Soziales

Gesetzliche Rentenversicherung für Beschäftigte (Beiträge, Wartezeit, Renteninformation, Kontenklärung)

Als Beschäftigte*r bist du ab dem ersten Arbeitstag in der Deutschen Rentenversicherung versichert: Zurzeit gehen 18,6 Prozent deines Bruttoverdienstes als Rentenbeitrag ab, die Hälfte trägst du, dein Arbeitgeber meldet dich an und führt die Beiträge ab, und auch Minijobs sind rentenversicherungspflichtig; deine Versicherungsnummer (Sozialversicherungsnummer) ist der Schlüssel zu deinem Versicherungskonto. Eine Regelaltersrente gibt es erst nach mindestens 5 Jahren Versicherungszeit (allgemeine Wartezeit); ab 27 Jahren und 5 Beitragsjahren bekommst du jährlich eine Renteninformation, mit der ersten auch deinen Versicherungsverlauf, und Lücken wie Schul-, Studien- oder Kindererziehungszeiten schließt du über eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung oder beim Versicherungsamt deiner Stadt.

Zuletzt aktualisiert: 8. Oktober 2026 · Entwurf – noch nicht redaktionell geprüft.

Wer in Deutschland eine Beschäftigung aufnimmt, wird mit Beginn des Arbeitslebens Mitglied der Deutschen Rentenversicherung. Die Beiträge und weitere rentenrechtlich wichtige Zeiten werden in einem persönlichen Versicherungskonto erfasst. Für die spätere Rente ist wichtig, dass dieses Konto vollständig und richtig ist. 34

Wer das braucht

  • Beschäftigte erwerben durch ihre Beiträge Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Für die Regelaltersrente müssen sie die maßgebliche Altersgrenze erreichen und die allgemeine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllen. Für ab 1964 Geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. 14
  • Auch Kindererziehung oder die nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege von Angehörigen können für die Rente zählen. Solche Zeiten werden nicht immer automatisch im Versicherungskonto gespeichert. 36

Schritt für Schritt

  1. Bei Aufnahme einer Arbeit kümmert sich zum Beispiel der Arbeitgeber um die Anmeldung bei der Rentenversicherung und die persönliche Versicherungsnummer. Teilen Sie ihm mit, wenn Sie bereits eine Versicherungsnummer haben. 4
  2. Prüfen Sie Ihre jährliche Renteninformation und Ihren Versicherungsverlauf. Die erste Renteninformation wird automatisch verschickt, wenn Sie mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben; mit ihr kommt auch ein Versicherungsverlauf. Die genannten Rentenbeträge sind Bruttowerte. 5
  3. Vergleichen Sie die gespeicherten Zeiten und Verdienste mit Ihren Unterlagen. Finden Sie Lücken oder Fehler, können Sie jederzeit formlos eine Kontenklärung beantragen oder sich einen aktuellen Versicherungsverlauf zuschicken lassen. Bei der Kontenklärung müssen Sie die Angaben prüfen und erforderliche Nachweise beibringen. 358
  4. Wenn Sie später eine Rente beziehen möchten, stellen Sie dafür einen Antrag: Rentenleistungen werden nicht automatisch gezahlt. Für die Regelaltersrente empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, den Antrag rund drei Monate vor Rentenbeginn zu stellen. 26

Unterlagen

  • Bewahren Sie Ausbildungsnachweise sowie Gehalts- und Lohnunterlagen auf. Für eine Kontenklärung sind Nachweise zu den jeweils fehlenden Zeiten wichtig; Schul- und Kindererziehungszeiten werden beispielsweise nur auf Antrag ergänzt. Geben Sie bei Anfragen und Anträgen Ihre Versicherungsnummer an. 345

Kosten und Dauer

  • Der Rentenversicherungsbeitrag beträgt derzeit 18,6 Prozent des Bruttoverdienstes. Bei einer regulären Beschäftigung tragen Beschäftigte und Arbeitgeber grundsätzlich je die Hälfte; der Arbeitgeber behält den Beschäftigtenanteil ein und leitet den Gesamtbeitrag weiter. 4
  • Die Wartezeit wird in Monaten berechnet. Für die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren zählen unter anderem Beiträge aus Beschäftigung; je nach Fall können auch andere Zeiten berücksichtigt werden. 26

Fristen

  • Spätestens mit 43 Jahren fordert die Rentenversicherung Versicherte automatisch zur Kontenklärung auf. Eine Kontenklärung kann auch früher beantragt werden. 5
  • Ist das Versicherungskonto geklärt oder widerspricht eine versicherte Person einem zugesandten Versicherungsverlauf innerhalb von sechs Kalendermonaten nicht, stellt der Rentenversicherungsträger darin enthaltene, noch nicht festgestellte Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, durch Bescheid fest. 8

Je nach Stadt

  • München: Wer dort wohnt oder arbeitet, kann sich zur Kontenklärung an das KVR-Versicherungsamt wenden. Ein Termin ist erforderlich; die Leistung ist gebührenfrei. Vorhandene Nachweise sollen im Original mitgebracht werden, etwa Personalausweis oder Reisepass, Versicherungsverlauf und Belege für fehlende Zeiten. 9
  • Stuttgart: Das Versicherungsamt unterstützt bei den Anträgen zur Kontenklärung. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden; für das Versicherungsamt in der Stadtmitte ist auch eine Online-Terminvereinbarung möglich, dort wahlweise für einen Termin vor Ort oder per Video. 10

Offizielle Quellen

  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales · geprüft am 8. Oktober 2026Altersrenten
  2. Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 8. Oktober 2026Benefits
  3. Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 8. Oktober 2026Mein Rentenkonto
  4. Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 8. Oktober 2026Neu in Deutschland? – Das deutsche Rentensystem im Überblick
  5. Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 8. Oktober 2026Meine Post von der Rente (Renteninformation, Versicherungsverlauf, Kontenklärung, Rentenauskunft)
  6. Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 8. Oktober 2026Die reguläre Altersrente
  7. Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 8. Oktober 2026Studierende
  8. Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 8. Oktober 2026Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) § 149 Versicherungskonto
  9. Landeshauptstadt München (KVR-Versicherungsamt) · München · geprüft am 8. Oktober 2026Kontenklärung
  10. Landeshauptstadt Stuttgart (Versicherungsamt) · Stuttgart · geprüft am 8. Oktober 2026Rentenversicherung – Kontenklärung