Wohnen

Wohnsitz abmelden (Abmeldung)

Wer aus Deutschland ins Ausland zieht oder eine Nebenwohnung aufgibt, meldet sich bei der Meldebehörde ab und erhält eine Abmeldebestätigung.

Zuletzt aktualisiert: 5. Oktober 2026 · Entwurf – noch nicht redaktionell geprüft.

Wenn Sie Deutschland verlassen oder eine Wohnung aufgeben, ohne innerhalb Deutschlands in eine neue Wohnung zu ziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz abmelden (Abmeldung). Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, reicht in der Regel die Anmeldung am neuen Wohnort. 123456

Wer das braucht

  • Die Abmeldung brauchen Sie, wenn Sie ins Ausland wegziehen. 123456
  • Sie brauchen sie auch, wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben oder keinen festen Wohnsitz mehr haben. 3456
  • Eine Abmeldung am alten Wohnort ist nach dem Bundesmeldegesetz nur dann erforderlich, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen, zum Beispiel beim Wegzug ins Ausland. 1
  • In Hamburg gilt außerdem: Wenn Sie länger als 1 Jahr nicht in Deutschland wohnen, müssen Sie sich abmelden. 3

Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie, ob Sie wirklich abmelden müssen: Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung nötig; dann melden Sie sich nur am neuen Wohnort an. 123456
  2. Füllen Sie das Abmeldeformular aus, wenn Ihre Stadt ein Formular verlangt. In Berlin, Hamburg, München und Stuttgart wird die Abmeldung schriftlich über ein Formular erledigt; in Köln brauchen Sie kein Abmeldeformular, wenn Sie persönlich vorsprechen. 23456
  3. Reichen Sie die Abmeldung bei der zuständigen Meldebehörde ein. Je nach Stadt geht das persönlich, schriftlich per Post und in Stuttgart auch per Fax oder per E-Mail mit eingescanntem unterschriebenem Formular; München nennt für den Wegzug ins Ausland auch eine Online-Abmeldung. 2356
  4. Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung oder Meldebestätigung für Ihre Unterlagen. 23456

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass. 2345
  • Abmeldeformular mit Unterschrift, wenn die Stadt ein Formular verlangt oder wenn Sie nicht persönlich vorsprechen. 2456
  • Bei postalischer Abmeldung in Berlin und Hamburg zusätzlich eine Kopie des Ausweises bzw. der Ausweise. 23
  • In Berlin: Bei mehr als 3 abzumeldenden Personen sind weitere Meldescheine zu verwenden. 2
  • In Hamburg können Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Familienangehörige für eine gemeinsame Wohnung ein Formular gemeinsam verwenden; in München gilt das auch für Minderjährige bis 16 Jahre, die von der Person unterschrieben werden, aus deren Wohnung sie ausziehen. 35
  • In Hamburg muss eine bevollmächtigte Person ihren eigenen Ausweis sowie Ihren Ausweis im Original vorlegen. 3
  • In Köln ist keine Wohnungsgeberbescheinigung für die Abmeldung erforderlich. 4

Kosten und Dauer

  • Die Abmeldung ist in Berlin, Hamburg, Köln, München und Stuttgart gebührenfrei. 23456
  • In Hamburg dauert die Bearbeitung vor Ort in der Regel 5 Minuten. 3
  • In München beträgt die Bearbeitungszeit etwa drei bis vier Wochen. 5

Fristen

  • In Berlin, Hamburg, Köln und Stuttgart können Sie die Abmeldung frühestens 7 Tage vor dem Auszug vornehmen. 2346
  • In München ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich. 5
  • In Stuttgart ist die Abmeldung frühestens 2 Wochen vor dem Auszug möglich. 6
  • In Berlin, Hamburg, Köln, München und Stuttgart müssen Sie die Abmeldung spätestens 14 Tage bzw. 2 Wochen nach dem Auszug erledigen. 23456
  • In Stuttgart entsteht bei Versäumnis der Frist eine Ordnungswidrigkeit; dort wird auch eine Geldbuße genannt. 56

Je nach Stadt

  • Berlin: Die Abmeldung kann schriftlich per Post erfolgen; bei persönlicher Vorsprache wird sie sofort abschließend bearbeitet. Zuständig sind alle Berliner Bürgerämter. 2
  • Hamburg: Die Abmeldung ist persönlich oder schriftlich per Post möglich; die Behördennummer 115 wird für Termine genannt. 3
  • Köln: Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich, außer wenn Sie ausnahmsweise per Post abmelden; dort können Sie sich auch bei einem Kundenzentrum Ihrer Wahl abmelden, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Köln gemeldet sind. 4
  • München: Bei Wegzug ins Ausland ist auch eine Online-Abmeldung möglich. 5
  • Stuttgart: Die Abmeldung ist online, persönlich, schriftlich, per Fax oder per E-Mail mit eingescanntem Formular möglich; dafür wird ein Servicekonto Baden-Württemberg genannt. 6

Offizielle Quellen

  1. Bundesministerium des Innern (BMI) · geprüft am 5. Oktober 2026Meldewesen
  2. Service Berlin · Berlin · geprüft am 5. Oktober 2026Abmeldung einer Wohnung
  3. Freie und Hansestadt Hamburg (hamburg.de) · Hamburg · geprüft am 5. Oktober 2026Wohnung abmelden
  4. Stadt Köln · Köln · geprüft am 5. Oktober 2026Abmeldung Ihres Wohnsitzes
  5. Landeshauptstadt München · München · geprüft am 5. Oktober 2026Wohnsitz abmelden
  6. Landeshauptstadt Stuttgart · Stuttgart · geprüft am 5. Oktober 2026Wohnsitz abmelden
  7. Landeshauptstadt Stuttgart · Stuttgart · geprüft am 5. Oktober 2026Deregister residence