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Sozialversicherungsnummer (Rentenversicherungsnummer)

Die Sozialversicherungsnummer wird von der Deutschen Rentenversicherung vergeben, meist automatisch bei der ersten Beschäftigung; ein Versicherungsnummernachweis kann dort erneut angefordert werden.

Zuletzt aktualisiert: 5. Oktober 2026 · Entwurf – noch nicht redaktionell geprüft.

Die Versicherungsnummer ist die eindeutige Nummer in der Deutschen Rentenversicherung. Sie wird in der Regel bei der ersten Beschäftigung vergeben und bleibt grundsätzlich unverändert. 23

Wer das braucht

  • Beschäftigte erhalten einen Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis) grundsätzlich bei der ersten Aufnahme einer Beschäftigung. Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte. 13
  • Die Versicherungsnummer wird bei Beschäftigung vom Arbeitgeber verwendet, zum Beispiel zur Meldung bei der Deutschen Rentenversicherung. 23
  • Der Versicherungsnummernachweis kann auch bei der Beantragung einer Sozialleistung, zum Beispiel Arbeitslosengeld, benötigt werden. 1

Schritt für Schritt

  1. Wenn Sie Ihre erste Beschäftigung aufnehmen, wird der Versicherungsnummernachweis grundsätzlich von Amts wegen ausgestellt. 13
  2. Wenn Sie Ihren Versicherungsnummernachweis verloren haben, er kann zerstört oder unbrauchbar geworden sein, beantragen Sie einen neuen Nachweis bei Ihrer zuständigen Krankenkasse oder beim Rentenversicherungsträger. Für einen neuen Nachweis können auch die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung genutzt werden. 13
  3. Wenn sich Ihre persönlichen Angaben ändern oder wenn keine Versicherungsnummer übermittelt werden kann, wird ein neuer Versicherungsnummernachweis ausgestellt oder die Vergabe einer Versicherungsnummer im Meldeverfahren beantragt. 13
  4. Wenn keine Versicherungsnummer übermittelt werden kann, müssen Sie den Versicherungsnummernachweis vorlegen oder der Arbeitgeber die Vergabe einer Versicherungsnummer beantragen. 13

Unterlagen

  • Der Versicherungsnummernachweis enthält die Versicherungsnummer, Ihren Vor- und Familiennamen, gegebenenfalls den Geburtsnamen, sowie das Ausstellungsdatum. 13
  • Für die Beantragung eines neuen Versicherungsnummernachweises werden die Anträge in der Regel von der zuständigen Krankenkasse oder vom Rentenversicherungsträger angenommen. 3
  • Für Arbeitnehmer, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, nimmt eine Krankenkasse den Antrag entgegen, die im Fall einer Krankenversicherung kraft Gesetzes wählbar wäre. 3
  • Für die Antragstellung ist Handlungsfähigkeit im Sinne der Sozialversicherung erforderlich; die antragstellende Person muss also das 15. Lebensjahr vollendet haben. 3

Fristen

  • Seit dem 1. Januar 2023 ist die Vorlage des Sozialversicherungsausweises bei Beginn der Beschäftigung entfallen; die Versicherungsnummer wird grundsätzlich elektronisch vom Arbeitgeber bei der Datenstelle der Rentenversicherung abgerufen. 13
  • Wenn keine Versicherungsnummer übermittelt werden kann, muss der Beschäftigte den Versicherungsnummernachweis unverzüglich vorlegen oder der Arbeitgeber die Vergabe einer Versicherungsnummer beantragen. 1
  • Früher bestehende Mitführungspflichten für den Sozialversicherungsausweis sind entfallen. Ein Passfoto ist nicht mehr notwendig. 1

Offizielle Quellen

  1. Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 5. Oktober 2026Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis)
  2. Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 5. Oktober 2026Insurance (insurance number)
  3. Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 5. Oktober 2026Lexikon: Versicherungsnummernachweis