge stellen Sie ausschließlich online beim Landesamt für Einwanderung (LEA); die Gebühr ist vor dem Absenden zu zahlen. Den Beschäftigungstitel können Sie frühestens vier Monate vor Ablauf des D-Visums oder der aktuellen Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Gehaltsschwelle ab 45 Jahren entspricht 2026 mindestens 4.647,50 Euro brutto im Monat 56.
- Berlin: Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche kostet 56 Euro als Etikett oder 100 Euro als elektronischer Aufenthaltstitel; für türkische Staatsangehörige 27,60 Euro bis zum vollendeten 24. Lebensjahr und 46 Euro danach. Ein digitales Passfoto am Selbstbedienungsterminal kostet 6 Euro zusätzlich. Ein elektronischer Aufenthaltstitel ist nach der Vorsprache in 4 bis 6 Wochen abholbereit 6.
- Münster: Für Erteilung und Verlängerung ist ein Termin nötig. Die Gebühr für die Arbeitsplatzsuche beträgt bis zu 100 Euro. Die bis zu 18 Monate werden ab dem Tag des Abschlusses einer mindestens zweijährigen Ausbildung gerechnet 7.
Offizielle Quellen
- Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 8. Oktober 2026Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 18 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen
- Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 8. Oktober 2026Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
- Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 8. Oktober 2026Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 20 Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge · geprüft am 8. Oktober 2026In Deutschland niederlassen
- Service Berlin · Berlin · geprüft am 8. Oktober 2026Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Service Berlin · Berlin · geprüft am 8. Oktober 2026Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen Aufenthalt im Bundesgebiet beantragen
- Stadt Münster (Ausländerbehörde) · Münster · geprüft am 8. Oktober 2026Aufenthaltsrecht: Nach der Ausbildung