Arbeit
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle, ob ein ausländischer Berufsabschluss einem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist; welche Stelle zuständig ist, hängt vom Beruf und Bundesland ab.
Wer einen ausländischen Berufsabschluss in Deutschland nutzen möchte, kann die berufliche Anerkennung beantragen. Dabei prüft die zuständige Stelle, ob die ausländische Qualifikation mit einem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist und teilt das Ergebnis per Bescheid mit. 123
Wer das braucht
- Die Anerkennung ist für Personen gedacht, die im Ausland eine staatlich anerkannte berufliche Qualifikation erworben haben und in Deutschland arbeiten möchten. 123
- Für reglementierte Berufe ist die Anerkennung notwendig; dazu gehören vor allem Berufe in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Soziales sowie geschützte Berufsbezeichnungen wie Ingenieurin oder Ingenieur. 134
- In nicht reglementierten Berufen kann Anerkennung je nach Situation hilfreich sein, zum Beispiel für Bewerbungen oder Gehaltsverhandlungen. 13
- Wohnsitz in Deutschland und deutsche Staatsangehörigkeit sind keine Voraussetzung für das Anerkennungsverfahren. Der Antrag kann auch aus dem Ausland gestellt werden. 23
Schritt für Schritt
- Den passenden Referenzberuf und die zuständige Stelle mit dem Anerkennungs-Finder bestimmen; dabei helfen auch Beratungsstellen. 124
- Sich vor dem Antrag beraten lassen, weil dort wichtige Informationen zum Verfahren und zu möglicher finanzieller Förderung gegeben werden. 123
- Den Antrag bei der zuständigen Stelle stellen. 123
- Die erforderlichen Unterlagen einreichen; die zuständige Stelle prüft, ob weitere Dokumente nachgereicht werden müssen. 12
- Den Bescheid abwarten. Darin steht, ob der Abschluss anerkannt, teilweise anerkannt oder nicht anerkannt wird. 123
Unterlagen
- Für das Verfahren sind Unterlagen nötig, die Inhalt und Dauer der Ausbildung belegen. 12
- In der Regel wird ein Abschlusszeugnis als Nachweis der beruflichen Qualifikation verlangt. 23
- Wenn Dokumente fehlen oder unvollständig sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Qualifikationsanalyse oder eine Ausgleichsmaßnahme möglich sein. 123
- Zeugnisse müssen übersetzt werden; in manchen Fällen braucht es zusätzlich eine Bestätigung, dass die Übersetzung korrekt und vollständig ist. Dafür wird eine Übersetzerin oder ein Übersetzer mit gerichtlicher Erlaubnis genannt. 4
- Für beglaubigte Kopien können unter anderem Landratsämter, Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Gerichte, Notarinnen beziehungsweise Notare oder Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit zuständig sein. 4
Kosten und Dauer
- Die Kosten hängen vom Beruf ab und können mehrere hundert Euro betragen. Zusätzlich können Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Ausgleichsmaßnahmen, Anpassungsqualifizierungen oder Qualifikationsanalysen anfallen. 123
- Das Anerkennungsverfahren dauert in der Regel 3 bis 4 Monate. Bei einem beschleunigten Fachkräfteverfahren für Fachkräfte aus Drittstaaten kann es auf 2 Monate verkürzt werden. 12
Je nach Stadt
- Für die Kostenübernahme oder andere Unterstützung können je nach Fall die Bundesagentur für Arbeit, der Anerkennungszuschuss des Bundes, Förderprogramme in den Bundesländern oder in Hamburg eine besondere Unterstützung relevant sein. 123
- Die zuständige Stelle richtet sich nach Beruf und Arbeitsort; die Quellen verweisen dafür auf den Anerkennungs-Finder. 23
- Welche Beglaubigungsstelle oder Beratungsstelle in einer Stadt zuständig ist, kann lokal unterschiedlich sein. Genannt werden unter anderem Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Landratsämter, Gerichte und Notarinnen beziehungsweise Notare. 4
Offizielle Quellen
- Anerkennung in Deutschland (BIBB/BMBF) · geprüft am 5. Oktober 2026Berufliche Anerkennung
- Anerkennung in Deutschland (BIBB/BMBF) · geprüft am 5. Oktober 2026Recognition procedure
- Anerkennung in Deutschland (BIBB/BMBF) · geprüft am 5. Oktober 2026What is professional recognition?
- Bundesagentur für Arbeit · geprüft am 5. Oktober 2026Anerkennung von Abschluss und Zeugnis