Soziales

Rentenbeiträge erstatten lassen nach dem Wegzug aus Deutschland (Beitragserstattung)

Wenn du als ausländische*r Staatsangehörige*r aus Deutschland wegziehst, kannst du dir den selbst getragenen Teil deiner Rentenbeiträge (bei einer Beschäftigung den Arbeitnehmeranteil) erstatten lassen, sobald du seit mindestens 24 Kalendermonaten nicht mehr versicherungspflichtig bist und dich nicht freiwillig versichern darfst – laut DRV sogar, wenn du die 5-jährige Wartezeit schon erfüllt hast; Vietnam steht nicht auf der DRV-Liste der Staaten mit Sozialversicherungsabkommen, und Staatsangehörige solcher vertragslosen Staaten können sich bei Wohnsitz im Ausland in aller Regel nicht freiwillig versichern. Aus dem Ausland beantragst du die Erstattung mit dem zweisprachigen Formular V0901 (mit amtlicher Bestätigung deiner Staatsangehörigkeit und Zahlungserklärung) beim zuständigen Rentenversicherungsträger oder über eine deutsche Botschaft bzw. ein Konsulat; der Antrag umfasst immer alle erstattungsfähigen Beiträge, und danach bestehen aus diesen Zeiten keine Rentenansprüche mehr.

Zuletzt aktualisiert: 8. Oktober 2026 · Entwurf – noch nicht redaktionell geprüft.

Wer Deutschland verlässt, kann sich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen erstatten lassen. Ein Wegzug allein begründet keinen Anspruch: Entscheidend sind insbesondere die Versicherungspflicht, das Recht zur freiwilligen Versicherung sowie die Staatsangehörigkeit und das Land des dauerhaften Aufenthalts. Mit einer Erstattung wird das bisherige Versicherungsverhältnis aufgelöst. 378

Wer das braucht

  • Für Menschen, die nach dem Wegzug nicht mehr in Deutschland rentenversicherungspflichtig sind, kommt eine Beitragserstattung insbesondere dann in Betracht, wenn sie auch kein Recht zur freiwilligen Versicherung haben. Deutsche Staatsangehörige dürfen sich unabhängig von ihrem Wohnort freiwillig versichern; für sie ist eine Erstattung aus diesem Grund nicht möglich. 478
  • Auch wer die Regelaltersgrenze erreicht, aber die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt hat, kann eine Erstattung beantragen. Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen können außerdem Hinterbliebene ohne Anspruch auf eine Rente wegen Todes eine Erstattung erhalten. 248
  • Ein Sozialversicherungsabkommen kann für Rentenansprüche wichtig sein: Ausländische Versicherungszeiten können beim Erwerb eines Rentenanspruchs helfen. Deshalb sollte vor einem Antrag geprüft werden, ob ein Abkommen für die eigene Situation relevant ist. 1

Schritt für Schritt

  1. Klären Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, ob Sie nach dem Wegzug eine Beitragserstattung beanspruchen können. Dabei sind Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr dauerhaftes Aufenthaltsland wichtig. Eine individuelle Beratung ist kostenlos. 27
  2. Prüfen Sie die Folgen der Entscheidung: Der Antrag kann nicht auf einzelne Beitragszeiten oder Teile der Beiträge begrenzt werden. Nach der Erstattung bestehen aus den bis dahin zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten keine Ansprüche mehr. 8
  3. Verwenden Sie für einen Antrag aus dem Ausland ein zweisprachiges Antragsformular, beispielsweise V0901 auf Deutsch und Englisch oder Deutsch und Französisch. Wählen Sie beim Formularpaket Ihren Rentenversicherungsträger aus, damit trägerspezifische Formulare hinzugefügt werden können. 3
  4. Füllen Sie den Antrag vollständig aus und unterschreiben Sie ihn. Sie können ihn per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder in einer örtlichen Beratungsstelle in Deutschland abgeben. 35

Unterlagen

  • Bei einem Antrag aus dem Ausland ist ein amtlich bestätigter Nachweis der Staatsangehörigkeit oder eine Bestätigung durch eine amtliche Stelle im Ausland erforderlich. Das zweisprachige Formular enthält außerdem die für eine Überweisung ins Ausland benötigte Zahlungserklärung. 3
  • Im Formular V0901 werden unter anderem die Versicherungsnummer, Angaben zur Person, das Ausreisedatum und die letzte Adresse in Deutschland abgefragt. Falls Versicherungsunterlagen vorzulegen sind, sollen grundsätzlich Fotokopien eingereicht werden, sofern nicht ausdrücklich andere Nachweise verlangt werden. 5

Kosten und Dauer

  • Die Beratung der Deutschen Rentenversicherung ist kostenlos. Beiträge werden in der Höhe erstattet, in der die Versicherten sie getragen haben. Bei vereinbartem Nettoarbeitsentgelt wird auch der vom Arbeitgeber getragene Arbeitnehmeranteil erstattet. Freiwillige Beiträge werden zur Hälfte erstattet. 28

Fristen

  • Für die Erstattung nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht müssen 24 Kalendermonate vergangen sein, ohne dass erneut Versicherungspflicht eingetreten ist. Prüfen Sie vor der Antragstellung, ob diese Voraussetzung in Ihrem Fall erfüllt ist. 8

Offizielle Quellen

  1. Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 8. Oktober 2026Deutschlands Sozialversicherungsabkommen
  2. Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 8. Oktober 2026Beitragserstattung (Broschüre, 21. Auflage 6/2026)
  3. Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 8. Oktober 2026Formularpaket Erstattung von Beiträgen
  4. Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 8. Oktober 2026Beitrags-Erstattung (Leichte Sprache)
  5. Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 8. Oktober 2026V0901 – Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Ausland (deutsch/englisch)
  6. Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 8. Oktober 2026Arbeit und Rente in Deutschland und im vertragslosen Ausland (Broschüre, 7. Auflage 3/2026)
  7. Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 8. Oktober 2026Was ist wenn...? – Fragen zu Arbeit und Rente im Ausland
  8. Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 8. Oktober 2026Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) § 210 Beitragserstattung