Wohnen

Wohnsitz anmelden (Anmeldung)

Wer in eine Wohnung in Deutschland einzieht, muss sich bei der Meldebehörde (Bürgeramt/Bürgerbüro) seiner Stadt anmelden und erhält eine Meldebestätigung.

Zuletzt aktualisiert: 5. Oktober 2026 · Entwurf – noch nicht redaktionell geprüft.

Wenn Sie in Deutschland umziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde anmelden. Die Meldedaten werden von vielen Behörden genutzt, zum Beispiel für Ausweise und andere Verwaltungsvorgänge 1.

Wer das braucht

  • Sie müssen sich anmelden, wenn Sie in eine Wohnung einziehen 12456.
  • Wenn Sie in Deutschland mehrere Wohnungen haben, ist die Wohnung Ihre Hauptwohnung, die Sie vorwiegend nutzen 245.
  • Eine Abmeldung am alten Wohnort ist nur dann nötig, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen, zum Beispiel bei einem Wegzug ins Ausland 1.

Schritt für Schritt

  1. Melden Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde an. Je nach Stadt geht das online oder persönlich im Bürgerbüro, Kundenzentrum oder einer vergleichbaren Stelle 2456.
  2. Reichen Sie die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen ein 2456.
  3. Bei persönlicher Anmeldung prüfen die Behörden Ihre Angaben und stellen eine Meldebestätigung aus 246.
  4. Wenn Sie online anmelden, erhalten Sie eine digitale Meldebestätigung; in Stuttgart können Sie dabei auch weitere Änderungen, zum Beispiel an Ausweisdokumenten, mit erledigen 6.

Unterlagen

  • Ausweisdokumente der meldepflichtigen Personen, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass 2456
  • Wohnungsgeberbestätigung oder eine gleichwertige Bestätigung des Vermieters bzw. Wohnungsgebers über den tatsächlichen Einzug 2456
  • Bei Mietwohnungen reicht der Mietvertrag nicht aus 24
  • Wenn Sie in Eigentum ziehen, können Sie die Bestätigung selbst ausfüllen 45
  • Bei Anmeldung einer Familie: Ausweisdokumente der Familienmitglieder; für Kinder ohne Ausweisdokument Geburtsurkunde 246
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der vertretenden Person 2456
  • Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen und verheiratet oder verpartnert sind: Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde; bei ausländischen Urkunden verlangt Köln eine Übersetzung durch einen in Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer 4
  • In Stuttgart gehört bei Bedarf auch der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) zu den Unterlagen 6

Kosten und Dauer

  • In Berlin ist die Anmeldung gebührenfrei 2.
  • In Köln ist die Anmeldung gebührenfrei 4.
  • In Hamburg können Kosten anfallen 3.
  • In Köln erfolgt die Rückmeldung der vorherigen Gemeinde automatisch und in der Regel innerhalb von drei Werktagen 4.

Fristen

  • In Berlin, Köln, München und Stuttgart müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anmelden 2456.
  • In Berlin gilt: Wenn Sie bereits in Deutschland gemeldet sind und sich maximal sechs Monate in Berlin aufhalten, müssen Sie sich nicht anmelden. Wenn Sie im Ausland wohnen und sich nur für maximal drei Monate in Berlin aufhalten, müssen Sie sich nicht anmelden 2.
  • In München gilt: Wenn Sie aktuell in Deutschland gemeldet sind und eine weitere Wohnung für nicht länger als sechs Monate beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung nicht anmelden. Wenn Sie sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht die Verpflichtung zur Anmeldung erst nach Ablauf von drei Monaten 5.
  • In Stuttgart gilt: Wenn Sie in Deutschland angemeldet sind und nur für maximal sechs Monate berufs- oder ausbildungsbedingt in Stuttgart leben, können Sie von der Meldepflicht befreit werden. Das gilt auch, wenn Sie aus dem Ausland nach Stuttgart ziehen und nur für maximal drei Monate hier leben 6.
  • In Berlin müssen Sie für die Anmeldung vor Ort einen Termin vereinbaren; in Köln brauchen Sie dienstags, donnerstags und freitags einen Termin, montags und mittwochs geht es ohne Termin 24.

Je nach Stadt

  • Berlin: Die Online-Anmeldung ist mit einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) nicht möglich. 2
  • Köln: Bei Zuzug aus dem Ausland müssen Sie immer selbst vorsprechen. 4
  • Berlin: Anmeldung online oder vor Ort im Bürgeramt; online nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel mit BundID und aktivierter eID 2.
  • Köln: Anmeldung online oder in jedem Kundenzentrum; die Stadt nennt gebührenfreie Anmeldung und persönliche Vorsprache, wenn Sie nicht online anmelden 4.
  • München: Online nur für Hauptwohnsitze möglich; wenn Sie persönlich anmelden, können Sie eine bevollmächtigte Person schicken 5.
  • Stuttgart: Anmeldung in einem von 22 Bürgerbüros oder online über das Serviceportal Baden-Württemberg; dort können Sie nach dem Umzug auch weitere Angelegenheiten wie Adressänderungen mit erledigen 6.
  • Hamburg: Die Stadt verweist auf zusätzliche Informationen, Online-Terminvereinbarung und mehrere Standorte der Einwohnerangelegenheiten 3.

Offizielle Quellen

  1. Bundesministerium des Innern (BMI) · geprüft am 5. Oktober 2026Meldewesen
  2. Service Berlin · Berlin · geprüft am 5. Oktober 2026Wohnsitz - Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden
  3. Freie und Hansestadt Hamburg (hamburg.de) · Hamburg · geprüft am 5. Oktober 2026Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
  4. Stadt Köln · Köln · geprüft am 5. Oktober 2026Anmeldung Ihres Wohnsitzes
  5. Landeshauptstadt München · München · geprüft am 5. Oktober 2026Wohnsitzanmeldung
  6. Landeshauptstadt Stuttgart · Stuttgart · geprüft am 5. Oktober 2026Wohnsitz anmelden - als Hauptwohnsitz
  7. Landeshauptstadt Stuttgart · Stuttgart · geprüft am 5. Oktober 2026Register residence - as main residence