Gründung
Selbstständigkeit beim Finanzamt anmelden (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende melden die Aufnahme ihrer Tätigkeit dem Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der elektronisch über Mein ELSTER übermittelt wird.
Wenn Sie in Deutschland eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie dem Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ übermitteln. Auf dieser Grundlage ordnet das Finanzamt Ihre Tätigkeit steuerlich ein und teilt Ihnen danach Ihre Steuernummer mit. 124
Wer das braucht
- Das Verfahren gilt für Personen, die eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, sich selbstständig machen oder einen freien Beruf ausüben. 34
- Es gilt auch für land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie für die Gründung oder Beteiligung an bestimmten Gesellschaften und Vereinen. 34
- Auch wenn Sie Ihre Tätigkeit nebenberuflich ausüben, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. 4
Schritt für Schritt
- Füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Dafür stellt das Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ die elektronischen Fragebögen und weitere Informationen bereit. 24
- Übermitteln Sie den Fragebogen innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung oder Aufnahme Ihrer Tätigkeit an das zuständige Finanzamt. Die Übermittlung erfolgt in der Regel elektronisch über ELSTER; bei der Gründung eines Vereins ist die elektronische Übermittlung über ELSTER nicht möglich. 1234
- Wenn Sie noch kein ELSTER-Benutzerkonto haben, registrieren Sie sich zuerst bei „Mein ELSTER“. Für die Übermittlung des Fragebogens ist eine Registrierung erforderlich. 134
- Nach der Prüfung Ihrer Angaben teilt Ihnen das Finanzamt Ihre Steuernummer schriftlich mit. 24
Unterlagen
- Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbst. 23
- Je nach Fall können Unterlagen wie Verträge, Urkunden oder Ähnliches erforderlich sein; welche genau nötig sind, ergibt sich aus den Formularen. 3
- In Hamburg werden außerdem genannt: Tätigkeitsbeschreibung oder Arbeitskonzept, Businessplan falls vorhanden, Vollmacht für den Steuerberater falls vorhanden und nicht bereits elektronisch übermittelt, Mandat für das SEPA-Lastschrift-Verfahren falls gewünscht, sowie Mietvertrag. 4
- In Berlin ist eine vereinfachte Registrierung nur mit E-Mail-Adresse möglich, wenn Sie weder eine Steuernummer noch eine Identifikationsnummer angeben können. 3
Kosten und Dauer
- Die Anmeldung selbst ist kostenlos. 34
- In Berlin beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit etwa 2 Wochen, nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen. 3
- In Hamburg richtet sich die Dauer nach dem Einzelfall; die Steuernummer und die umsatzsteuerliche Erfassung können erst erfolgen, wenn der ausgefüllte Fragebogen und die notwendigen Unterlagen eingegangen sind. 4
- Nach der Bearbeitung teilt Ihnen das Finanzamt Ihre Steuernummer mit. 2
Fristen
- Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit oder nach Betriebseröffnung übermittelt werden. 124
- Für die ersten beiden Unternehmensjahre nennt das BMWE in der Regel monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums. 2
- Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie außerdem eine Lohnsteueranmeldung abgeben. 2
- Die Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und gegebenenfalls Gewerbesteuererklärung für das vergangene Jahr ist bis zum 31. Mai des Folgejahres einzureichen; wenn Ihr Steuerberater sie abgibt, gilt dafür der 31. Dezember des Folgejahres. 2
Je nach Stadt
- Berlin: Dort wird die Zuständigkeit nach regionalen Gesichtspunkten und Rechtsform beschrieben; für natürliche Personen und Personengesellschaften sind die 17 regionalen Finanzämter zuständig, für Vereine das Finanzamt für Körperschaften I und für weitere Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften die Finanzämter für Körperschaften I bis IV. 3
- Hamburg: Dort nennt die Stadt ausdrücklich die elektronischen Schritte über ELSTER und führt als mögliche Unterlagen zusätzlich Tätigkeitsbeschreibung, Businessplan, Vollmacht, SEPA-Mandat und Mietvertrag auf. 4
Offizielle Quellen
- ELSTER (Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes) · geprüft am 5. Oktober 2026Unternehmen gegründet oder selbständig gemacht?
- Existenzgründungsportal (BMWE) · geprüft am 5. Oktober 2026Finanzamt
- Service Berlin · Berlin · geprüft am 5. Oktober 2026Gründungen - steuerliche Anmeldung von Unternehmen, Gesellschaften, Vereinen, Gewerben, Selbständigkeit oder land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
- Freie und Hansestadt Hamburg (hamburg.de) · Hamburg · geprüft am 5. Oktober 2026Unternehmen, Betrieb, Gewerbe oder selbstständige Tätigkeit zur Steuer anmelden